K
Kanariefreundin
Guest
GUTE NACHRICHTEN!!
Ich glaub, es gibt doch noch ne' Chance. Hab in einem anderen Forum ne Juristin gefunden (besser geasgt sie mich. ;-), die mir folgendes antwortete:
"Also lt. TierSchG §1 NIEMAND darf einem Tier ohne vernünftigen Grund schmerzen, leiden od. schäden zufügen... Diese Personen (soweit Namen bekannt od. eindeutig identifizierbar) kann man anzeigen, Wegen Verstoß gegen das TierSchG, Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sache), dazu hat niemand das Recht den Privatbesitz einer anderen Person mutwillig zu beschädigen. Die Verwendung von illegalen Feuerwerkskörper ist ebenfalls gesetzlich geregelt und verboten! evtl. Schäden an Gebäuden (z.B. Risse im Mauerwerk) sind von einem Gutachter zu bezeugen und somit auch verhandelbar. Der Punkt ist die Beweislage... 1.Gibt es Sicherheit, dass die Verdächtigen auch die Täter sind? 2.Lässt sich nachweisen, dass die Feuerwerkskörper illegal sind? 3.Lässt sich beweisen, dass die Schäden an den Tieren durch das abfeuern dieser Knallkörper verursacht wurden? In diesem Fall sollte sich die Frau an einen Rechtsanwalt wenden und ihren Fall vortragen. Sinnvoller wäre natürlich während des Tathergangs eine telef. Anzeige bei der Polizei gewesen. Im Grunde ist es nämlich schon recht spät um verwertbare Spuren und vernünftige Beweise zu finden und die Fahnder können sich nur auf Zeugenaussagen und Überreste der Feuerwerkskörper verlassen. Falls man juristisch nichts mehr erreichen kann ist es höchstens noch ein Versicherungsfall der auch sehr zweifelhaft behandelt werden wird."
Vielleicht kannst du was damit anfangen...
Was habt ihr denn bis jetzt gemacht?
Wurde schon was erreicht?
Bin gespannt auf eine Antwort...
Ciao, Kanariefreundin
Ich glaub, es gibt doch noch ne' Chance. Hab in einem anderen Forum ne Juristin gefunden (besser geasgt sie mich. ;-), die mir folgendes antwortete:
"Also lt. TierSchG §1 NIEMAND darf einem Tier ohne vernünftigen Grund schmerzen, leiden od. schäden zufügen... Diese Personen (soweit Namen bekannt od. eindeutig identifizierbar) kann man anzeigen, Wegen Verstoß gegen das TierSchG, Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sache), dazu hat niemand das Recht den Privatbesitz einer anderen Person mutwillig zu beschädigen. Die Verwendung von illegalen Feuerwerkskörper ist ebenfalls gesetzlich geregelt und verboten! evtl. Schäden an Gebäuden (z.B. Risse im Mauerwerk) sind von einem Gutachter zu bezeugen und somit auch verhandelbar. Der Punkt ist die Beweislage... 1.Gibt es Sicherheit, dass die Verdächtigen auch die Täter sind? 2.Lässt sich nachweisen, dass die Feuerwerkskörper illegal sind? 3.Lässt sich beweisen, dass die Schäden an den Tieren durch das abfeuern dieser Knallkörper verursacht wurden? In diesem Fall sollte sich die Frau an einen Rechtsanwalt wenden und ihren Fall vortragen. Sinnvoller wäre natürlich während des Tathergangs eine telef. Anzeige bei der Polizei gewesen. Im Grunde ist es nämlich schon recht spät um verwertbare Spuren und vernünftige Beweise zu finden und die Fahnder können sich nur auf Zeugenaussagen und Überreste der Feuerwerkskörper verlassen. Falls man juristisch nichts mehr erreichen kann ist es höchstens noch ein Versicherungsfall der auch sehr zweifelhaft behandelt werden wird."
Vielleicht kannst du was damit anfangen...
Was habt ihr denn bis jetzt gemacht?
Wurde schon was erreicht?
Bin gespannt auf eine Antwort...
Ciao, Kanariefreundin
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