Spatz1967
in dubio pro animale
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Hallo virus,
die Geschichte mit dem Hund, der während der Euthanasie bei Deinem Tierarzt wach wurde,
macht mich sowas von wütend :(( Oft verwenden Tierärzte das billigere "T 61"; noch dazu ohne Vollnarkose;
nur mit einem vorher gespritzten Neuroleptikum. Wie ein Tod durch Ersticken ist, kann sich wohl jeder ausmalen...
Also: wenn Dein Vogel eineschläfert werden sollte, frag bitte nach "Eutha 77"; das wird direkt in's Herz gespritzt
und der Vogel schläft ein.
Aber vorher solltest Du unbedingt abklären lassen, ob der Tumor nicht doch operabel ist.
Dazu wär eine Röntgen-Kontrastuntersuchung zwar ideal; aber man kann auch mit einer einfachen
histologischen Untersuchung zumindest eingrenzen, ob es sich um einen gut-oder bösartigen Tumor handelt.
Und nochwas an Deine Eltern: Als Erziehungsberechtigte sind Sie auch für den gesundheitlichen
Zustand des Vogels Ihres Kindes verantwortlich. Eine Nichtbehandlung kommt einer wissentlichen
Zufügung von vermeidbaren Leiden gleich und ist damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!
Wenn man ein Tier hält muß man auch damit rechnen, daß es mal Kosten verursachen kann!
Dir drück ich ganz doll die Daumen für Deinen Vogel,
Viele Grüße,
Ines.
die Geschichte mit dem Hund, der während der Euthanasie bei Deinem Tierarzt wach wurde,
macht mich sowas von wütend :(( Oft verwenden Tierärzte das billigere "T 61"; noch dazu ohne Vollnarkose;
nur mit einem vorher gespritzten Neuroleptikum. Wie ein Tod durch Ersticken ist, kann sich wohl jeder ausmalen...
Also: wenn Dein Vogel eineschläfert werden sollte, frag bitte nach "Eutha 77"; das wird direkt in's Herz gespritzt
und der Vogel schläft ein.
Aber vorher solltest Du unbedingt abklären lassen, ob der Tumor nicht doch operabel ist.
Dazu wär eine Röntgen-Kontrastuntersuchung zwar ideal; aber man kann auch mit einer einfachen
histologischen Untersuchung zumindest eingrenzen, ob es sich um einen gut-oder bösartigen Tumor handelt.
Und nochwas an Deine Eltern: Als Erziehungsberechtigte sind Sie auch für den gesundheitlichen
Zustand des Vogels Ihres Kindes verantwortlich. Eine Nichtbehandlung kommt einer wissentlichen
Zufügung von vermeidbaren Leiden gleich und ist damit ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!
Wenn man ein Tier hält muß man auch damit rechnen, daß es mal Kosten verursachen kann!
Dir drück ich ganz doll die Daumen für Deinen Vogel,
Viele Grüße,
Ines.