Selbst wenn Herr Freakle es nicht glaubt: das Tierschutzgesetz ist mir bekannt.
Das ist aber schön
Was er dabei wohl überlesen hat, ist, dass das Tierschutzgesetz aussagt, dass Tieren ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden dürfen, ohne auf irgendwelche Details einzugehen. Ich halte es für eine sehr bedenkliche Einstellung, in ein Gesetz hineinzuinterpretieren, was jemandem gerade beliebt - das öffnet der Willkür Tür und Tor.
Es wird nicht wilkürlich etwas hineininterpretiert Raven...., sondern in dem Artikel dort steht klipp und klar dass [ zitat on...."Das Anleinen von Papageien ist aus tierschutzrechtlichen Gründen abzulehnen", sagt eine Vertreterin des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Das Anbieten von Papageiengeschirr könne man zwar nicht untersagen, Händler sollten aber auf den Vertrieb verzichten. Der Käufer mache sich mit der
illegalen Anwendung der legal erworbenen Ware nach dem Tierschutz-Gesetz sogar strafbar. [zitat off]
und das ist natürlich richtig, bei der illegalen Verwendung macht man sich eben strafbar Raven weil, wie du so schön zitiert hast, dem Tier dadurch Schaden entsteht....
Da durch sachgemäße Anwendung des Harness dem Tier keine Schäden, Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, ist dessen sachgemäße Verwendung kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
das ist zweifellos Richtig, obwohl auch ich das Harness grundsetzlich ablehne
Ich lese in dem zitierten Artikel zweierlei
Punkt 1. Das Anleinen von Papageien per Fußkette ist verboten
Punkt 2. Die
illegale Verwendung des Harness verstößt gegen das Tierschutzgesetz.
Das sind 2 verschiedene Sachen Leute......
Wenn wie bei Ann ein Papagei das Geschirr problemlos trägt entsteht dem Tier kein Schade dadurch, wenn allerdings Ann einem Papagei dieses Geschirr mit Gewalt anlegen müßte, würde sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Da Ann, wie wir alle wissen für die Papageien so gut wie alles tun würde, gehe ich davon aus, das Ann
gegen den Willen des Tieres ein solches Harness niemals anwenden würde.
Den Ara von Ann für das problemlose Händeln eines Harness anzuführen ist in meinen Augen allerdings sehr bedenklich. Ein nur sehr geringer Prozentsatz der gehaltenen Papageien dürfte das Ganze so mitmachen wie die "positiven" Beispiele und in den anderen Fällen ist es Tierquälerei, also direkt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Bis dann
cu
Andreas