Herkunftsnachweis und Anmeldung

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humboldt

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Servus Beinand,

könnt Ihr mir sagen, was bei der Anmeldung eines Anhang A Vogels ohne Papiere mit geschlossenem Ring zu beachten ist.
Der Besitzer des 23-Jahre alten Vogels ist verstorben. Der Vogel ist geschlossen beringt, hat aber keine Papiere bzw. die Papiere sind nicht auffindbar. Die untere Naturschutzbehörde (Bayern) möchte gerne einen Herkunftsnachweis. Was kann ich tun bzw. wie komme ich über die Ringnummer an gültige Papiere oder gibt es noch andere Vorgehensweisen den Geier legal halten zu können ?

Viele Grüße

humboldt
 
Ich hänge mal eine Frage dran.23 Jahre-gibt es da eigentlich keine Verjährungsfristen?Holger
 
Anhang A ist noch schwieriger als Anhang B ohne Papiere.
War der Vogel angemeldet?
Wenn ja, würde ich es bei dem Amt versuchen wo er gemeldet war, denn beim anmelden muß man immer eine Kopie von den Papieren schicken.
Er hat einen geschlossenen Ring, das ist schon mal gut, normal kann man Anhand der Ringnummer über die Ringstelle den Züchter ausfindig machen.
Vielleicht kann der Dir wenigstens eine Bestätigung ausfüllen ( Falls das dem Amt reicht).

Ansonsten wenn der Vogel aus einem Nachlass ist, müssen Dir die Leute die den Vogel vererbt bekommen haben einen Schenkungsvertrag ausstellen.
Hier muß darin stehen dass der vogel aus dem Nachlass von XXXX ist, mit der Ringnummer und dass sie ihn Dir kostenlos überlassen.
Somit wird er in der Regel legalisiert ( war bei einem meiner Anhang B Vögel so ), kann nur unter Umständen sein dass Dir auferlegt wird nicht mit ihm zu züchten.

Ich hänge mal eine Frage dran.23 Jahre-gibt es da eigentlich keine Verjährungsfristen?Holger

Nein das gibt es nicht, Du bist egal wie alt der Vogel ist immer in der Nachweispflicht wo er herkommt.
 
Das ist ja auch so eine Sache. Der Vogel ist 23 Jahre, wie bereits geschrieben, und wurde 2002 von Anhang B hochgestuft in Anhang A.
Ich weiß, dass Anhang B Vögel bei meiner Behörde eher lax anmeldemäßig behandelt werden bzw. dass die Behörde da eher bereit ist ein Auge zuzudrücken. Bei Anhang A Vögeln gibt es offensichtlich keinen Spielraum.
Ich versuch jetzt mal über die Ringnummer an den Züchter ranzukommen. Den Namen des bisherigen verstorbenen Halters sollte man auch noch irgendwie ermitteln können. Soweit ich weiß gibt es keine Erben.
Im schlimmsten Fall bekomme ich den Vogel nicht bzw. er wird beschlagnahmt, geht in den Besitz des bayerischen Staats über und wird mir über einen Überlassungsvertrag mit Weitergabe- und Zuchtverbot aushgehändigt.
 
Dann hoffen wir mal dass der Züchter noch nicht so alt war und noch lebt.
Das ist ja auch oft noch ein Problem sind immerhin 23 Jahre dazwischen.

Ich würde echt versuchen rauszufinden wem er gehört hat, dann weißt Du normal ja wo der gewohnt hat und welches Amt zuständig war.
Vielleicht haben die in den Akten noch die Papiere.
Sollte auf dem Ring AZ stehen kannst du mir die Züchternummer per PN schicken.
Ansonsten über die Ringstelle Wiesbaden fragen.
 
Merci erstmal.
Das ist ja meine Hoffnung, dass der Vogel angemeldet war und ich was über die Behörde rauskriege. Mit dem Züchter hab ich keine sonderlich große Hoffnung.
Ich rühr mich wieder, wenn ich Genaueres weiß.

Viele Grüße

humboldt
 
Thema: Herkunftsnachweis und Anmeldung
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