Dass man Kleintiere halten darf ist nicht neu.
Ich bin mir dennoch über die Anzahl im Unklaren und bzgl. dieser habe ich nur die von mir bereits angezeigte Quelle gefunden. Hast Du konkrete Quellen bzgl. einer größeren Anzahl von Kleintieren und nicht von 'Kleintieren im Allgemeinen'.
Ich habe Google schon mit verschiedensten Kombinationen aus Vogelzucht/Kanarienzucht und Mietwohnung/Mietrecht/Vermieter drangsaliert und bin bis auf den einen Link nicht fündiger geworden.
Wie gesagt:
Beispielsweise würde auch bei der Haltung von 28 Wellensittichen in mehreren Käfigen sicher der bestimmungsmäßige Gebrauch einer Wohnung überschritten (...) Der Vermieter kann in einem solchen Fall zumindest vom Mieter Unterlassung verlangen. Beachtet der Mieter eine entsprechende Abmahnung des Vermieters nicht, kann dies Anlaß für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung des Mietvertrages sein.
LG Berlin 62. Zivilkammer, Urteil vom 13. Juli 1998, Az: 62 S 91/9.
Die von Dir gezeigten Urteile lassen auch verlauten "solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten" - ich kenne die Geräuschkulisse von 30 Kanarien nicht und niemand hier weiß wie hellhörig eine ins Auge gefasste Wohnung sein mag.
PS: Es gibt auch kein Gesetz, das verbietet. mit 20 Personen in einem Wohnzimmer zu sitzen!
Die Frage ist aber nicht, ob 30 Vögel für einen gemütlichen Abend im Wohnzimmer eingeladen werden dürfen, sondern ob diese dauerhaft dort wohnen dürfen. Denn eine Überbelegung durch Menschen ist ebenso problematisch (
Link), wobei hier noch der Aspekt hinzkommt, dass die Bausubstanz beeinträchtigt sein muss, damit eine Kündigung rechtens ist.
Ich würde mit offenen Karten spielen. Evtl. erfreut sich der VM sogar an der Kanarienzucht. Aber darauf zu spekulieren halte ich für unklug.
Hope for the best. Prepare for the worst.
Wobei ich mich grade frage ob die Leute die Vögel halten dann Eigentum haben oder die einfach schon so lange welche haben das der Vermieter dazu nix sagt....
Es gibt sicher Vermieter, die sich daran nicht stören bzw. denen das sogar gefällt. Vermieter hassen ja nicht grundsätzlich Tiere. Je nach Bauart der Wohnung bekommt evtl. auch einfach niemand was davon mit. Und wo kein Kläger...
Es ist nur schwer von vornherein abzuschätzen, ob eben 'niemand was mitbekommt'. Denn im Zweifelsfall reichen schon ein paar Nachbarn, die sich durch das ständige Gezwitscher belästigt fühlen, um sich das Leben schwerer zu machen.