Das stimmt so nicht, da Tauben als Volierentiere ohne weiteres gehalten werden dürfen
Ringeltauben als einheimische Tierarzt problemlos gehalten? Äh, nee! Guck mal hier,
dies ist eine Liste der Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen und für die das Aneignungsverbot gilt. Wenn du dort auf "zurück" gehst, kannst du dir alles durchlesen.
Eine Stadttaube mitnehmen? Klar, verwildertes Haustier. Aber wilde Ringeltauben fangen und sich zu Hause halten? Sowas von Jagdwilderei, das ist sogar eine Straftat (und nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit).
Anders verhält es sich mit Listentieren oder Wildtiere die spezielle Bedingungen brauchen, Wie Mauersegler, Schwalben, Raubvögel etc. Hier werden spezielle Kenntnisse gebraucht und es sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Auch dürfen Listentiere wie Turteltaube (seit 2015 auf der roten Listen) ohne entsprechende Genehmigung nicht behalten werden.
Der Listenstatus hat mit den Regelungen zur Haltung/Inbesitznahme überhaupt nichts zu tun. Ob ein Wanderfalke jetzt von "bedroht" zu "gefährdet" umgestuft wird, hat überhaupt keine Auswirkungen darauf, welche Papiere oder Haltungsvorraussetzungen ich brauche.
Ich denke auch, dass es mit Wildtieren, die man nicht mehr auswildern kann, eine Grauzone ist.
Nein, das ist definitiv geregelt - auch hier gilt die Regelung, dass es erst einmal Verboten ist, aber man sich diese Haltung doch genehmigen lassen kann.
Habe ich z.B. einen Falknerschein, habe ich damit die Sachkunde, Greifvögel pflegen zu dürfen. In manchen Bundesländern darf ich das sogar einfach so, ohne einen Fundvogel irgendwo anzumelden, wenn ich ihn wieder freilasse. Ist er jedoch nicht mehr wildbahntauglich, da irgendwie behindert oder so, muss ich ihn bei einer Behörde (ich weiß gerade nicht, obs Jagd- oder Naturschutzbehörde war) anmelden. Dann bekomme ich - wahrscheinlich - einen offenen Ring und Papiere und darf den Vogel behalten.
Der Jäger darf sich Wild (Rehe, Füchse, Fasane etc.) selbstverständlich aneignen. Das gehört ihm nicht per se, aber wenn er es zu dieser Zeit und an diesem Ort schießen darf und das auch macht, gehört das jeweilige Tier danach ihm. Das lernt jeder Anwärter gleich als erstes im Fach Jagdrecht. Bevor man das Tier aber nicht irgendwie gefangen hat, ist es "herrenlos", also gehört niemandem.
Über die Pflege / das Aufpäppeln von Wildtieren kann man diskutieren, aber Wildtiere einfach behalten - ob behindert oder nicht - ist in Deutschland definitiv verboten! ( -> Ausnahmegenehmigung ist aber möglich!)