dringend Rat! Betreff: Rabenkrähe

Diskutiere dringend Rat! Betreff: Rabenkrähe im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallo da draussen! Ich habe ein großes Problem, bzw. hat man mich vor eine Entscheidung über Leben und Tod gestellt und ich habe keine Ahnung...
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Brana

Guest
Hallo da draussen!
Ich habe ein großes Problem, bzw. hat man mich vor eine Entscheidung über Leben und Tod gestellt und ich habe keine Ahnung, was ich tun soll.

Vor zwei Tagen habe ich draussen auf dem Parkplatz eine Rabenkrähe gefunden, auf dem Rücken liegend, nur den Kopf hat sie noch bewegt. Ich wollte sie nicht in der Kälte sterben lassen und so habe ich sie in die nächste Tierklinik gefahren (da hat sie vorübergehend auch Unterkunft gefunden).
Lange Rede, kurzer Sinn, das Tier ist soweit gesund, nur der Flügel hängt. Die Tierärzte in der Klinik glauben zwar nicht, dass es ein Bruch ist, aber sicher sein kann man erst nach dem Röntgen. Morgen fahre ich zu einem TA, der auf Vögel spezialisiert ist und da wird das dann auch gemacht.

Nun zum eigentlichen Problem. Die Ärzte in der Klinik haben gesagt, dass der Vogel eingeschläfert werden muss, wenn der Flügel wirklich gebrochen sein sollte. Wenn nicht kann er in eine Auffangstation und wird wieder ausgewildert.

Die Frage: Stimmt das? Muss man das Tier wirklich einschläfern, wenn ein Bruch vorliegt? Und wenn nicht, wo kann ich es dann hinbringen? Ich wohne in der Nähe Köln/Bergheim. Kennt jemand eine solche Wildtierauffangstation in der Nähe?

Wäre über schnelle Antwort sehr dankbar.
 
Ich denke über das Thema gibts geteilte Meinungen... Ein Vogel der in Freiheit fliegen und seinen Schwarm gewöhnt ist, soll plötzlich für immer in einer Voliere eingesperrt werden? Das oberste Gebot für jedes Tier ist wohl der Wunsch sich fortzupflanzen und seiner Arterhaltung zu dienen. Meistens nimmt man ihm durch das Einsperren auch dies.
Ist es denn sicher eine Rabenkrähe? oder ist es eine junge Saatkrähe? Die sind schwer zu unterscheiden. Nur, dass Saatkrähen strenggeschützt sind und man die nicht einfach mal so einsperren darf.
Ausserdem finde ich, dass der Platz in WIldtierauffangstationen für solche Vögel freigehalten werden soll, die wenn gesundgepflegt, später rehabilitiert werden können.
ABer es kommt drauf an was für eine Bruch und wie alt er ist. Auch am FLügel lassen sich Brüche durch Fixationstechniken heilen. hoffentlich wurde die Kleine nicht angeschossen.
Es gibt immer öfter Fälle, das gerade Krähen mit Luftgewehrgeschossen beschossen werden... furchtbar! ABer um das abzuklären, bedarf es auch eines Röntgenbildes.
Erzähl bitte wie es gelaufen ist.

liebe Grüße Luzy
 
Hallo,

eine pauschale Antwort wird Dir wahrscheinlich niemand geben können. Es ist schwierig, wenn ein ausgewachsenes Wildtier durch ein Handicap nicht mehr freiheitstauglich ist. Manche kommen in einer Auffangstation oder Handicap-Voliere zurecht, für andere ist es die Hölle. Man muss da wirklich von Einzelfall zu Einzelfall entscheiden.

Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass man es zumindest versuchen sollte, dem Tier eine Chance zu geben!

Ich schicke Dir mal eine pn. (siehe oben rechts, unter "willkommen")

LG, Sabine

PS: Lass die Krähe bitte beim vogelkundigen Tierarzt gleich komplett durchchecken! Häufig wird in normalen Praxen nur oberflächlich untersucht. Ggfs. steckt noch eine andere Ursache dahinter - mich macht stutzig, dass die Krähe auf dem Rücken lag. Da müßtest Du sie schon fast kurz nach dem Unfall gefunden haben.
 
Gilt zwar nicht für Deutschland, aber ich hab hier klare Weisungen.
Kann der Vogel wieder so hergestellt werden, dass er in die Natur entlassen werden kann ists ok. Dauerpfleglinge sind zu vermeiden.
Entscheidend ist hier die Art des Bruchs und allfälliger weiterer Handicaps.
 
Ist es denn sicher eine Rabenkrähe? oder ist es eine junge Saatkrähe? Die sind schwer zu unterscheiden. Nur, dass Saatkrähen strenggeschützt sind und man die nicht einfach mal so einsperren darf.
Das gilt für beide Arten ! Ohne Haltegenehmigung darf man keinen der Natur entnommenen Singvogel länger als "vorübergehend" bis zur Wiederherstellung der Flugtauglichkeit behalten.

Ein Flügel, der hängt, ist höchstwahrscheinlich gebrochen. Habe noch nichts anderes erlebt.
Ein Flügelbruch bedeutet nicht, daß der Vogel nie wieder flugfähig wird, das kommt sehr auf die Art des Bruches (Gelenknähe, etc.) an.
Die Entscheidungshoheit liegt allerdings beim Tierarzt, der den Vogel operieren muß.
 
Aktualisierung:

Ich hatte die Schwarze nun zwei Tage hier bei mir zu Hause, weil die Klinik den Platz brauchte und der Termin fürs Röntgen auf heute verlegt worden war.
Sie hat gefressen und war sehr munter, nur der Flügel machte uns eben noch Sorgen. Heute waren wir dann beim Röntgen.

Leider gibt es nur eine traurige Nachricht zu dem Fall.

Das Schlüsselbein war in Gelenknähe gebrochen. Der Tierarzt sagte, dass sie nie wieder würde fliegen können. Er hat sie dort noch direkt eingeschläfert.

Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe. Aber mein Herz hat sich doch an diese Schönheit verloren und ich habe bitterlich geweint. Ich fühle mich immernoch niedergeschlagen, weiß aber wenigstens, dass sie nicht den Rest ihres Lebens gelähmt auf dem Boden, in Gefangenschaft fristen muss und dass sie nun wieder den Himmel durchstreift, gesund und mit weit gespreizten Flügeln.

Danke für eure Ratschläge und noch viel Freude mit und an euren gefiederten Freunden.

brana
 
Hallo,
ich arbeite in einer Wildvogel Pflegestation,wir bekommen sehr viele Vögel ( Greife,Singvögel,Krähen,u.v.m.) die gebrochene Flügel haben,bis jetzt konnten wir noch jedem helfen.Sie wurden von einer fachkundigen Tierärztin operiert und konnten nachdem alles verheilt war wieder in Freiheit entlassen werden.

Lg Kirsten
 
Auch wenn der Thread hier schon eine Weile ruht und an sich wohl abgeschlossen ist, muss ich hierzu...

Hallo,
ich arbeite in einer Wildvogel Pflegestation,wir bekommen sehr viele Vögel ( Greife,Singvögel,Krähen,u.v.m.) die gebrochene Flügel haben,bis jetzt konnten wir noch jedem helfen.Sie wurden von einer fachkundigen Tierärztin operiert und konnten nachdem alles verheilt war wieder in Freiheit entlassen werden.

Lg Kirsten


... doch noch etwas loswerden.

Ich arbeite in der selben Station und das wir jedem Vogel mit gebrochenem Flügel helfen und ihn wieder in die Freiheit entlassen können ist schlichtweg falsch. Unsere betreuende Tierärztin ist durchaus fach- bzw vogelkundig, aber auch sie kann keine Wunder vollbringen.

Die besten Gegenbeispiele für diese Behauptung sind doch wohl unsere Dauergäste, die nie wieder voll flugfähig sein werden, weil nach Brüchen Gelenke versteift sind oder ähnliches. Oder habe ich mir diese Vögel nur eingebildet und die gibt es bei uns gar nicht, weil tatsächlich alle erfolgreich behandelt und freigelassen werden können? :~

Genau wie den ein oder anderen Greif bei dem keine Hoffnung bestand das jemals seine volle Flug- und somit Jagd- und Überlebensfähigkeit wiederhergestellt werden kann, der deswegen eingeschläfert wurde?

Ob wir bzw die TÄ dem Vogel helfen können oder nicht hängt immernoch von der Art und Lage des Bruches und dem Alter dieser Verletzung ab.

Auch wenn viele der Vögel, die uns mit Flügelfrakturen gebracht werden, früher oder später wieder in die Freiheit entlassen werden können, es sind noch lange nicht alle.

Und wir wollen ja bei der Wahrheit bleiben, nicht wahr?

Anne
 
Ist es denn sicher eine Rabenkrähe? oder ist es eine junge Saatkrähe? Die sind schwer zu unterscheiden. Nur, dass Saatkrähen strenggeschützt sind und man die nicht einfach mal so einsperren darf.
Weder sind die schwer zu unterscheiden noch genießt die Saatkrähe einen anderen (geschweige denn höheren) Schutzstatus als die Rabenkrähe!! :+klugsche

Kann der Vogel wieder so hergestellt werden, dass er in die Natur entlassen werden kann ists ok. Dauerpfleglinge sind zu vermeiden.
Entscheidend ist hier die Art des Bruchs und allfälliger weiterer Handicaps.
Die Schweizer sind halt einfach vernünftig! :zustimm:

VG
Pere ;)
 
Hallo Anne,
da du ja schon länger in der Station bist als ich mag das ja alles zutreffen was du schreibst,doch seit dem ich dort bin konnte allen geholfen werden.Ich kann ja nur davon schreiben was ich auch erlebt habe und bei mir war es bis jetzt halt eben so.

Kirsten
 
Du hast Recht Pere!

Ich glaube ich habe die Bejagung verwechselt! Beide sind strenggeschützt, allerdings dürfen die Rabenkrähen ausserhalb der Brutzeit bejagt werden. So besser?
Ich bin auch dagegen, dass man Vögel die die Freiheit und das Fliegen gewöhnt sind, in eine Voliere sperrt. Und somit Platz für solche Vögel blockiert, die vielleicht wieder flugfähig und Freiheit entlassen werden könnten.

Wenn man prozentual sieht, wie wenig der verunglückten Wildvögel trotz bester fachkundiger Pflege, letztendlich wieder in die Freiheit entlassen werden können ist das zwar traurig aber es ist wahr.
Um so mehr hatte mich der Beitrag von Kirsten über diese Auffangstation doch sehr verwundert....(dass fast alle wieder glücklich entlassen werden konnten..)

Gruß Luzy
 
Hallo zusammen,
ich kann aus eigener Erfahrung mit Wildvögeln nur sagen,
daß ich sehr glücklich bin noch keine Dauerhandicaps
"erwischt" zu haben.
Ich habe Stadt-und Brieftauben,und es sind auch behinderte
dabei.Die sind aber sehr zahm und leben geschützt in einer
harmonischen Gruppe.
Die Wildvögel habe ich natürlich getrennt,wenn ich welche
habe.:~
Das ist kein Vergleich,und ich bin mindestens genauso froh
wie meine Patienten,wenn ich sie in die Freiheit entlassen kann.
Ich habe noch eine Hohltaube,deren Bein gebrochen war.
Ich habe mir den Kopf zerbrochen wie es wohl weitergehen
mag,wenn es nicht geheilt wäre.
Gott sei´s getrommelt,es hat geklappt und bald ist sie endlich frei.
Eins ist sicher ,die haßt die Gefangenschaft mehr als den Tod.
 
Beide sind strenggeschützt,...
Besonders geschützt. Streng geschützte Tiere (wie z. B. Grünspecht) müßte man bereits bei Aufnahme der zuständigen Behörde melden.
...allerdings dürfen die Rabenkrähen ausserhalb der Brutzeit bejagt werden.
Nur in den Bundesländern, wo sie als jagdbares Wild durch das Landesjagdgesetz aufgenommen wurden.
 
Sperrt doch bitte keine wilde Krähe mit einer Flügelfraktur in eine Voliere. Wozu? Die Krähe hat da nix von.Ihr vielleicht-aber das nützt der Krähe nix. Also-schnelle Erlösung.
 
Beide sind strenggeschützt, allerdings dürfen die Rabenkrähen ausserhalb der Brutzeit bejagt werden. So besser?
Nicht ganz: Wie Vogelklappe schrieb, sind beide "nur" besonders geschützt. Sie dürfen auch nur dann bejagt werden, wenn sie ins Jagdrecht aufgenommen wurden, und das ist meines Wissens nur in Bayern der Fall. In den anderen Bundesländern wird sie nicht bejagt, sondern es wird Jagdschutz ausgeübt (de facto dasselbe, de jure etwas anderes).

@Vogelklappe: Grünspecht streng geschützt? Hat es jüngst ne Gesetzesänderung gegeben?

VG
Pere ;)
 
...das ist meines Wissens nur in Bayern der Fall.
Na, na, wie war das in Niedersachsen ? Die ganze Diskussion schon vergessen ? Wenigstens die Fallen"studie" wurde abgebrochen, aber die Krähen dort gar nicht mehr jagdbar ?
@Vogelklappe: Grünspecht streng geschützt? Hat es jüngst ne Gesetzesänderung gegeben?
Wenn, dann höchstens, ihn 'rauszunehmen. 2005 war er noch bei den "strengen" und ist es meines Wissens immer noch. Muß man denn immer für jeden Pieps 'ne Quelle haben ?
http://www.bna-ev.de/
Da kein Direktlink möglich und die pdf-Datei für hier zu groß ist, mußt Du Dich leider selbst durchklicken:
- oben (Mitte) "Gesetze"
- dann links oben "Natur- und Artenschutzgesetzgebung"
- oberste pdf "Bundesartenschutzverordnung Anlage 1-6"
- Anlage 1 / Aves / Picus viridis
 
Na, na, wie war das in Niedersachsen ?
Eins zu Null für Dich! :zustimm:

Wenn, dann höchstens, ihn 'rauszunehmen. 2005 war er noch bei den "strengen" und ist es meines Wissens immer noch. Muß man denn immer für jeden Pieps 'ne Quelle haben ?
Naja, wenn ich einen anderen Kenntnisstand habe und es gerne genau wissen würde (man will ja schließlich up to date bleiben), dann schon.

Ob der Grünspecht jemals streng geschützt war, weiß ich nicht. Er ist es aber derzeit nicht. Die angegebenen Quellen bestätigen meinen Kenntnisstand: Besonders geschützt, weil europäische Vogelart, nicht streng geschützt (es sei denn, ich hätte was übersehen).

VG
Pere ;)
 
wenn ich Grünsprecht bei Google eingebe, kommt er immer als strenggeschützt.....
Ich dachte ehrlichgesagt auch, dass er wie zB der Eisvogel zu den streng geschützten Arten gehört..

Gruß Luzy
 
In Anlage 1 der BArtSchV vom Februar 2005 auf der BNA-Seite ist das + für Grünspecht ganz rechts bei "Streng geschützte Arten" (Seite 267 der pdf-Datei). Gibt es da eine neuere Fassung ?
 
Thema: dringend Rat! Betreff: Rabenkrähe

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