A
ahnungslos
Guest
Seid alle gegrüßt!
Ich bin Ratlos: was hat es mit einem sog. "Registerauszug des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter", der Abstammung etc. enthält, auf sich?
Gibt es sowas überhaupt? Mir kommt die Bezeichnung doch recht spanisch vor...
Und wenn es sowas in der Art geben sollte, welche rechtliche Bedeutung kommt diesem "Registerauszug" gleich?
Kann es sich bei diesem "Registerauszug" auch um einen "Eigentümernachweis" bzgl. einer Taube handeln? Wie würde dieser Nachweis rechtlich behandelt werden (wie KfZ-Schein oder so?)?
Welche rechtliche Stellung hat eine Person inne, der ein solcher "Eigentümernachweis"/ "Registerauszug", welcher zu einer ihm ausgeliehenen Taube gehört, vom Züchter übergeben wird? Wird er durch die Annahme dieses Papiers automatisch zum Eigentümer, oder bleibt er weiterhin nur Besitzer dieser Taube?
Welche rechtliche Stellung hat eine Person inne, die eine unberingte Taube mit dem "Registerauszug"/"Eigentümernachweis" in ihrem Taubenschlag leihweise aufgenommen hat?
Gibt es zu dem von mir beschriebenen Thema auch etwas Schriftliches? Würde das Ganze bzgl. Besitz und Eigentum mal gerne nachlesen.
Fragen über Fragen.... Tut mir leid, daß es doch so viele geworden sind.
Ich bedanke mich schon im voraus für eure Mühe! Brauche nämlich diese Informationen für eine juristische Hausarbeit.
Ihr könnt mir natürlich auch eine private Mail zukommen lassen, um das doch recht trockene Thema hier nicht breit zu treten
Der Ahnungslose
Ich bin Ratlos: was hat es mit einem sog. "Registerauszug des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter", der Abstammung etc. enthält, auf sich?
Gibt es sowas überhaupt? Mir kommt die Bezeichnung doch recht spanisch vor...
Und wenn es sowas in der Art geben sollte, welche rechtliche Bedeutung kommt diesem "Registerauszug" gleich?
Kann es sich bei diesem "Registerauszug" auch um einen "Eigentümernachweis" bzgl. einer Taube handeln? Wie würde dieser Nachweis rechtlich behandelt werden (wie KfZ-Schein oder so?)?
Welche rechtliche Stellung hat eine Person inne, der ein solcher "Eigentümernachweis"/ "Registerauszug", welcher zu einer ihm ausgeliehenen Taube gehört, vom Züchter übergeben wird? Wird er durch die Annahme dieses Papiers automatisch zum Eigentümer, oder bleibt er weiterhin nur Besitzer dieser Taube?
Welche rechtliche Stellung hat eine Person inne, die eine unberingte Taube mit dem "Registerauszug"/"Eigentümernachweis" in ihrem Taubenschlag leihweise aufgenommen hat?
Gibt es zu dem von mir beschriebenen Thema auch etwas Schriftliches? Würde das Ganze bzgl. Besitz und Eigentum mal gerne nachlesen.
Fragen über Fragen.... Tut mir leid, daß es doch so viele geworden sind.
Ich bedanke mich schon im voraus für eure Mühe! Brauche nämlich diese Informationen für eine juristische Hausarbeit.
Ihr könnt mir natürlich auch eine private Mail zukommen lassen, um das doch recht trockene Thema hier nicht breit zu treten
Der Ahnungslose
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