S
sweedl
Neuling
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Liebe Forumsmitglieder,
es geht um das Thema Stadttauben und die rechtliche Lage dazu. Ich habe einen sehr tierfreudlichen Balkon und eine Futtersäule. An diese kommen zwei Mal täglich auch einige Tauben. Das ist für mich angesichts der wie ich finde unsäglichen Taubenpolitik nicht besonders überraschend und für mich völlig okay (ich wohne in einer Stadt mit Taubenfütterungsverbot, gleichzeitig gibt es bei weitem nicht genug Taubenschläge). Entgegen den erfundenen Geschichten einer Frau aus dem Nachbarhaus hängen die Tauben nicht den ganzen Tag bei uns an der Fassade herum, sondern kommen immer pünktlich morgens und nachmittags, sind circa 15-30 Minuten da und machen sich dann wieder auf und davon. Tauben sind sehr kluge Tiere, wie ich feststellen durfte, und sie schaffen es so ziemlich an jeder Fütterungsstation ein paar Körner zu ergattern. Da ich diese Taubenhasserin im Nachbarhaus habe, die nicht locker lässt, mich unter Druck zu setzen, musste ich mich nun damit befassen, welche Optionen ich habe, die Tauben fernzuhalten. Wollte mich wenigstens theoretisch mit dem Thema befassen (denn ich selbst und auch die allermeisten Nachbarn haben überhaupt kein Problem mit den paar Tauben).
Das Ergebnis: Ich kann an die Fütterungsstation ein Gitter anbringen, dann kommen aber auch einige andere Vögel nicht mehr dran und es besteht Verletzungsgefahr. Da wir wie gesagt insgesamt einen sehr grünen Balkon haben, der immer irgendwelche Samen abwirft, zudem einen Obstbaum und andere Obststräucher in der Nähe unseres Balkons, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tauben auch so weiterhin vorbeischauen werden. Sie picken da immer irgendetwas auf, auch unabhängig der Futtersäule. Die Nachbarin möchte uns nun "melden" und bezichtigt uns der expliziten Taubenfütterung. Dabei ist es so, dass wir hier viele Meisen und Drosseln haben. Ja, ich habe auch schon eine Drossel an der Futtersäule gesehen als noch Rosinen drin waren ;-) Meine Frage ist nun, ob das zuständige Referat bei der Stadtverwaltung von uns verlangen kann, die Futtersäule abzunehmen oder ob hier jemand weiß, was da auf uns zukommen kann? Denn wir sind nicht gewillt uns dem Willen der Nachbarin einfach zu beugen, nur weil ihr neulich eine Taubenfeder in die Wohnung geflogen ist (O-Ton ) Wie bereits beschrieben, hat das alles nichts mit einer "Taubenplage" oder ähnlichem zu tun. Auch die Verschmutzungen durch das Fallobst in unserem Hof sind wesentlich größer als durch irgendeine Taube. Der Hausverwalter hat von dem Konflikt Wind bekommen, ist etwas genervt, meint aber er könne uns nicht dazu zwingen die Futtersäule abzunehmen. Ein netter Typ, der hier auch kein großes Problem sieht, aber eben auch keine Nachbarschaftskonflikte haben will.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, denn ich weiß in dieser Sache langsam nicht mehr weiter. Es kann aber ja nicht sein, dass man in der Stadt kein Vogelhaus, keine Fütterungsstation mehr anbringen kann, weil in der Innenstadt doch immer ein paar Tauben kommen werden. Die Rechtslage dazu finde ich einfach nur ambivalent, möchte mich aber lieber schon im Vorfeld informieren, da diese Frau uns sicherlich früher oder später "anzeigen" wird. Spätestens, wenn sie die nächste Feder auf dem Fensterbrett entdeckt
Danke im Voraus und liebe Grüße!
Anne
es geht um das Thema Stadttauben und die rechtliche Lage dazu. Ich habe einen sehr tierfreudlichen Balkon und eine Futtersäule. An diese kommen zwei Mal täglich auch einige Tauben. Das ist für mich angesichts der wie ich finde unsäglichen Taubenpolitik nicht besonders überraschend und für mich völlig okay (ich wohne in einer Stadt mit Taubenfütterungsverbot, gleichzeitig gibt es bei weitem nicht genug Taubenschläge). Entgegen den erfundenen Geschichten einer Frau aus dem Nachbarhaus hängen die Tauben nicht den ganzen Tag bei uns an der Fassade herum, sondern kommen immer pünktlich morgens und nachmittags, sind circa 15-30 Minuten da und machen sich dann wieder auf und davon. Tauben sind sehr kluge Tiere, wie ich feststellen durfte, und sie schaffen es so ziemlich an jeder Fütterungsstation ein paar Körner zu ergattern. Da ich diese Taubenhasserin im Nachbarhaus habe, die nicht locker lässt, mich unter Druck zu setzen, musste ich mich nun damit befassen, welche Optionen ich habe, die Tauben fernzuhalten. Wollte mich wenigstens theoretisch mit dem Thema befassen (denn ich selbst und auch die allermeisten Nachbarn haben überhaupt kein Problem mit den paar Tauben).
Das Ergebnis: Ich kann an die Fütterungsstation ein Gitter anbringen, dann kommen aber auch einige andere Vögel nicht mehr dran und es besteht Verletzungsgefahr. Da wir wie gesagt insgesamt einen sehr grünen Balkon haben, der immer irgendwelche Samen abwirft, zudem einen Obstbaum und andere Obststräucher in der Nähe unseres Balkons, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tauben auch so weiterhin vorbeischauen werden. Sie picken da immer irgendetwas auf, auch unabhängig der Futtersäule. Die Nachbarin möchte uns nun "melden" und bezichtigt uns der expliziten Taubenfütterung. Dabei ist es so, dass wir hier viele Meisen und Drosseln haben. Ja, ich habe auch schon eine Drossel an der Futtersäule gesehen als noch Rosinen drin waren ;-) Meine Frage ist nun, ob das zuständige Referat bei der Stadtverwaltung von uns verlangen kann, die Futtersäule abzunehmen oder ob hier jemand weiß, was da auf uns zukommen kann? Denn wir sind nicht gewillt uns dem Willen der Nachbarin einfach zu beugen, nur weil ihr neulich eine Taubenfeder in die Wohnung geflogen ist (O-Ton ) Wie bereits beschrieben, hat das alles nichts mit einer "Taubenplage" oder ähnlichem zu tun. Auch die Verschmutzungen durch das Fallobst in unserem Hof sind wesentlich größer als durch irgendeine Taube. Der Hausverwalter hat von dem Konflikt Wind bekommen, ist etwas genervt, meint aber er könne uns nicht dazu zwingen die Futtersäule abzunehmen. Ein netter Typ, der hier auch kein großes Problem sieht, aber eben auch keine Nachbarschaftskonflikte haben will.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen, denn ich weiß in dieser Sache langsam nicht mehr weiter. Es kann aber ja nicht sein, dass man in der Stadt kein Vogelhaus, keine Fütterungsstation mehr anbringen kann, weil in der Innenstadt doch immer ein paar Tauben kommen werden. Die Rechtslage dazu finde ich einfach nur ambivalent, möchte mich aber lieber schon im Vorfeld informieren, da diese Frau uns sicherlich früher oder später "anzeigen" wird. Spätestens, wenn sie die nächste Feder auf dem Fensterbrett entdeckt
Danke im Voraus und liebe Grüße!
Anne