Quelle für / Verwirrung über (verbindliche?) Mindestmaße

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Stephanie

Stephanie

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Hallo,
ich war heute in der Zoohandlung.
Dort werden Ürlaubsvögel in zoohandelseigene Käfige umgesetzt.
Groß hängt dort ein Schild vom Ordnungsamt / Vetamt, über die "Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz", die dort für Meerschweinchen 100 cm, für Wellensittiche und Kanarien 80 cm Länge betrage, aber auch 80 cm Höhe.

Ich habe gefragt, woher diese Maße kommen, bekam aber nur die Antwort "vom Veterinäramt".

Es war wohl jemand da, der die ZH über diese Mindestmaße informiert hat - Auflage: Urlaubstiere müssen in Käfige der und der Maße - und dieses Schild da gelassen hat.

Mir wurde gesagt, dass auch schon andere nachgefragt hätten.

Die Mindestmaße von 1995, so wurde mir mal vom Amt gesagt, wären keine gesetzlichen Vorgaben.

Sind es diese jetzt?
Und woher kommen die genau, wo kann man die nachlesen?


Die Mindestmaße von 1995 waren ja wohl auch nur Vorschläge für Vögel mit wenig Freiflug, wenn es heißt "Freiflug wird empfohlen".
Dann wäre es interessant zu wissen, ob diese neuen Maße, die wenigstens Käfigen entsprechen, die man tatsächlich kaufen kann :zustimm:, nun Freiflug mit einschließen bzw. voraussetzen.
(Und dann wäre doch die ganze Käfigdiskussion nicht nötig gewesen, wenn im 95er Gutachten Freiflug nur empfohlen wird - also alle Halter, deren Vögel sowieso ganztägigen Freiflug bekommen, müssten sich dann gar nicht solche Vorwürfe oder Gedanken machen? :?).
Werden Vögel in geschlossenen Räumen gehalten, ist Freiflug empfehlenswert.
7. Absatz unter "Allg. Haltungsansprüche"

Dann gelten doch diese empfohlenen Maße nur für Vögel, die hauptsächlich im Käfig gehalten werden, oder?
Oder einen großen Teil des Tages im Käfig gehalten werden?

Diese neuen Maße, also die 80 cm Länge für Wellis und Co. scheinen ja jetzt doch verpflichtend zu sein, jedenfalls für Urlaubsgäste der ZHen?
 
Groß hängt dort ein Schild vom Ordnungsamt / Vetamt, über die "Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz", die dort für Meerschweinchen 100 cm, für Wellensittiche und Kanarien 80 cm Länge betrage, aber auch 80 cm Höhe.

Ich habe gefragt, woher diese Maße kommen, bekam aber nur die Antwort "vom Veterinäramt".

Es war wohl jemand da, der die ZH über diese Mindestmaße informiert hat - Auflage: Urlaubstiere müssen in Käfige der und der Maße - und dieses Schild da gelassen hat.
"Vom Veterinäramt" kann man doch so stehen lassen, sie haben die Aufsicht über den Zoohandel. Steht da wirklich "Mindestmaße nach dem Tierschutzgesetz"? dieses enthält keine Maßangaben.
Vermutlich hat sich das Amt an der "Checkliste zur Überprüfung von Vogelhaltungen im Zoofachhandel" von der TVT orientiert.

Die Bedingungen für die Unterbringung im Zoofachhandel liegen niedriger als die im "Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien" geforderten Käfigmaße. Dieses Gutachten hat im übrigen keine Gültigkeit für die als domestiziert geltenden Wellensittiche und Nymphensittiche.

Die für den Zoofachhandel aufgrund der relativ geringen Verweildauer (max. 3 Monate, wenn ich das recht erinnere) erforderliche Mindestgröße und max. Besatzdichte der Käfige ist nicht für die Dauerunterbringung beim Halter anzuwenden. Da sind größere Käfige erforderlich, auch wenn dies so manchem nicht (ins Wohnzimmer) passt.
 
Thema: Quelle für / Verwirrung über (verbindliche?) Mindestmaße

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