Hallo liebe Taubenfreunde !
Das Gutachten zur Auslegung des Tierschutzgesetzes findet Ihr unter
http://www.gefluegel-boerse.de unter Aktuelles .
(ab Seite 62 zum Thema Haustaube)
Hier mal eine kleine Zusammenstellung der Forderungen , damit sich jeder einen Eindruck machen kann:
1. Zuchtverbot für Tiere mit Seidenfedrigkeit
2. Verbot der Verpaarung von Tauben, die beide das Almond- Gen besitzen, das gleiche gilt für Dominat opal.
3. Befiederung von Läufen und Zehen . Empfehlung : Begrenzung der Fußbefiederung auf ein Ausmaß, welches keine Verhaltensbeeinträchtigungen in sich bergen, da diese zu Schmerzen, Leiden oder Schäden fÜhren können.
Betroffene Rassen: sächsischen Farbtauben, Kropftauben, Trommeltauben und Tümmler
4. Hypertrophiertes Wachstum der Schnabelwarzen und Augenringe. Empfehlung : Vermeidung von Übertypisierung
Betroffen: Indianer und Carrier
5. Hypertrophiertes Imponierverhalten
Empfehlung: Vermeidung der Übertypisierung , speziell von Kropfformen,die für das Auftreten von Kropfentzündungen
prädisponieren.
Betroffen:Kropftauben
6. Unphysiologische Stellung der Intertarsalgelenke
7. Kurzschnäbligkeit. Empfehlung: Zucht auf Schnabelformen,die alle für Selbstaufbau , Selbsterhalt und Fortpflanzung erforderlichen Schnabelfunktionen bei erwachsenen Tieren und ihrer Nachzucht gewährleisten.
8. Abweichendes Flugverhalten ( Flugrollen,..)
Empfehlung Zuchtverbot für Bodenpurzler.
Bei Flugrollertauben Selektion auf vermindertes Flugrollerverhalten
9. Federhauben und Federwirbel
Empfehlung: Begrenzung der Federhaubengröße auf ein Ausmaß , welches keine Verhaltensbeeinträchtigung in sich bergen darf. Zuchtverbot für sichtbehinderte Taubenrassen
Liebe Taubenzüchter Euch ist in diesem Forum die Möglichkeit gegeben Eure Meinungen zu diesen Forderungen zu äußern. Ich finde es sehr schade, daß sich bis jetzt noch niemand an Saegers Beitrag beteiligt hat.
Viele Grüße
Andrea