Rebhühner

Diskutiere Rebhühner im Forum Wachtel, Reb&Steinhühner, Frankoline im Bereich Hühner- und Entenvögel - Wo kann man Bruteier von Rebhühnern beziehen, und ab wann? Wer kennt Adressen? Wo finde ich Informationen zur Haltung von Rebhühnern, v.a. auch...
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Guest
Wo kann man Bruteier von Rebhühnern beziehen, und ab wann?
Wer kennt Adressen?
Wo finde ich Informationen zur Haltung von Rebhühnern, v.a. auch Informationen im Internet?
Danke!
 
Hallo

Kenne leider niemanden der Bruteier verkauft.
Hatte selbst schon etliche Zeit Rebhühner. Informationen gibts vorallem in der Literatur und eventuell in alten Forumsbeiträgen. Wenn du mir mitteilst was du speziell suchst, kann ich Dir eventuell weiterhelfen.

PS: Wenn Du dir welche kaufen willst, vergiß die notwendige Genehmigung nicht.

Gruß
 
Fasanerie

Versuche es einmal unter der Adresse
http://www.sanderland.de
Er hat neben Jagdfasane auch Rebhühner und Wachteln, darüber hinaus auch Rothühner (werden aber nicht in seiner Internetpräsens aufgeführt).
Um welche Unterart es sich jetzt genau bei den Tieren handelt, kann ich leider nicht sagen. Ich vermute aber das es Kreuzungen sind.
Anbieten tut er aber lediglich Tiere ab einem alter ab 10 Wochen, Fragen kostet aber nicht. Solltest du inzwischen schon Tiere oder aber Bruteier bekommen haben, so könntest du vielleicht die Adresse einmal angeben, wäre ganz nett, da ich auch Rebhühner seit dem letzten Jahr halte, aber im vergangenen Winter leider einige Tiere verloren habe.
Deutschsprachige Internetseiten sind mir leider auch nicht bekannt.
Tip: Frage doch einmal bei der Universität Halle an. Ein Futtermittelvertreter gab mir letztes Jahr denn Tip, das sie sich dort mit Rebhühnern beschäftigen würden.
 
Hier die Antwort auf deine Frage F-16

Zur Zeit halte ich meine Rebhühner paarweise in Volieren von ca. 10 –15 m².
Geplant ist aber eine Vergrößerung auf Volieren a 25m². Liegt aber leider immer noch zur Genehmigung bei der Behörde.
Lediglich nicht verpaarte Einzeltiere (zur Zeit zwei Hähne) halte ich in kleineren Mischvolieren zusammen mit Wachteln.
Ab Sommer werden die Tiere zu Ketten von ca. 10 –20 Tieren zusammengestellt und im Winter auf dem Dachboden zum überwintern gehalten. Aber keine Angst, im ganzen stehen mir im Moment ca. 150 m² Volieren und Schutzraumflächen zur Verfügung und ca. 100m² Dachboden.
Futter:
Für Alttiere: eine Mischung aus Weizen, Sommergerste, gebrochenen Mais, Raps, Senf, Kümmel und Fenschel (halt alles was die Landwirtschaft so hergibt). Als Ergänzung Grünfutter, diverse Insekten (z.B. Mehlwurm) und Schwemmstein. Lediglich in den Wintermonaten und in der Legephase Unterstützung mit Vitaminprodukten.
Für Jungtiere: Wildgeflügel- bzw. Putenstarter und ganz wichtig frische Insekten.

Leider habe ich aber nur Kreuzungen, wahrscheinlich von Perdix p. perdix und Perdix p.robusta.
Suche aber noch Tiere aus reinen Beständen dieser beiden Unterarten und Perdix p. sphagnetorum. Kann mir vielleicht hier jemand mit Adressen weiterhelfen?

Gruß aday
 
Muß man Volieren genehmigen lassen?
Denn Ich habe meine einfach aufgestellt.
Sie sind ca. 2m hoch und 4m x 4m.

Wie hast du die Volieren bepflanzt?
(Ich habe kleine Tannenbäume und Kriechwacholder angepflanzt)
 
Hallo F-16

Man muß JEDE Voliere genehmigen lassen.
Da du aus Bayern bist, ist dafür das Landratsamt zuständig.(Anderes Bundesland - andere Zuständigkeit).
Am besten Du erkundigst Dich dort genauer. Meine Genehmigung habe ich bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt, die wiederum die Baubehörde beteiligt hat (Baugenehmigung erforderlich? - ja/nein). Als ich mir überlegte Wachteln, Rebhühner und Fasanen (jagdbare) zu halten, habe ich die Haltegenehmigung für diese bei der Unteren Jagdbehörde beantragt, für die bestehenden Volieren (Diese Genehmigung ist laut Bundeswildschutzverordnung notwendig, außer Du bist Jäger).

Viele Grüße
 
Volierengenehmigung

Hallo soay,
Aber einen Hühnerstall muß ich doch auch nicht genehmigen lassen ??
Muß ich dann einen Plan von der Voliere einreichen?
Eigentlich ist es doch quatsch, dass man Volieren genehmigen lassen muß oder?
 
volieren müssen nicht überal genemigt werden!!!!!!!!!!!!!!
nun bei uns in baden mürtenberg ist das anderster geschlossene bauten(z.b.hühnerställe )bis 12 qm und offene bauten (volieren und weideunterstände)bis 20qm sind inerhald der geschlossenen ortschaft genemigungsfrei nur die grenzabstände sind einzuhalten.und ich halte meine rebhühner paarweise in volieren von2x2 meter und einem qm meter schutzhasu sommer wie winter und hatte damit noch nie provbleme.

sruss
steffen
 
Hallo

Hatte eure Beiträge leider übersehen.
Einen Hühnerstall muß man, wenn er je nach Bundesland, eine bestimmte Größe überschreitet genehmigen lassen. (Baurecht)
Das ist auch das, wovon Steffen schreibt. Es gibt Bundesländer, die sogar eine Statik verlangen sollen.

Volieren müssen entweder nach dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht genehmigt werden. Die Haltung von Wild ist nach der Bundeswildschutzverordnung grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings einige Arten, deren Haltung genehmigt werden kann (Wachteln, Rebhühner, Jagdfasanen). In Bayern klärt dann die jeweils zuständige Behörde, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. Wenn ja, muß man einen Plan einreichen, wie für jedes andere Gebäude.

Gruß
 
Volierengrößen

Hier einige Zahlen aus Hessen, die ich aufgrund einer Anfrage bei der zuständigen oberen Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel in Bezug auf die Haltung von der Bundeswildschutzverordnung unterliegenden Federwildarten erhalten habe.

Zitat:
Des weiteren ist in den Belangen des Tierschutzes Rechnung zu tragen. So sind z.B. die Größe, Bestockung und Einrichtung der Voliere auf die Lebensanspruche der gehaltenen Vögel abzustimmen und die jeweiligen Arten in einem angepassten Geschlechtsverhältnis zu halten (Rebhuhn 1:1 und Fasan 1:4). Bei Paarhaltung sollte die Voliere eine Größe von ca. 12m² bzw. 30m³ sowie bei Haltung von bis zu fünf Tieren ca. 18m² und 45m³ haben.
Die Staatlichen Veterenarämter wachen über die Tierschutzgerechte Haltung.

Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber Volierengrößen von 2x2m wie bereits in anderen Veröffentlichungen auf dieser Seite berichtet wird, ist wohl auch dort etwas wenig. Dies kommt ja schon fast den Rebhuhnfarmen in Osteuropa gleich, wo die Paare zum teil noch heute in kleinen Kisten gehalten werden mit einer kleinen Öffnung im Boden für die Eiablage. Ich weiß natürlich jetzt nicht, wie es mit der Arttypischen Kettenbildung bei den Rebhühnern gehalten wird, in Bezug auf die Volieremgröße (je Tier 6m²?), die ja wichtig für das Sozialgefüge der Tiere ist.

Weiterhin noch einen schönen Tag und denkt mal darüber nach. Würde mich persönlich über Regelungen in anderen Bundesländern freuen die ja vielleicht jemand kennt und veröffentlicht.

Gruß

aday
 
Hallo

Was die Volierengröße betrifft schließe ich mich Aday's Meinung voll und ganz an.

Viele Grüße
 
wen wir beim thema sind:

mein vater will sich die auch anschaffen und ich dann welche von ihm.

brauchen die nr ringe und ins artenbuch, oder sonst noch irgendwelche richtlinien????
 
Hallo Rene

Rebhühner fallen nicht unter die Bundesartenschutzverordnung. Sie gehören zum jagdbaren Wild und deshalb gilt für sie das Jagdrecht.
Lt. Bundeswildschutzverornung ist das Halten von jagdbarem Wild verboten (außer für Jäger :D). Es gibt aber die Möglichkeit für manche Arten (Rebhuhn, Fasan, Wachtel) ohne größere Schwierigkeiten eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Für andere Arten (Auer-, Birkwild, etc) erhält man die Ausnahmegenehmigung nur wenn man die in der Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllt.

Viele Grüße
 
Beringung usw.

Ringpflicht für Rebhühner ist meines Wissens nach nicht vorgesehen. Wichtig ist dafür der Hintergrund, das nach Tierschutzrichtlinien eine Markierung für Tiere die in die Natur entlassen werden Verboten ist.
Die Ausnahme bildet hierbei lediglich die Möglichkeit im Rahmen von genehmigten Studien.
Zum Thema Ausnahmegenehmigung für die Haltung bin ich mir da nicht so sicher.
Da ich persönlich Tiere im Aussenbereich halte, benötige ich eine Genehmigung nach dem Naturschutzgesetz für die Haltung sonst wildlebender Tiere in Gehegen. Meines Wissens nach dürfte es aber ausreichend sein, bei der Haltung von Tieren im Ortsbereich, daß du nachweisen kannst, daß gerade diese Tiere nicht aus der Natur entnommen wurden (außer aber die bist Jäger und durftest dir vielleicht ein ausgemähtes Gelege aneignen).
Wichtig ist aber in jedem Fall eine ordentliche, dem Tierschutz gerecht werdende Haltung.
Was man bei dir im Landkreis darunter versteht, müßtest du bei deinem zuständigen Veterenäramt erfragen.

mfg
aday
 
Thema: Rebhühner

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