Hausverwalter droht wegen Taubenhaltung mit Klage

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Jutta O

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Hallo alle zusammen,
mit Schreiben vom heutigen Tage droht mir die Hausverwaltung wegen Taubenhaltung mit Unterlassungsklage. Ich bin Besitzerin einer Eigentumswohnung in einem Gebäude, in welchem die Parteien gemischt sowohl ebenfalls Besitzer als auch lediglich Mieter sind.
Folgenden Abschnitt, welcher das Wesentliche widergibt, stelle ich hiermit zur Diskussion und freue mich über jedwede Hilfe und Unterstützung:

"bereits im letzten Jahr mussten wir Sie anschreiben, da Sie auf Ihrem Balkon ungenehmigt Tauben gehalten haben. Die Taubenhaltung im Käfig auf Ihrem Balkon wurde ja mittlerweile entfernt.
Nachweislich halten Sie nun in Ihrer Wohnung mindestens zwei Tauben. Auch wird von Ihnen - auf dem Tiefgaragendach des rechten Nachbarn - Futter ausgelegt.
Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass:
1.) gemäß § 14 Wohnungseigentumsgesetz Sie als Wohnungseigentümerin verpflichtet sind, Ihr Sondereigentum nur so nutzen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Eine Beeinträchtigung der Hausbewohner durch Ihre Tauben wegen der artspezifischen Geräusche ("Gurren") liegt uns aber vor.
2.) Durch das von Ihnen - auf dem fremden Grundstück - ausgelegte Futter werden u.a. auch Wildtauben, Ratten und Mäuse u.ä. angezogen. Eine Beschwerde des Besitzers vom Nachbargrundstück liegt uns ebenfalls vor.
Wir bitten bei aller Tierliebe zu bedenken, dass Ihr Handeln grundsätzlich eine Unterlassungsklage gem. § 1004 BGB rechtfertigt und fordern Sie daher im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf, die oben unter 1.) und 2.) aufgeführten Handlungen umgehend einzustellen."

Ich weiß nicht, ob es sich mit der angeblichen Beschwerde seitens des Nachbarn um eine Finte handelt. Die Fütterung dort würde ich ja auch - wenn auch mit Bedauern - um des lieben Friedens Willen einstellen. Aber mein Hauptproblem liegt natürlich in der Aufgabe meines Taubenzimmers.
Die Wohnung hat Betondecken, lediglich könnte das Gurren durch das ständig auf Kipp stehende Fenster zu hören sein. Dieses könnte ich natürlich nachts schließen, womöglich noch das Rollo herablassen, damit die Tauben nicht bereits um 5 Uhr morgens gurren. Ansonsten liegt dieses Zimmer zur Straße hinaus, diese ist tagsüber stark befahren.

Ich freue mich über jede rechtmäßig gut darstellbare Unterstützung und warte auf Eure Infos. Vielen Dank!

Ju
 
Vielen vielen lieben Dank an ararudi (Jörg), Freakle (Frank), Alfred Klein und Bernd und seine Geier!!! :prima::zustimm:Ihr habt mir wirklich Mut gemacht und ich denke, dass wir die Geschichte schon irgendwie hinbekommen werden!8)

Muss mich auch bei geierhirte entschuldigen, dass das Thema jetzt dreimal in eurem Forum ist, hatte gestern wohl die Brille nicht auf und hab es nochmal hier reingestellt...äh....:? Dass es im Taubenforum noch ist, war Absicht um mehr Leute zu erreichen!! Man möge mir verzeihen, aber ich hatte gestern so ne Not und brauchte dringend Infos zu dem Thema!

Danke nochmal an alle!!!:beifall:

Liebe Grüße Jutta
 
Thema: Hausverwalter droht wegen Taubenhaltung mit Klage
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