Darf ich züchten?

Diskutiere Darf ich züchten? im Forum Nymphensittiche im Bereich Sittiche - Moin, seit ein paar Tagen haben ich in meiner Voliere Nistkästen aufgestellt und inzwischen haben meine 2 Nymphensittichpaare wie auch eines...
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michi9

Guest
Moin,

seit ein paar Tagen haben ich in meiner Voliere Nistkästen aufgestellt und inzwischen haben meine 2 Nymphensittichpaare wie auch eines meiner Schönsittichpaare Eier gelegt. Ich habe aber noch keine Zuchtgenehmigung aber schon einen Antrag abgeschickt und warte nun bis der TA nächste Woche von Urlaub wiederkommt. Es ist ja illegal ohne Zuchtgenehmigung zu züchten aber wenn ich das Wissen habe und der TA sowieso nächste Woche kommt, denke ich das der das aktepieren wird. Nur ein Weibchen von meinen vier Vögeln hat keinen Ring. Darf ich dann damit überhaupt züchten oder sie überhaupt halten ohne mich strafbar zu machen?

Ciao
 
Moin michi,
wenn du Bescheid weisst und sogar schon den Antrag gestellt hast, ist es kein Problem, wenn deine Vögel brüten. Auch wenn
du die Zuchtgenehmigung erst kriegst, wenn die Jungen schon geschlüpft sind macht das nichts.
Ich denk mal, die Sache mit dem Ring wird der AT auch nicht so eng sehen. Also viel Erfolg mit dem Züchten!! Bei mir hält es sich bisher noch in Grenzen:( .
Bogis
 
Hi,

erst Zuchtgenehmigung haben, Ringe besorgen und dann Nistkästen rein, das ist die richtige Reihenfolge.

Grüße
Susanne
 
Hallo Michi,

wenn du Pech hast, war es das dann schon mit deiner Zuchtgenehmigung. Du kennst die Regeln und die Reihenfolge (siehe Susanne). Wenn du dich jetzt schon nicht an die Gesetze hälst, könnte der TA das als Zeichen sehen, dass du es später auch nicht so genau nehmen wirst.

Ich verstehe deine Motivation aber auch nicht so ganz. In einigen Wochen hättest du die Genehmigung gehabt/wirst sie haben. Konntest du so lange nicht einfach warten?

Sorry, wenn ich jetzt mal etwas hart klinge, aber du hast das offenbar noch nicht so ganz verstanden: Diese Gesetze sind wichtig. Sie sind zum Schutz der Menschen da. Wenn du dich nicht daran hälst, können sogar im schlimmsten Fall Menschen sterben.
Also versuch mal bitte wie ein Erwachsener zu handeln und halte dich an das, was man dir sagt.

Liebe Grüße,
Katrin
 
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Kann ich nicht einfach in der Zeit in der der TA da ist die Kästen raushängen und nacher wieder rein? Was kann eigentlich passieren wenn ich die drinnlasse? Eine Geldstrafe? und wenn ja wie hoch?
Aber der TA hat einen lockeren Eindruck gemacht und was soll er schon sagen wenn doch alles OK ist?

Ich habe die Käste jetzt schon reingehängt, weil meine Vögel schon Eier auf den Boden gelegt haben. Ich habe sie rausgenommen und 4 mal am Tag gedreht. Nach einer Woche als ich den TA angerufen hatte sagte man mir dann das er im Urlaub sei und erst nächste Woche wieser käme. Das wären also knapp drei Wochen gewesen und da wären die Eier schon Tod. Darum habe ich die Stämme reingehängt und die Eier runtergelegt. Das hat auch alles gut geklappt und sie sind schon fleißig am brüten.

Sind denn Schönsittiche auch eher unempfindlich gegen störungen in der Nistzeit?

Ciao
 
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Ich habe mir gerade mal den Text über die Zuchtgenehmigung durchgelesen und da steht ja drin das man eine Zuchtgenehmigung erst mit 16 Jahren bekommen kann? Ich bin erst 15. War's das dann mit der Zuchtgenehmigung?
 
Hallo,
natürlich wäre es rechtlich einwandfreier gewesen, erst die Kästen reinzuhängen wenn die Zuchtgenehmigung vorliegt. Aber wenn sie schon vorher beantragt wurde und er, wie er sagt, über alles informiert ist, ist das kein Problem. Das wird fast kein AT so eng sehen. Schlimm (und sogar gefährlich, siehe Svavas Antwort) ist es, wenn man brüten lässt und überhaupt keine Ahnung hat von Psittakose, Zuchtgenehmigung usw. Wie war es bei dir noch gleich, fkn? Keine Zuchtgenehmigung und trotzdem Nistkästen einhängen zum Brüten? Ich glaube, da war mal so ein Thema. Das ist zumindest schlimmer, als Bescheid wissen und sogar schon Genehmigung beantragt haben. Offene Ringe kann man übrigens auch noch dann bestellen, wenn die Jungen schon da sind.
Naja, viele Grüße
Bogis

P.S.: Gerade habe ich gelesen, daß du noch nicht 16 bist. Da wirds dann natürlich schon heikler. Was hat der AT denn dazu gesagt, als du die Genehmigung beantragt hast? Wenn er nichts gesagt hat, könnte es gut sein, daß du die Genehmigung trotzdem bekommst. Mit 15 ist man nämlich genauso "beschränkt geschäftsfähig" wie mit 16. Und in der Psittakoseverordnung gibt es kein Wort über ein Mindestalter. Wenn es um die Geschäftsfähigkeit geht, reicht eine Einverständniserklärung der Eltern. Der Amtstierarzt bei mir hat da wohl nicht die meiste Ahnung von und will mir die Genehmigung erst mit 18 ausstellen. Siehe dazu auch Thema "Zuchtgenehmigung mit 16" im allgemeinen Vogelforum.
 
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