Wann benötigt man eine CITES-bescheinigung?

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Alan

Guest
In einem Buch habe ich gelesen, dass für jeden artgeschützten Papageien eine CITES-Bescheinigung vorhanden sein soll. Auch hörte ich, dass nur Vögel aus dem Anhang 1 betroffen sind. Des Weiteren finde ich nur etwas über die CITES, wenn Vögel Ein- bzw. ausgeführt werden sollen. Mag sein, dass ich einfach nur zu dumm bin, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Außerdem frage ich mich, ob ich meine Rosenköpfchen anmelden muß. Für Die habe ich Übrigens keine Bescheinigung.

Thomas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rosenköpfchen, sind weder melde- noch citespflichtig.

Citespflichtig sind nur noch die besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten (zB. Hellroter Ara, Goffinkakadu, seit neustem auch die Gelbnackenamazone) diese Tiere sind auch meldepflichtig

Graupapageien, Mohrenkopfpapageien usw. sind zwar meldepflichtig, bei ihnen reicht jedoch ein Herkunftsnachweis (z.B. Züchterbescheinigung oder Einfuhrpapiere)

Rosenköpfchen, Nymphensittiche, Halsbandsittiche ect. sind weder melde- noch citespflichtig. Nur Züchter müssen diese Tiere in ihrem Bestandsbuch führen, wegen der Psittacose-Verordnung (sprich um die Papageienkrankheit weitest möglich zu verdrängen)

Davon abgesehen müssen alle Krumschnäbel (Papageien und Sittiche ) mit amtlichen ringen gekenzeichnet sein. Das können verschiedene Ringe sein, je nachdem wie geschütz die vögel sind.


Das war nur ein kleiner Enblick und ich hoffe dir geholfen zu haben.

Gruß ulf
 
Danke, aber gibt es irgendwo eine eine Liste, aus der zu entnehmen ist, welche Vögel angemeldet werden müssen und Welche eine CITES-Bescheinigung benötigen????

Thomas
 
Hallo Thomas,

> Danke, aber gibt es irgendwo eine eine Liste, aus der zu entnehmen ist, welche Vögel angemeldet werden müssen und Welche eine CITES-Bescheinigung benötigen????

Aber klar. In Deutschland bleibt ja nichts ohne gesetzliche Regelung :-)

Meldepflicht:
§ 6 Bundesartenschutzverordnung. Ausnahmen laut Liste in Anhang 5 der gleichen Verordnung.

CITES-Bescheinigung:
Die ist seit einigen Jahren (1997?) nur noch bei Import-Tieren der entsprechenden "WA-Arten" notwendig. Wenn du einen geschlossen beringten Vogel kaufst (=Nachzucht), reicht dir als Bescheinigung die Rechnung des Züchters/Händlers. Die Meldepflicht bleibt davon unberührt.

Rosenköpfchen müssen nicht angemeldet werden. Früher - weiss nicht mehr genau, so vor 15 Jahren vielleicht - gab es diese Meldepflicht für Agas tatsächlich.

Viele Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

CITES-Bescheinigung nur für Import?

Das ist so nicht richtig.
Für streng geschützte Arten gilt nach wie vor die CITES-Bescheinigung als Nachweis (Arten des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97; beim Verkauf zusätzlich Vermarktungsgenehmigung).

Den Schutzstatus kann man am besten über www.wisia.de erfahren (oder über die zuständige Naturschutzbehörde).

Rosenköpfchen sind zwar besonders geschützt, aber über die Anlage 5 zur BArtSchV von der Anzeigepflicht ausgenommen.

Viele Grüße
 
Schau einfach mal hier vorbei.
Aber es ist nicht in jedem Bundesland gleich.
 
Hallo

Die Gesetze (und Verordnungen) sind im gesamten Bundesgebiet gleich. Die Umsetzung ist leider in den einzelnen Bundesländern, in Bayern sogar in den einzelnen Landkreisen, sehr unterschiedlich

Viele Grüße
 
Thema: Wann benötigt man eine CITES-bescheinigung?

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