Ringeltaube halten

Diskutiere Ringeltaube halten im Forum Wildtauben im Bereich Wildvögel - Ich habe diesen Montag auf dem Schulweg eine hinkende Taube bemerkt und sie nach Hause mitgenommen. Hat sich einfangen lassen (wegrennen und...
Im Gesetzestext steht tatsächlich meist "Es ist verboten..." bis dann irgendwann der große Absatz "Ausnahmen" beginnt. Klar hätte man da gleich sagen können: Wenn man XY fragt, kann man das machen.
In der Praxis wird jeder Jagdpächter bei einem Anruf, ob man eine Taube aus seinem Revier pflegen könnte, sowas sagen wie: "Hä, und dafür ruft man mich an..?" Dem ist völlig egal, was man damit macht.
 
Ringeltauben unterliegen dem Jagdrecht, eine junge Taube einfach mitzunehmen fällt deshalb unter Jagdwilderei.
Das stimmt so nicht, da Tauben als Volierentiere ohne weiteres gehalten werden dürfen, wobei es kaum Ringeltaubenhalter gibt. Es werden andere Rassen bevorzugt. Einen gefundenen Wildvogel sollte man genauso dem Ordnungsamt melden wie andere Fundtiere.
Anders verhält es sich mit Listentieren oder Wildtiere die spezielle Bedingungen brauchen, Wie Mauersegler, Schwalben, Raubvögel etc. Hier werden spezielle Kenntnisse gebraucht und es sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Auch dürfen Listentiere wie Turteltaube (seit 2015 auf der roten Listen) ohne entsprechende Genehmigung nicht behalten werden.
Jedes aus der Natur entnommene Tier sollte aber wenn möglich in die Natur zurück und das ist bei unsachgemäßer Pflege nicht immer der Fall.

Auch wenn Jäger das anders sehen. Ringeltauben dürfen zwar in einigen Ländern und auch von Bundesland zu Bundesland verschieden gejagt werden aber sie gehören nicht einem Jagdpächter.
 
Ich denke auch, dass es mit Wildtieren, die man nicht mehr auswildern kann, eine Grauzone ist. Diese Gesellschaft ist verrückt! Richtig professionelle Wildtierpflegestellen werden plattgemacht, weil sie keine Lizenz haben. Wildtiere, die schon jahrelang bei jemandem glücklich leben, werden durch dummen Zufall entdeckt, beschlagnahmt und getötet (damit geht´s denen dann bestimmt viel viel besser als vorher in ihrem Zuhause!). Wenn Du länger mit Tierschutz/Pflege von verletzten Tieren zu tun hast, erlebst Du sowas immer mehr. Bis hin zu Polizisten, die eine Stadttaube (also ein herrenloses Haustier!!) beschlagnahmen, unter Androhung von Strafe für Wilderei (die es bei einem Haustier gar nicht gibt), und sie dann mitnehmen und ohne einen Tierarzt aufzusuchen gleich selbst erschlagen. (= realer Fall)
Aber es gibt eben auch die Tierärzte, die Wildtiere in der Hand einer Privatperson behandeln und sich um irgendwelchen rechtlichen Irrsinn nicht kümmern, sondern ihrem gesunden Menschenverstand nachgehen. Und so gibt es auch ganz viele Menschen, die Wildtiere beherbergen, die nicht allein draußen zurechtkommen würden. Klar mag das vielleicht ein Administrator eines Forums nicht öffentlich empfehlen, aber...
Du bist einfach an den falschen Tierarzt geraten. Dem ging es nicht um das Wohlergehen der Taube. Ist nicht Deine Schuld.
Und wie gesagt: wenn Du mal irgendwann eine Stadttaube finden solltest: da gilt das alles nicht! Das sind heimatlose/verwilderte Haustiere (die in unserer Gegend ursprünglich gar nicht gelebt haben) und dürfen ohne Probleme aufgenommen werden! Trotzdem schläfern Tierärzte sie oft ein oder sogar Tierheime oder Wildvogelstationen bringen sie z.T. um. Also schau genau, an wen Du Dich mit einem Tier wendest!

PS: ich würde nie eine gefundene Taube dem Ordnungsamt melden, da kommen die nur auf dumme Gedanken.
 
Das stimmt so nicht, da Tauben als Volierentiere ohne weiteres gehalten werden dürfen
Ringeltauben als einheimische Tierarzt problemlos gehalten? Äh, nee! Guck mal hier, dies ist eine Liste der Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen und für die das Aneignungsverbot gilt. Wenn du dort auf "zurück" gehst, kannst du dir alles durchlesen.

Eine Stadttaube mitnehmen? Klar, verwildertes Haustier. Aber wilde Ringeltauben fangen und sich zu Hause halten? Sowas von Jagdwilderei, das ist sogar eine Straftat (und nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit).

Anders verhält es sich mit Listentieren oder Wildtiere die spezielle Bedingungen brauchen, Wie Mauersegler, Schwalben, Raubvögel etc. Hier werden spezielle Kenntnisse gebraucht und es sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Auch dürfen Listentiere wie Turteltaube (seit 2015 auf der roten Listen) ohne entsprechende Genehmigung nicht behalten werden.

Der Listenstatus hat mit den Regelungen zur Haltung/Inbesitznahme überhaupt nichts zu tun. Ob ein Wanderfalke jetzt von "bedroht" zu "gefährdet" umgestuft wird, hat überhaupt keine Auswirkungen darauf, welche Papiere oder Haltungsvorraussetzungen ich brauche.

Ich denke auch, dass es mit Wildtieren, die man nicht mehr auswildern kann, eine Grauzone ist.
Nein, das ist definitiv geregelt - auch hier gilt die Regelung, dass es erst einmal Verboten ist, aber man sich diese Haltung doch genehmigen lassen kann.
Habe ich z.B. einen Falknerschein, habe ich damit die Sachkunde, Greifvögel pflegen zu dürfen. In manchen Bundesländern darf ich das sogar einfach so, ohne einen Fundvogel irgendwo anzumelden, wenn ich ihn wieder freilasse. Ist er jedoch nicht mehr wildbahntauglich, da irgendwie behindert oder so, muss ich ihn bei einer Behörde (ich weiß gerade nicht, obs Jagd- oder Naturschutzbehörde war) anmelden. Dann bekomme ich - wahrscheinlich - einen offenen Ring und Papiere und darf den Vogel behalten.

Der Jäger darf sich Wild (Rehe, Füchse, Fasane etc.) selbstverständlich aneignen. Das gehört ihm nicht per se, aber wenn er es zu dieser Zeit und an diesem Ort schießen darf und das auch macht, gehört das jeweilige Tier danach ihm. Das lernt jeder Anwärter gleich als erstes im Fach Jagdrecht. Bevor man das Tier aber nicht irgendwie gefangen hat, ist es "herrenlos", also gehört niemandem.

Über die Pflege / das Aufpäppeln von Wildtieren kann man diskutieren, aber Wildtiere einfach behalten - ob behindert oder nicht - ist in Deutschland definitiv verboten! ( -> Ausnahmegenehmigung ist aber möglich!)
 
Die Liste hat aber nichts mit Jagdrecht zu tun sondern mit sondern sie gibt Auskunft über die Tiere bei denen Besitz und Handel verboten sind und zum halten dieser Tiere Sondergenehmigungen bzw Sachkundenachweise erforderlich sind.
Aber ich will mich hier nicht streiten. Es gibt eben immer unterschiedliche Auslegungen, je nach dem von welcher Seite man kommt. Erinnert mich etwas an die DSVGO.
 
Der gesunde Menschenverstand zählt weit mehr als völlig praxisuntaugliche Gesetze, von Leuten gemacht, die weder eine Taube von einer Krähe unterscheiden können, noch sich für das Wohlergehen des Tieres interessieren (wen interessiert WIRKLICH eine Taube außer einem Vogelliebhaber?!?). Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Hast Du nochmal angerufen, bird? Oder hab ich's nicht verstanden: Das Tierheim wusste nicht, ob sie die Taube haben?
 
Uff. Soviele Nachrichten mit unterschiedlichen Meinungen :0
Also
Ich habe da ja gestern angerufen und die Sekretärin hat nachgeguckt ob die Taube noch da ist , was sie aber nicht war. Dann sagte sie zu mir dass es von einer Person abgeholt wurde um zum tierschutzverbund gebracht zu werden.

Da in bremen es nur einen gibt habe ich dort nachgefragt und die beantworterin hat mir nur geantwortet ,dass sie es nicht weiß und ich da nochmal anrufen bzw hinfahren soll und mit dem Tipp das ich auch bei der stadttaubenhilfe fündig werden könnte, wenn ich weitere tauben aufnehmen könnte.

Ich habe auf der facebookseite die Stadttaubenhilfe angeguckt und anscheinend haben sie fast täglich 10-30 Tiere mehr, die aufgefunden werden (meist jungvögel) und in einem Netz bzw ohne Wasser oder Futter waren. Also eben auch verletzte Tiere.

Und heute konnte ich leider nicht hin aber werde diese Woche wahrscheinlich noch Donnerstag oder Freitag zum tierschutzverbund hinfahren oder anrufen :)
 
Die Liste hat aber nichts mit Jagdrecht zu tun sondern mit sondern sie gibt Auskunft über die Tiere bei denen Besitz und Handel verboten sind und zum halten dieser Tiere Sondergenehmigungen bzw Sachkundenachweise erforderlich sind..
Um genau das ging es hier doch..?
Und all diese Tiere unterliegen dem Jagdrecht. Das ist die Bundeswildschutzverordnung. Dort steht auch: Der Besitz dieser Tiere ist verboten, nix mit Grauzone, Auslegungssache...

Aber ich sehe schon, es möchte hier gar keiner wissen, wie die offizielle Regelung ist... Macht ihr mal.
 
Hier ist nochmal was zur Grauzone
 

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Tierärzte müssen hier in Deutschland Wildtiere kostenlos behandeln , darunter fallen auch Ringeltauben, aber dann gehen sie in die Obhut der NABU über, die einen lieben sie, die anderen schießen sie,
 
Hallo,

im Bundesjagdgesetz steht aber im §36 Abschnitt (2): "Die Länder erlassen insbesondere Vorschriften über 2. das Aufnehmen, die Pflege und die Aufzucht verletzten oder kranken Wildes und dessen Verbleib."

Scheint also Ländersache zu sein und von daher vom Fundort bzw. Wohnort abzuhängen, wie jeweils die Regeln aussehen, die zu beachten sind.

Viele Grüße
 
Nicht nur Länder, auch jede Kommune handhabt es anders, besonders wenn es "nur" um Tauben geht. Bei Greifvögeln, Eichhörnchen, Igeln sieht die Sache schon anders aus.
Vielleicht sollte man einfach nur seinem gesunden Menschenverstand folgen und sich soweit wie möglich absichern.
Bekannte von mir haben vor Jahren einen Buchfinken aufgesammelt und nach einer Ansprache, von wegen Jungvögel mitnehmen und sie sollten ihn zum Fundort zurückbringen da nur ein paar Stunden her war, von mir haben sie ihn aufgepäppelt nur ist das Auswildern dann nicht mehr möglich.
Sie bekamen von den zuständigen Ämtern die Antwort entweder sie besorgen sich von entsprechenden Züchtern eine oder mehrere dazu oder geben ihn in eine Finkenvoliere ab.
Nachdem was harpyja geschrieben hat ist das auch nicht erlaubt aber das OK kam von der Stadt und vom BUND.
Gesetzestexte lassen immer einen großen Auslegungsspielraum.
 
Vor allem, wenn auf dem Bürostuhl Leute sitzen, die keine Ahnung haben. Welcher Beamte interessiert sich denn für das Schicksal eines einzelnen Kleinvogels.

Dass Tierärzte Wildtiere kostenlos behandeln müssen, ist leider nicht richtig. Es wäre wünschenswert, ja, aber da gibt es selbst unter den Tierärzten üble Abzocker :traurig:
 
vor einigen Jahren habe ich zwei Stadttauben aufgepäppelt, kaum einige Tage alt, eine Bekannte hat sie gefunden und mir gebracht, sie dachte da ich Vögel halte und sie mag wären die beiden bei mir in den richtigen Händen.

Habe die beiden dann liebevoll aufgepäppelt, aber immer versucht einen gewissen Abstand zu den beiden zu halten damit die beiden nicht zu sehr auf den Menschen geprägt sind, dann kam der Tag und ich musste mich entscheiden, habe mich dann mit der Vogelklappe in Verbindung gesetzt um die beiden auszuwildern, mit einem tränenden und einem lachenden Auge, die beiden haben Kennmarken bekommen, eines der beiden Täubchen ist dann einer Dame hinterher geflogen und bei ihr gelandet, anhand der Kennmarke mit Telefonnummer wurde sie schnell zugeordnet.

Aber auch bei mir geht es jetzt um eine Ringeltaube, meine Tochter hat sie auf ihren Grundstück gefunden, hat sich unter einem Auto versteckt, wurde nur durch Zufall gefunden, wenn mein Schwiegersohn mit seinem Auto losgefahren wäre, dann wäre sie nicht mehr.

Sie war gerade beim flügge werden, aber noch nicht futterfest und einen gebrochenen, verkrüppelten Fuß, vllt. war es verkehrt sie aufzupäppeln :

Jetzt frage ich mich, habe ich die richtige Entscheidung getroffen , anhand ihrer Behinderung kann sie nicht mehr zurück indie Freiheit.
 
Da werden auch die Meinungen auseinandergehen.
Ihr habt die Taube gerettet, das kann nie falsch sein. Wenn sie ohne Schmerzen mit dem verkrüppelten Füßchen bei Euch ein gutes Leben haben kann, finde ich persönlich das wunderbar. Oft sind körperlich beeinträchtigte Vögel sich ihrer Behinderung und der daraus resultierenden Angreifbarkeit bewusst und fühlen sich auch in behüteter Gefangenschaft wohl. Allerdings sind auch in der Beziehung Vögel völlig unterschiedlich.
 
vllt ist gerettet die falsche defination, wenn ein Tier hilfe braucht dann kann ich nicht wegsehen :)
 
ja schon lustig, haben die sogenannten Jagdpächter auch ein Recht auf Ringeltauben die in der Stadt leben, hier herrscht das Gesetz, leben und überleben und welche Behörde hat Interesse an einer Taube um eine Genehmigung für dessen Haltung zu geben,
einen schönen 1 Advent wünscht die Ringeltaube
 
ja, habe ich ganz vergessen, für einige Haubenträger habe ich eine amtliche Genehmigung diese zu halten:)
 
aber eigentlich geht es mir darum, evtl. einen guten Platz für die Dame oder den Herrn zu finden, oder eine Option wäre auch eine behinderte Ringeltaube aufzunehmen, sie ist in einer AV untergebracht und der natürlichen Witterung angepasst, keine Stubentaube.............

LG
 
Hallo!

Also mal zur Aufklärung, weil es keiner zu wissen scheint! Tauben sind keine Wildvögel sondern ausgesetzte Haustiere!!! Sie sind auf unsere Hilfe quasi angewiesen, und dieser Tierarzt hat sie zu 100% eingeschläfert.
 
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