Guten Morgen allerseits,
bin heut durch Zufall mal hier gelandet und hab die Frage nach den 30kubik gesehen.
Also ich kann dazu folgendes sagen. Auskunft, ob ein Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedarf kann auf jeden Fall ein ÖbVI (öffentlich bestellter Vermessungsingeneur), die Vermessungsabteilung der Kataster- und Vermessungsämter und das Bauordnungsamt erteilen. Da sollte man sich auf jeden Fall vorher schlau machen, bevor man anfängt zu bauen und dann wegen Schwarzbau enorme Strafen zahlen muß.
Was baugenehmigungspflichtig ist und was nicht und was für eine Baugenehmigung an Unterlagen benötigt wird entscheidet je nach Projekt auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) etc das Bauordnungsamt, wo auch der Bauantrag gestellt wird.
In der Regel kommt zur baugenehmigungspflicht dann auch noch die einmessungspflicht dazu. Das alles kostet ein hübsches Sümmchen.
Die Bestimmungen weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Für Brandenburg kann ich sagen, das ab einer festgelegten Grundfläche einmessungspflicht besteht und somit natürlich auch eine Baugenehmigung benötigt wird. Ich möcht mich jetzt nicht 100% auf die Maße festlegen, aber ich glaube die lagen so etwa bei 2x3m. Und auf die Höhe ist wegen der einzuhaltenden Abstandflächen zu Nachbargebäuden und Grenzen ebenso zu achten, in Bbg beträgt das Maß mind. 3m. = daher die 30 Kubik.
Es gibt in Bbg. aber auch die Festlegung das ein Bau nur unter die einmessungspflicht fällt insofern er fest mit dem Boden verankert und somit nicht mehr entfernt werden kann.
Einige Bauherrn haben sich dies zu nutze gemacht und Garagen und Bungalows so gebaut das sie durchaus umgesetzt werden können, sprich: sie haben kein festes Fundament gegossen sondern lediglich den Bau auf größere "lose" nicht im Boden verankerte Zementsteine/-sockel gesetzt. Theoretisch könnten sie mittels eines Krans die Bauten jederzeit an jeden x-beliebigen Ort umsetzen...
Bei der Baugenehmigungspflicht kann es ebenso von Vorteil sein, dem Kind einen neuen Namen zu geben. So kann ein Sichtschutz baugenehmigungspflichtig sein, ein Windfang jedoch nicht
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Es gibt so vieles zu beachten, das ich persönlich nur empfehlen kann sich bei den Behörden vorher über Mindestmaße und Mindestvoraussetzungen schlau zu machen und sich in jedem Fall auch die gesetzlichen Grundlagen zum selber nachlesen dafür benennen zu lassen, und dann einfach knapp darunter zu bleiben.
Ein Beratungstermin kostet ja lediglich etwas Zeit und Geduld, kann aber im nachhinein viel Geld und Ärger sparen. Das Geld fänd ich persönlich dann besser für die Tiere angelegt.
Auch sei noch erwähnt, das die Bearbeitungszeiten für Bauanträge abhängig vom jeweiligen Amt und der Region durchaus mehrere Wochen bis hin zu Monaten dauern können.