Karin G.
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Also Rena, nun komm langsam mal wieder runter!!!Original geschrieben von Rena
es bleibt ein diebesgut,daß man nicht ohne weiteres verhöckern kann....tut mir leid.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass Diebesgut wohl nur etwas sein kann, das auch geklaut wurde. Ein zugeflogener Vogel läuft eher unter Fundsache, dann wäre es Fundunterschlagung, wenn man nichts unternimmt . Und von verhökern kann man hier auch nicht sprechen, da für den Vogel ev. ein Platz gesucht wurde.
Du stellst da Behauptungen auf, die du in keiner Weise begründen kannst.Original geschrieben von Rena
sauer bin ich auf den,der den vogel einfach einbehalten hat
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