Hallo Jan!
Ich denke, daß der Ablauf in allen Bundesländern in etwa gleich ist.
Ich spreche aber mal für Bayern:
Also du brauchst eine Zuchtgenehmigung. Diese mußt du bei deiner Kreisverwaltungsbehörde beantragen.
Bei uns wurde noch unterschieden zwischen "einfacher" und "erweiterter" Zuchtgenehmigung.
Der Unterschied lag darin, daß bei einem erwarteten Verkaufserlös von mehr als 1000,- DM/Jahr die erweiterte Zuchtgenehmigung beantragt werden mußte.
Deinem Antrag mußt du eine Skizze mit den
Volieren und der darin untergebrachten Vögel, sowie einen Lageplan im Haus/Whg. beilegen.
Auch die Art und max. Anzahl der Vögel wird in der Zuchtgenehmigung vermerkt.
Außerdem einen Plan über den Quarantäneraum - der wird auf jeden Fall für die Genehmigung benötigt.
Nach einiger Zeit kommt dann der Amts-TA, überzeugt sich von der Unterbringung der Vögel und stellt dir noch ein Paar Fragen, z.B. Ernährung, Krankheiten etc.
Dies ist aber bei jedem Amts-TA unterschiedlich.
Außerdem überprüft er den Quarantäneraum
Ich habe unseren Waschraum, in dem nur ein Trockner und die Waschmaschine steht, als diesen angegeben.
Ich überzeugte den TA, daß ich diesen im Notfall leerräumen könnte.
Der Quarantäneraum sollte im Falle einer Seuche leicht zu reinigen sein. Am besten, er ist gefliest.
Anschließend, so hoffe ich, bekommst du die Zuchtgenehmigung.
Mit dieser Genehmigung kannst du dann auch Fußringe, egal ob geschlossen oder offen, beantragen. Diese mußt du der Bestellung beilegen.
So das war´s erst mal.
Viele Grüße