Hallo,
wie man Rosellas verpaart auf HP
http://www.az-agz-igplattschweifsittiche.de/Fragen und Tips/Frage2.htm
Frage: Brauch ich eine Zuchtgenehmigung bei einem Paar Sittiche?
Antwort: Ja, Sie brauchen eine Behördliche Zuchtgenehmigung vom Veterinäramt oder Ordnungsamt je nach Ort oder Verwaltung sofern sie in Deutschland wohnen. Zur Kontrolle und zur Bekämpfung der Papageienkrankheit (Psittakose) ist die Zucht und Weitergabe von Papageien, also auch von Sittichen, genehmigungspflichtig und mit behördlichen Auflagen verbunden. Diese Genehmigung brauchen Sie auch, wenn Sie nur einmal brüten lassen möchten, egal auch wenn es „nur“ Wellen-, Rosella- oder Australische Königssittiche sind wegen der Psittakoseverordnung vom 18.06.1975 (BGBl. 1975 I S. 1429 ff.) (Psittakose / Ornithose = Papageienkrankheit); eine Meldepflichtige Tierseuche verursacht durch Chlamydien die vor allem von papageienartigen Vögeln übertragen werden kann. Hierzu gehören alle Sittiche und Papageien. Sittiche und Papageien müssen auf Grund dieser Verordnung auch ordnungsgemäß möglich geschlossen beringt sein und es muss ein Nachweisbuch geführt werden, damit man nachvollziehen kann wo ein Vogel herkommt bzw. wo er verblieben ist wenn er Verkauft wurde oder Verstorben ist. Dies ist nötig um nach einem Krankheitsausbruch den Psittakose Infektionsweg feststellen zu können um dann auch gezielt diese Tiere zu behandeln damit die Seuche sich nicht ausbreitet. Die Zuchtgenehmigung ist beim Ordnungsamt bzw. beim Amtstierarzt zu beantragen. Die Zuchträume werden dann von Vertretern der Behörde begutachtet; dabei wird besonders darauf geachtet, ob die Bauart eine einfache Reinigung und Desinfektion gewährleistet. Auch sollten die Zuchtanlagen eine artgerechte Unterbringung, möglichst mit Tageslicht, ermöglichen. Zusätzlich wird in den meisten Fällen ein Quarantäneraum verlangt, der ebenfalls obigen Anforderungen entsprechen muss. Neben der Besichtigung der für die Zucht vorgesehenen Räumlichkeiten der für die Zucht vorgesehenen Räumlichkeiten wird fast immer eine Eignungsprüfung durch den Amtstierarzt durchgeführt. In dieser Prüfung wird die Kenntnis des Psittakosegesetzes sowie das allgemeine Wissen über Haltung, Pflege und Zucht von Papageien überprüft. Natürlich wird auch über dir Ringpflicht gesprochen und ein Nachweisbuch zu führen ist. Der Erwerb der Zuchtgenehmigung ist Gebührenpflicht.
Bei erst Bestellung von Sittiche und Papageienringen, muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g. Abs. 1 des Tierseuchengesetzes heutiger Fassung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen oder der Geschäftsstellen bereits vorgelegen haben.
Beim Veterinäramt vor Ort anrufen und Zuchtgenehmigung machen, aber keine Zucht ohne.
Papageienkrankheit
Beantragung einer Genehmigung gemäß § 17 g des Tierseuchengesetzes
Gemäß § 17 g des Tierseuchengesetzes wird eine Genehmigung für Züchter oder Händler von Papageien und Sittichen nur erteilt, wenn der Antragsteller die für die Bekämpfung der Psittakose erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und wenn die erforderlichen Räumlichkeiten vorhanden sind, in denen im Falle des Auftretens der Psittakose eine wirksame Seuchenbekämpfung möglich ist. Die Sachkunde muss in Form einer kleinen Prüfung vor dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn nachgewiesen werden.
Händler und Züchter von Papageien und Sittichen müssen ausreichende Kenntnis haben über
1) Biologie der Papageien und Sittiche
2) Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittaciden-Arten.
3) Aufzucht, Haltung (auch in Käfigen), Fütterung und allgemeine Hygiene.
4) a) Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen; Schutzmaßnahmen, Desinfektion.
b) Andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche.
5) Gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und bei Papageien und bei Sittichen.
a) Einschlägige Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes.
b) Einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften Tierseuchengesetz, Psittakose-Verordnung,
6) Die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.
Lernmaterial für den Sachkundenachweis kann über den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe - Wirtschaftsgemeinschaft -, Mainzer Str. 10, 65185 Wiesbaden (Tel.-Durchwahl 0611-447553-24, 9-12 Uhr) kostenpflichtig bezogen werden.
Bezüglich eines Termins für den Sachkundenachweis werden Sie gebeten, sich mit dem Amtstierarzt der Bundesstadt Bonn, Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste- Bonn zu gegebener Zeit in Verbindung zu setzen.
Bitte reichen Sie eine Skizze über die Räumlichkeiten, in denen die Zucht / der Handel betrieben werden soll, in einfacher Ausfertigung ebenfalls bei der o.g. Dienststelle ein. Darüber hinaus ist ein Führungszeugnis erforderlich, das Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen können.
Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Vorbezeichneten Genehmigung beträgt 40,-- € zzgl Fahrtkosten des Veterinärs.
Fußringe
Vereine / Verbände die Fußringe herausgeben:
Bei erst Bestellung von Sittiche und Papageienringen, muss eine gültige amtliche Zuchtgenehmigung nach § 17g. Abs. 1 des Tierseuchengesetzes heutiger Fassung im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beiliegen oder der Geschäftsstellen bereits vorgelegen haben.
Darauf sollten Tierfreunde beim Kauf eines Vogels achten: Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.
Alle Sittiche und Papageien müssen nach §17g Tierseuchengesetz/ Psittakose-Verordnung mit einem amtlichen Fußring gekennzeichnet sein.
Einige Sittich- und Papageienarten sind auch nach Artenschutzrecht zu kennzeichnen.
Bundesweit: Fussringe zur Kennzeichnung von Papageienvögeln nach der BArtSchVO dürfen nur noch von zwei Institutionen ausgegeben werden bzw. hergestellt werden:
Das Bundesumweltministerium hat den ZZF und den BNA als Ausgabestelle für artenschutzrechtliche Kennzeichen anerkannt. Mit dem Verkauf und der Registrierung der Kennzeichen wurden beauftragt der ZZF und der BNA.
ZZF Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. Geschäftsstelle: Postfach 1420, D-63204 Langen,
www.zzf.de
www.zzf.de/ringstelle/psittakose Fußringe für Sittiche und Papageien
www.zzf.de/ringstelle/kennzeichnung Artenschutzrechtliche Kennzeichnung von Tieren
BNA Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz; Postfach 11 10m, Am Friedhof 4, D-76707 Hambrücken,
www.bna-ev.de
Artenschutzringe kann man auch über seine Verbände beziehen, denn die Verbände beziehen die ZZF oder BNA
Vereine wo die Ringe Offiziell anerkannt sind bei Sittichen und Papageien
AZ = Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht e.V.
http://www.azvogelzucht.de
DKB = Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter- Bund e.V.:
http://www.dkb-online.de
VZE = Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und
fremdländischer Vögel
http://www.vze-online.net
BNA = Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
www.bna-ev.de
ZZF = Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V.
www.zzf.de
DSV = Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung E.V. (DSV)
http://www.dsv-ev.de
Für Ziergeflügel und co.
BDRG = Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. Rassegeflügelzucht – Lebensqualität für Menschen u. Tiere
http://www.bdrg.de
Gruß
Siegfried Wiek