Private Wildvogelpflegestellen

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Daniaminna

Daniaminna

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Hallo,

ich hatte ja Besuch der uLB zusammen mit der Amtsvet, die mir den nächsten Besuch für das Frühajahr 2010 schon in Aussicht gestellt haben!

An dieser Stelle interessiert mich jetzt, welche privaten Plegestationen hier noch von der uLB und den Amtsvet's überprüft werden?....denn bislang dachte ich immer, dass es *öffentlich, genehmigten Stationen* vorbehalten sei.

Ausserdem interessiert es micht, wenn solche Besuche auch bei Euch stattfinden sollten, wer darüber entscheidet was aus einem festgestellten Dauerpflegling wird?

LG
Elke
 
Hallo Elke,

wie ich deinen Zeilen entnehmen kann, hast du eine Wildtierstation? Aber warum wunderst du dich, dass das Amt kontrolliert?

Diese Kontrollen finde ich gar nicht so schlecht, wenn man nix zu verbergen hat. Vor allem sehen die manchmal Sachen, an die man überhaupt nicht denkt.

Was meinst du mit deinen letzten Satz? Vom Grundsatz her entscheidet das Amt, wie und wohin ein Dauerpflegling kommt. Ist der TA der Meinung, er ist nicht gut aufgehoben, wird eine Auflage erteilt und wenn der Mangel nicht abgestellt wird, folgt eine Beschlagnahmung.

LG
 
Hallo Jots,

es geht ja gar nicht darum dass sie kontrollieren, sondern eher darum, dass sie eben nicht alle ihnen bekannten Stellen Besuche abstatten!

Meine Frage zielt darauf hinaus, dass ich den Eindruck habe, dass man mich auf dem sogenannten Kieker hat, denn ich bin den Behörden hier wohl etwas auf den Zehen getreten mit der Saatkrähenproblematik.

Ich bin frisch in diesen Bezirk gezogen, mir sind hier aber Stellen bekannt, die die Wildvogelpflege schon seit Jahren betreiben, was auch den Behörden bekannt ist, sie aber bis heute eben noch nicht von denen begutachtet wurden!....deshalb wundert es mich ein wenig, dass man bei mir nach fünf Monaten schon auf der Matte steht, wobei vorher schon fleissig telefoniert wurde....auch wegen der og Problematik!

Vom Grundsatz her entscheidet das Amt, wie und wohin ein Dauerpflegling kommt. Ist der TA der Meinung, er ist nicht gut aufgehoben, wird eine Auflage erteilt und wenn der Mangel nicht abgestellt wird, folgt eine Beschlagnahmung.

Es wurde hier kein Mangel festgestellt, sondern es ging darum, dass die Amtstierärtztin für 2 Tiere Prognosen der Auswilderbarkeit haben wollte und diese bei schlechter Prognose euthanasiert haben wollte!

Eines dieser Tiere lebte schon seit 7 Jahren bei mir, ich hatte ihn schon als Küken und war auch der uLB meines vorherigen Wohnortes bekannt!

Dazu gibt es auch einen Thread
http://www.vogelforen.de/showthread.php?t=197673

Ok, die Behörden fahren Kontrollen, aber wohl eher nach Lust und Laune, so mein Eindruck!....dann stellt sich mir aber wiederum die nächste Frage, wo ist der Unterschied zwischen einer privaten Pflegestelle und einer genehmigten Stelle?

LG
Elke
 
Thema: Private Wildvogelpflegestellen

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