U
Utena
Guest
Hallöchen!
Ab 2005 wird sich einiges in Österreich bezüglich der Vogelahltung ändern, inzwischen liegt der Entwurf der 2 Tierhaltungs Verordnung vor und soll ab 01.01.05 in Kraft treten.
Was wird sich ändern?
Speziell Vogelhalter müssen mit verschärften Maßnahmen rechnen.
Die Käfigmase für die Pärchenhaltung dürfen dann auch bei begründeter Einzelhaltung nicht mehr bei Einzeltieren unterschritten werden.
bei Artenverträglichkeit muß für jedes weitere Pärchen die Grundfläche um 50% vergrößert werden.
Für ein Wellensittichpärchen wird ein Mindesmaß von 80x40x40 angegeben, bei Nympfensittichen 150x80x150 und für Kanarien und Zebrafinken ein Mindestmaß von 60x35x40 cm.
Weiteres wurde genau angeführt welche Futter zu füttern ist, Sitzstangen, Einstreu und Temperatur .
Bei Vögeln bis einer Länge von 30 cm muß die Voliere ein Maß von 2x1,50x2m aufweisen, Arten über 30 cm müssen in Volieren von 4x2x2m untergebracht werden.
bei Aras und großen Kakaduarten muß die Voliere ein Maß von 6x2,5x3m aufweisen.
Weiteres wurde beschlossen das bei Tauben die Voliere 1,6 Quadratmeter sein muß mit 2 m Höhe.
Hühnervögel wie z.B. Chinesische Zwergwachteln benötigen demnach eine Grundfläche von 2 Qadratmeter und 2m Höhe, Fasane 18 Quadratmeter und 2,50 m Höhe, Kraniche sind in einen Ausengehege von 300 Quadratmeter zu pflegen .
Ein weiterer sehr vortschrittlicher Beschluß ist das Jungvögel so aufgezogen werden müssen das sie Artgeprägt sind, Handaufzuchten dürfen nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen , künstliche Aufzuchten aus kommerziellen Gründen sind Verboten!
Ab 2005 wird sich einiges in Österreich bezüglich der Vogelahltung ändern, inzwischen liegt der Entwurf der 2 Tierhaltungs Verordnung vor und soll ab 01.01.05 in Kraft treten.
Was wird sich ändern?
Speziell Vogelhalter müssen mit verschärften Maßnahmen rechnen.
Die Käfigmase für die Pärchenhaltung dürfen dann auch bei begründeter Einzelhaltung nicht mehr bei Einzeltieren unterschritten werden.
bei Artenverträglichkeit muß für jedes weitere Pärchen die Grundfläche um 50% vergrößert werden.
Für ein Wellensittichpärchen wird ein Mindesmaß von 80x40x40 angegeben, bei Nympfensittichen 150x80x150 und für Kanarien und Zebrafinken ein Mindestmaß von 60x35x40 cm.
Weiteres wurde genau angeführt welche Futter zu füttern ist, Sitzstangen, Einstreu und Temperatur .
Bei Vögeln bis einer Länge von 30 cm muß die Voliere ein Maß von 2x1,50x2m aufweisen, Arten über 30 cm müssen in Volieren von 4x2x2m untergebracht werden.
bei Aras und großen Kakaduarten muß die Voliere ein Maß von 6x2,5x3m aufweisen.
Weiteres wurde beschlossen das bei Tauben die Voliere 1,6 Quadratmeter sein muß mit 2 m Höhe.
Hühnervögel wie z.B. Chinesische Zwergwachteln benötigen demnach eine Grundfläche von 2 Qadratmeter und 2m Höhe, Fasane 18 Quadratmeter und 2,50 m Höhe, Kraniche sind in einen Ausengehege von 300 Quadratmeter zu pflegen .
Ein weiterer sehr vortschrittlicher Beschluß ist das Jungvögel so aufgezogen werden müssen das sie Artgeprägt sind, Handaufzuchten dürfen nur noch in begründeten Ausnahmefällen erfolgen , künstliche Aufzuchten aus kommerziellen Gründen sind Verboten!