Gesetze......einfach mal so......

Diskutiere Gesetze......einfach mal so...... im Forum Wellensittich Allgemein im Bereich Wellensittiche - Was sagt das Tierschutzgesetz zum Thema HALTUNG? §2TschG:" Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und...
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Liora

Guest
Was sagt das Tierschutzgesetz zum Thema HALTUNG?

§2TschG:" Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden ode schäden zugefügt werden....."



UND........

Was sagt das TschG zum Thema Zucht?

§11 TschG: Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch iio-oder gentechnische Massnahmen zu verändern, wennd amit gerechnet werden muss, dass ebi den nachzüchten erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch feheln oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.....



Mal was zum nachdenken....Oder?

Liora
 
Hehe,

imho verstößt die Zucht von Standardwellis demnach ganz klar gegen §11 TschG:

... erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind ...

Da haben wir es doch, Standards sind gegenüber den normalen Wellis sehr oft zuchtbedingt in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Ihre durchschnittliche Lebenserwartung ist kürzer, meiner Meinung nach sollte das für ein Zuchtverbot ausreichen.
HBs sind sowieso viel interessanter und quietschiger. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Tom, hast du die Ausgabe vom WP?

Dort steht etwas sehr interesantes darüber drin.......Siehe mein Disskusionsthema.......

Leider ist die Seite noch nicht im Internet......und zum Abtippen habe ich keine Zeit, sorry.......

Liora
 
Hallo Tom

ganz klar nein, die neuen Gesetze die über den BNA gelaufen sind sind rechtskräftig verabschiedet. Die Standardzucht ist offiziell erlaubt.
Wenn das geändert werden soll, dann mußt Du einen neuen Antrag mit Beweisen stellen. Das dürfte dann schwer fallen. Auch darf man nicht alle bestrafen, weil es ein oder zwei schwarze Schafe gibt.
Wenn Du und andere es doch so wollen, müßt ihr eine Diktatur einführen.

Gruß
Hans-Jürgen0l
 
Nein, Hans-Jürgen, das sehe ich auch anders, jeder verantwortungsvolle Züchter müßte, wenn es schon darum geht ob das was r macht uüberhaupt legal ist, seine Konsequenzen ziehen und aufhören. Das ist meine Meinung. Wir haben sie die Standards, ok, aber Weiterzüchten, immer größer, immer verfälschter, obwohl man weiß, daß es nicht gut ist, das finde ich richtig sch....!

Und so, wie du dich verteidigst, sehe ich schon, daß du dir dessen bewusst bist! 8(
 
@ Liora:

Nee, die Ausgabe habe ich leider nicht.

@ Hans-Jürgen:

Das die Zucht laut Gesetz erlaubt ist, ist die eine Sache. Eine andere Sache ist es, ob so etwas dem Einzelnen gegen den Strich geht.
Was ich hier so schreibe ist lediglich meine eigene Meinung. Und ich halte eben nicht sehr viel davon, körperlich mutierte Lebewesen zu züchten bzw. Lebewesen neue Merkmale anzuzüchten.
Im Grunde schließt das sogar die vielen HB-Farbschläge mit ein.
 
Thema: Gesetze......einfach mal so......

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