Pressemeldung
21. Juni 2002
Bundesrat bestätigt Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz:
Grundlage für einen durchgreifenden Tierschutz geschaffen - Bund gegen Missbrauch der Tiere prüft Klagemöglichkeiten
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Entscheidung des Bundestages vom 17. Mai 2002, für die Aufnahme einer Staatszielbestimmung Tierschutz ins Grundgesetz, bestätigt. "Wir sind überglücklich," sagt Jutta Breitwieser, Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. "Damit sind nun unumkehrbar Fakten und Grundlagen für einen durchgreifenden Tierschutz geschaffen worden." Der jahrelange Kampf, den der Bund Missbrauch der Tiere e.V. gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen und vielen Tierschützer in Deutschland für den verfassungsmäßigen Schutz der Tiere gefochten hat, wurde damit erfolgreich abgeschlossen.
Der Verband wird nun Klagemöglichkeiten gegen das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren, fragwürdige Tierversuche in der Grundlagenforschung und Neugenehmigungen von Intensivtierhaltungen prüfen lassen. "Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz sind in Zukunft verpflichtet, den Verfassungsauftrag "die Tiere zu schützen" bei ihren Entscheidungen gebührend zu berücksichtigen," erklärt Frau Breitwieser. "Grundgesetzlich garantierte Freiheiten der Religionsausübung, der Berufsausübung oder von Forschung und Lehre sind kein uneingeschränkter Freibrief mehr, um Tieren Schmerzen und Leiden zu zufügen."
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere bedankt sich bei der rot-grünen Bundesregierung, die sich als treibende Kraft für die Grundgesetzänderung eingesetzt hat. Ein Dank geht ebenfalls an PDS und FDP, die sich einem Staatsziel Tierschutz nie entgegengestellt haben. Mit Genugtuung hat der Bund gegen Missbrauch der Tiere zur Kenntnis genommen, dass zuletzt auch die Unionsparteien ihren Widerstand gegen den ethisch begründeten Tierschutz als Verfassungsauftrag aufgegeben haben.
Der ethische Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in Deutschland.
80 % der Bevölkerung befürworten das Staatsziel Tierschutz (Emnid-Umfrage) "Wir erwarten, dass Gerichte und Behörden dies in Urteilen und Entscheidungen entsprechend umsetzen," stellt Frau Breitwieser abschließend fest.