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krywalda
Guest
@Andree Dincher
bleibt aber das selbe, der vogel bleibt wo er ist, darf aber nicht weitergegeben werden !
finde ich persönlich aber nur eine floskel ( mit rechtschreibfehlern ! ), die private umstände können sich aber immer verändern !!!
z.b. als penner unter der brücke landen .... MUß man den vogel dann immer noch behalten ???
MFG
LRS
der Vogel darf dann ohne Genehmigung des Amtes nicht abgegeben werden. Landet man unter der Brücke muss das Amt sich drum kümmern, denn der Vogel ist in deren Besitz. Erfüllst Du also die Haltungsbedingungen nicht mehr, wird der Vogel eingezogen.