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Greif
Neuling
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Du sprichst zwei verschiedene Aspekte an. Das eine ist die Frage, ob die "Beizjagd" mit einem Uhu überhaupt zulässig ist, da der Gesetzgeber nur die Beizjagd mit Greifvögeln und Falken vorsieht. Man könnte beim Uhu also auf die Idee gekommen, es werde unzulässigerweise ein Tier auf ein anderes losgelassen. Diese Idee ist schwerlich zu entkräften.Gehen wir mal fiktiv davon aus, ich habe Jagd- und Falknerschein und meinen - beispielsweise - Uhu korrekt abgetragen, dürfte ich mit dem überhaupt im Revier arbeiten? Eigentlich schon, denke ich, weil ich oft Fotos gesehen habe, wie Falkner mit ihren Eulen im Gelände unterwegs sind, aber irgendwie kam mir jetzt der Gedanke: Für den Fall, dass der Vogel wildert, brauche ich ja eine Jagdgenehmigung - die es aber ja gar nicht gibt, weil der Uhu in Deutschland nicht als Beizvogel zugelassen ist. Wie ist das rechtlich geregelt, auch wieder so eine Ländersache? Oder darf man gar nur auf dem eigenen Grundstück fliegen?
Genau, deswegen finde ich es ja so schwierig! Würde eine Jagderlaubnis also ausreichen, um einen Uhu im Revier fliegen zu dürfen?
Genau so ist es. Vermutlich kommt das aus der Historie der Beizjagd. Meines Wissens wurden zu keiner Zeit ernsthaft Eulen zur Beize eingesetzt, nur als "Hüttenuhu". Vielleicht könnte man auch ein Schweindl auf Schweißarbeit abrichten, aber der Gesetzgeber sieht hier halt den Hund vor.Es kann zwar kein Mensch erklären, welchen Unterschied es macht ob ein Habicht oder ein Uhu ein Karnickel schlägt, aber im Gesetz kommt halt der Uhu nicht vor.
Das stimmt wiederum nicht! Du verwechselst die Zulässigkeit der Haltung gemäß BWildSchV mit der Definition eines Beizvogels. Das sind zwei paar Stiefel.Mit fiel noch die Möglichkeit ein, dass da rechtlich wie mit nicht-einheimischen Greifvögel verfahren wird, die nach deutschem Recht theoretisch keine Beizvögel sind...
Es gibt keine Regelung, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Die meisten werden wohl analog zur Beizjagd mit Greifvögeln und Falken vorgehen (Falknerjagdschein und Jagderlaubnis) - und darauf vertrauen, dass es nie einen Rechtsstreit geben wird.Schade, weiß noch jemand weiter, wie es jetzt ganz konkret mit dem Eulen-Freiflug geregelt ist?