Danke Gritters
Wissen Sie Herr Wahl, der einzige der hier Unsicherheit verbreitet sind Sie, in Unkenntnis der geltenden Psittacosverordnung und des Tierseuchengesetzes. Wenn Sie Kenntnis hätten würde sie nicht so etwas hier schreiben...
Hallo Tiffi,
im Tierseuchengesetz steht eben NICHT, warum die Psittacoseverordnung NUR für Papageien gilt.
Die Ringe für meine Sittiche bestelle ich bei der AZ und erhalte sie von der TKS. BNA oder ZZF haben damit nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.
Man sollte die Leser nicht unnötig verunsichern.
Ich habe eindeutig geschrieben: (Vierter Satz!!!)
....Und diese Antwort ist in der Psittacoseverordnung und im Tierseuchengestz zu finden.
Also mal beide lesen
Denn:
In der
Psittacoseverordnung ist definiert, was ein Papagei ist und wann man von einer Pisittacose spricht das andere wäre ein Ornithose.
Desweiteren zweifeln sie meine unten eingefügte Ausführung an
Wer Papageien oder Sittiche halten will (also keine Kanarien, Exotische- Körnerfresser oder Weichfresser), um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen (Züchter) oder mit diesen Tieren zu handeln (Händler), muss die Tiere kennzeichnen; dabei hat er Fußringe zu verwenden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V., Frankfurt a.M. (Zentralverband), oder vom Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz, Hambrücken (Bundesverband), abgegeben werden.
Es ist der
originale Wortlaut der Psittacoseverordnung
Fassung vom 20.12.2005, bis auf meine Einfügung zur Erläuterung, rot dargestellt. Das wüßten Sie aber wenn Sie sie kennen würden
Desweiteren ist es ja gut und schön das Sie ihre Sittichringe bei der AZ bestellen, aber was glauben Sie wohl macht diese damit?
Die Psittacoseverordnung ist nicht für Herrn Wahl geschrieben sondern für
jeden deutschen Bundesbürger, und für den gilt
keine Vereinzugehörigkeit
Somit sind die ausgebenden Stellen für Ringe zum Zwecke der Beringung von Psittaciden die oben genannten anerkannten Institutionen.
Die anderen AZ, DKB, VZE etc. geben lediglich im Rahmen ihrer Verbandsarbeit eine Sammelbestellung auf (welche durch den Gesetzgeber erlaubt ist), und damit für die Ausstellung (Selbtzuchtnachweis) ihre schicke Züchternummer drauf kommt.
Sind sie kein Vereinsmitglied, bestellen Sie bitte bei den oben angegebenen Stellen, denn nur diese sind berechtigt die Ringe herauszugeben. Und auch nur aufgrund der gesetzlichen Regelung, also aktuelle Zuchtgenehmigung im Original oder als beglaubigte Fotokopie. Muß bei jedem Wechsel der Zuchträumlichkeiten neu beantragt werden, da sie an in Erster Linie an die Räume gebunden ist. Das andere Pendant, die Sachkunde, ist an den Halter gebunden
So, ich denke mal inzwischen dürfte jeder begriffen haben warum und wieso es die Psittacoseverordnung, das Tierseuchengesetz und das Tierschutzgesetz gibt, und warum man für Papageien oder Sittiche
immer eine Zuchtgenehmigung braucht und warum für
nicht Krummschnäbel
nur unter bestimmten Voraussetzungen
Oder immer noch nicht