L
Liora
Guest
Was sagt das Tierschutzgesetz zum Thema HALTUNG?
§2TschG:" Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden ode schäden zugefügt werden....."
UND........
Was sagt das TschG zum Thema Zucht?
§11 TschG: Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch iio-oder gentechnische Massnahmen zu verändern, wennd amit gerechnet werden muss, dass ebi den nachzüchten erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch feheln oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.....
Mal was zum nachdenken....Oder?
Liora
§2TschG:" Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemässer bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden ode schäden zugefügt werden....."
UND........
Was sagt das TschG zum Thema Zucht?
§11 TschG: Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch iio-oder gentechnische Massnahmen zu verändern, wennd amit gerechnet werden muss, dass ebi den nachzüchten erblich bedingte Körperteile oder Organe für den artgemässen Gebrauch feheln oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.....
Mal was zum nachdenken....Oder?
Liora