Was isst das für ein Vogel?
Es handelt sich
zweifelsfrei um ein
Blaukäppchen (
Vini Australis)
ist im Anhang A
und
benötigt eine Vermarktungsgenehmigung (Cites).
Dieter Bauer ist einer dessen bekanntesten Züchter in Deutschland www.lorizucht-bauer.de
Mit höchster Warscheinlichkeit wird der Vogel nicht einem Privathalter entflogen sein, sondern einem Züchter.
Durch den Ring am Fuss kann der Züchter und evtl. auch der letzte Besitzer sehr schnell ermittelt werden.
Verbreitung: Ursprünglich auf vielen Inseln Tongas, Samoas, der südlichen Lau-Gruppe Fijis und auf Wallis, Futuna und Niue; heute auf vielen Inseln ausgestorben.
Habitat: Lockere Baumbestände, Wälder, Waldränder, Gärten und Kokosplantagen.
Nahrung: Blüten, Nektar, Pollen und weiche Früchte (z.B. Mango).
Verhalten in Zuchtanlagen: Aktive, nicht allzu laute Papageien; empfindlich; es muß auf strengste Sauberkeit geachtet werden; während der Eingewöhnungszeit nicht unter 24°C halten; Schwarmhaltung möglich; benötigen dann jedoch viel Platz; Vögel baden gern.
Unterbringung: Innenvoliere von 4 m x 2 m x 2 m; Haltung nicht unter 20°C; Schlafkasten 15 cm x 15 cm x 40 cm.
Fütterung: Loribrei aus Honig, Blütenpollen, Bierhefe, Haferflocken, 7-Korn-Flocken, Mineralstoffen und Vitaminen; eingeweichter Zwieback oder Biskuit; verschiedene Obstsorten, vor allem Mango und Weintrauben; kleine Mengen gekochtes Ei und Mehlwürmer; frische Zweige mit Blüten, Knospen und Blättern.
Zucht: Selten gelungen; Normalgelege besteht aus 2 Eiern; Brutdauer 23 Tage; gelegentlich wurden Nestlinge von Alttieren totgebissen; während der Brutzeit tierisches Eiweißfutter anbieten.
Rechtlicher Hinweis: Schutzstatus: Anhang A
Für die Zucht und Abgabe von Sittichen ist die „Verordnung zum Schutz gegen Psittakose und Ornithose (Psittakose-Verordnung)“ in neuesten Fassung – derzeit vom 14.11.1999 (BGBl. Seite 2111) – zu beachten. Beachten Sie in jeden Fall die Festlegungen in der „Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten“ (Bundesartenschutzverordnung BArtSchV) sowie die Gutachten zur Tierhaltung.
Nach Anlage 6 BArtSchV: Pflichtring (5,0).
Beschreibung: Größe 19 cm. Grundfärbung grün; Scheitel dunkelblau mit hellblauen Schaftstrichen; Zügel, Wangen, Ohrdecken, Hals und Bauchfleck rot; unterer Bauchbereich und Schenkel violettblau; Schwanzunterseite grüngelb; schmaler nackter Augenring grau; Iris rotbraun; Füße fleischfarben; Schnabel orange. Weibchen wie Männchen gefärbt. Jungtiere mit dunklem Schnabelansatz; deutlich weniger rot; Violettblau auf Bauch und Schenkel fehlt; Iris dunkel.