Tierschutz im Grundgesetz

Diskutiere Tierschutz im Grundgesetz im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Leute, Habe schon mal den Eintrag zum Schutz der Tiere im Grundgesetz erwähnt. Hierzu habe ich jetzt etwas im Internet gefunden. Falls...
Pressemeldung


21. Juni 2002



Bundesrat bestätigt Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz:
Grundlage für einen durchgreifenden Tierschutz geschaffen - Bund gegen Missbrauch der Tiere prüft Klagemöglichkeiten

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Entscheidung des Bundestages vom 17. Mai 2002, für die Aufnahme einer Staatszielbestimmung Tierschutz ins Grundgesetz, bestätigt. "Wir sind überglücklich," sagt Jutta Breitwieser, Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere e.V. "Damit sind nun unumkehrbar Fakten und Grundlagen für einen durchgreifenden Tierschutz geschaffen worden." Der jahrelange Kampf, den der Bund Missbrauch der Tiere e.V. gemeinsam mit anderen Tierschutzorganisationen und vielen Tierschützer in Deutschland für den verfassungsmäßigen Schutz der Tiere gefochten hat, wurde damit erfolgreich abgeschlossen.

Der Verband wird nun Klagemöglichkeiten gegen das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Tieren, fragwürdige Tierversuche in der Grundlagenforschung und Neugenehmigungen von Intensivtierhaltungen prüfen lassen. "Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz sind in Zukunft verpflichtet, den Verfassungsauftrag "die Tiere zu schützen" bei ihren Entscheidungen gebührend zu berücksichtigen," erklärt Frau Breitwieser. "Grundgesetzlich garantierte Freiheiten der Religionsausübung, der Berufsausübung oder von Forschung und Lehre sind kein uneingeschränkter Freibrief mehr, um Tieren Schmerzen und Leiden zu zufügen."

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere bedankt sich bei der rot-grünen Bundesregierung, die sich als treibende Kraft für die Grundgesetzänderung eingesetzt hat. Ein Dank geht ebenfalls an PDS und FDP, die sich einem Staatsziel Tierschutz nie entgegengestellt haben. Mit Genugtuung hat der Bund gegen Missbrauch der Tiere zur Kenntnis genommen, dass zuletzt auch die Unionsparteien ihren Widerstand gegen den ethisch begründeten Tierschutz als Verfassungsauftrag aufgegeben haben.

Der ethische Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in Deutschland.
80 % der Bevölkerung befürworten das Staatsziel Tierschutz (Emnid-Umfrage) "Wir erwarten, dass Gerichte und Behörden dies in Urteilen und Entscheidungen entsprechend umsetzen," stellt Frau Breitwieser abschließend fest.
 
Hier der Geänderte Artikel im Grundgesetz

Artikel 20a in neuer Fassung:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Massgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Was sagt Ihr dazu?
 
wenigstens ein fortschritt, aber ist dieser kleine
satz in artikel 20a alles? ich meine das ist wie immer
nur kaugummi und kann sonstwie ausgelegt werden, es steht ja nicht konkret drin, daß tierquälerei o.ä. bei strafe verboten ist, sondern nur, daß der staat die tiere schützen will!?
oder sehe ich das falsch? :~

claudia
 
Soweit ich das verstanden habe, wurde damit ein weg geebnet wegen Tiermisshandlungen vors Gericht ziehen zu können.

Da Tiere sonst als Sache und Eigentum angesehen wurden, mit dem man hantieren kann, wie man will. mit dieser Gesetzesänderung wurde der tierquälerei ein Riegel vorgeschoben. Ebenso dürfen gebiete, in denen bedrohte Tierarten Leben nicht zerstört werden, solange es nicht vor Gericht entschieden wurde.

Ich hoffe, ich habe richtig verstanden.8)
 
Hallo Claudia,

es steht ja nicht konkret drin, daß tierquälerei o.ä. bei strafe verboten ist, sondern nur, daß der staat die tiere schützen will!

das siehst Du richtig. Nur können dem eigentümer, wenn er Tierquälerei begeht die Tiere entzogen werden und ihm kann ein Haltungsverbot auferlegt werden.

Da das sonst nirgens festgehalten wurde, konnte man sich auf nichts berufen. und auf staatliche unterstützung konnte man auch nicht hoffen.

aber jetzt.:D

Klein aber fein.
schon mal der erste Schrittin eine Bessere Zukunft.;)
 
Thema: Tierschutz im Grundgesetz

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