Hallo liebe Leser,
wir sind die Fam. Eigen aus Velbert, der man von Rechtswegen den Papageien entzogen hat. Richtig ist, dass der Graue zur Vergesellschaftung zur Vogelnotstelle nach Ratigen gebracht worden ist.
Fakt ist, dass es dem Grauen nach seiner Zwangsentfernung aus unserem Haus nicht mehr gut ging, er hat die Futteraufnahme verweigert, begonnen sein Federkleid im Brustbereich zu zupfen etc.
Dieser Zusatnd wurde dem Herrn Dr. Veterinär durch die Vogelnotstelle mitgeteilt, Herr Dr. stattet eine Besuch in Ratingen am Mo. den o5.o3.2oo7 ab.Hier hat der Leiter der Notstelle, Herrn Dr. hingewiesen, dass es sinnvoller wäre den Grauen der Fam. also uns zu übergeben, um das Wohl des Tieres zu wahren. Das Paradoxe ist, Herrn Dr. darf man als mündiger Bürger in keinsterweise widersprechen, was ich wohl bei seinem Ansinnen getan habe.Hierzu erkläre ich später noch etwas. Herr Dr. hielt es für notwendig, den Grauen an eine Person zu übergeben, der sich als angeblicher Eigentümer in Form eines Kassenbon in Mettmann legitimiert hat. Somit erhielt ich zum Mittwoch den o7.o3.2oo7 eine Email aus Mettmann, dass der Graue nicht mehr in Ratingen sei,stutz. Mit sofortigem Anruf beim Amt Mettmann erklärte mir der Leiter der Unteren Landschaftsbehörde, dass Sie,also das Amt es als richtig angesehen hätten, den Grauen an diese Person zu übergeben.Mit sofortigem Schreiben habe ich die Behörde über das nach BGB Fundrecht in Kenntnis gesetzt und die Behörde aufgefordert, den Vogel sofort einzuziehen.Mir als rechtmäßiger Finder der Sache,der seiner Meldepflicht nachgekommen ist,kann eine Person,die sich 8 Monate nicht bemüht hat Ihr Tier als vermisst bei einer Behörde zu melden, dass Tier enteignen.Ferner ist es noch wahnsinniger,was sich das Amt erlaubt hat, mit der Einziehungs-und Beschlagverfügung hat das Amt erst nach 8 Monaten den 1 Brief an uns übermittelt. Hier hat das Amt klar gegen geltendes Recht verstossen, denn das Fundgesetz sagt klar aus, dass die Fundsache,so wird auch ein Tier bezeichnet, nach 6 Monaten in den Besitz des Finders übergeht.Somit hatte das Amt überhaupt keine rechtliche Handhabung das Tier einzuzeihen.Mit Schreiben vom vom 27.o2.2oo7 hatt uns das Amt nach langem hin-und her,die Zusage schriftlich erteilt,dass der Graue nach Vergesellschaftung mit Partner oder auch ohne Partner an uns übergeben wird,mit dem Hinweis, "wenn sich etwaiger Eigentumsansprüche der Eigentümer melden sollte". Dieser Hinweis ist juristisch absolut nicht haltbar,da dieser Zusatz erst 8 Monate nach unserer ordnugsgemäßen Anzeige des Fundes verfasst wurde.
Zur Erklärung warum Herr Dr. ein wenig sauer auf uns ist:
Das Amt wollte uns nicht mitteilen wohin der Vogel gebracht werden sollte und es wurde auch klar geäußert, dass wir den Grauen auch nicht zurück bekommen würden (Telefonanruf der Sachbearbeiterin der Landschaftsbehörde vom 22.o2.2oo7) und im übrigen sei ein Schreiben des Amtes an uns unterwegs. Freitag den 23.o2.2oo7 erhalten wir das amtliche Dokument mit der Verfügung etc. Mit diesem Schreiben hat mir das Amt klar zu erkennen gegeben, dass ich als Einzelperson kein Rechtsbewußtsein habe. Hier wird man dann stinksauer, da wir es waren,die das Fundtier gemeldet haben. Wir haben uns 8 Monate fürsorglich um das Tier gekümmert. Wir haben uns nach 8 Monaten beim Amt gemeldet, weil so behaupte ich die Behörde völlig überlastet ist.
Soll ich bzw. wir uns so ein Vorgehen der Behörde gefallen lassen,NEIN.
Ich habe Horst das Versprechen gegeben für Ihn zu kämpfen!
Nochmals betonen wir ganz klar, dass nicht unser Interesse im Vordergrund steht, sondern das Wohl des Vogels.
Mit mehreren Schreiben sowie dem Widerspruch gegen die Verfügung haben wir nichts vom Amt gehört, im Gegenteil der Amtsleiter hat nach einem Telefongespräch eines ortsansässigen Politiker zugestanden, dass Schreiben mit der Rückgabe des Tieres überhaupt nicht zu kennen. Wie bitte, ist der Amtsschimmel im Schweinsgalopp durch die Behörde gelaufen?
Weiter ist der Amtsleiter der Auffassung, dass Herr Dr. den ganzen Vorfall bzw. die Rechtslage zu klären. Jetzt werde ich aber richtig sauer, denn ein Herr Dr. hat nur die Pflicht und Aufgabe die artgerechte Haltung zu überprüfen, die rechtliche Lage ist Sache der unteren Landschaftsbehörde, die zeigt sich aber nicht einsichtig. Sollten wir bis Mittwoch den 14.o3.2oo7keine Erklärung von Amtswegen erhalten, werden wir uns an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf wenden, natürlich nur mit Hilfestellung von Frau Cloppenburg (WDR Chefredaktion Düsseldorf).
So nun ist der Sachverhalt vielleicht ein klein wenig verständlicher.
Vielleicht habt Ihr ja Lust Euren Frust an die Lanschaftsbehörde nach Mettmann weiter zu leiten, damit die herrschaften dann mal was zu lesen bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Fam. Eigen aus Velbert