Alfred Klein
Depp vom Dienst ;-)
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So einfach ist das gar nicht.Peregrinus schrieb:Aber rein vom waffenrechtlichen Standpunkt her ist es meines Wissens absolut zulässig, im Garten eine Schießscheibe aufzustellen und draufzuschießen. Muß wie gesagt nur sichergestellt sein, dass das Geschoß den Garten nicht verlässt und die Waffe muß legal besessen werden.
Auch bei einem Luftgewehr gibts zwei Versionen. Mit der schwachen darf man unter den beschriebenen Umständen im Garten schießen, mit der starken nicht.
Außerdem ist es gar nicht so einfach sicherzustellen daß die Kugel den Garten nicht verläßt. Entweder muß das Grundstück so groß sein daß die Reichweite des Gewehres zu gering ist was wohl kaum jemand außer einem Großgrundbesitzer bewerkstelligen kann. Oder aber es muß ein Schießstand her der garantiert daß die Kugel nirgendwohin fliegen kann, auch nicht z.B. nach oben.
Man kann also davon ausgehen daß in jedem Fall wo geschossen wird ohne diese Voraussetzungen zu erfüllen die Benutzung der Waffe rechtswidrig ist.
Die Leute im grünen Gewand die meist ziellos umherirren kümmern sich soweit ich weiß sehr intensiv um solche Dinge wenn sie Meldung bekommen.