L
lotko
Guest
hallo schnurr,
langsam, langsam.
was hier alle sagen ist reine theorie. die praxis sieht doch etwas anders aus.
kein staatsanwalt wird wegen einem wellensittich ein ermittlungsverfahren wegen fundunterschlagung einleiten.
dann wäre noch die frage zu klären, wie einer bei einem unberingten vogel das eigentum daran beweisen will usw.,usw.,usw.
außerdem ist schon die abgrenzung fundtier zum herrenlosen tier schwierig genug.
außerdem muss der vermeintliche eigentümer bei einem fundtier die kosten der unterbringung, futter, möglicherweise tierarztkosten usw. tragen und erstatten.
bei mehrerer monaten unterbringung kämen da schon einige hundert Euro zusammen, die dafür angesetzt werden können.
wer zahlt das schon ? dazu noch möglicherweise ein gerichtsverfahren ?
bei einem herrenlosen tier bekäme man zwar keine kostenerstattung, muss aber das tier nicht herausgeben.
also keine bange.
langsam, langsam.
was hier alle sagen ist reine theorie. die praxis sieht doch etwas anders aus.
kein staatsanwalt wird wegen einem wellensittich ein ermittlungsverfahren wegen fundunterschlagung einleiten.
dann wäre noch die frage zu klären, wie einer bei einem unberingten vogel das eigentum daran beweisen will usw.,usw.,usw.
außerdem ist schon die abgrenzung fundtier zum herrenlosen tier schwierig genug.
außerdem muss der vermeintliche eigentümer bei einem fundtier die kosten der unterbringung, futter, möglicherweise tierarztkosten usw. tragen und erstatten.
bei mehrerer monaten unterbringung kämen da schon einige hundert Euro zusammen, die dafür angesetzt werden können.
wer zahlt das schon ? dazu noch möglicherweise ein gerichtsverfahren ?
bei einem herrenlosen tier bekäme man zwar keine kostenerstattung, muss aber das tier nicht herausgeben.
also keine bange.