Hey Patti,
was sind für dich alte Bücher? Wenn die schon vor 1990 geschrieben und aufgelegt wurden, sind die für mich schon relativ alt (okay, es gibt im Welli-Bereich noch einige Ältere), denn der Anfang vom Umschwung im Denken hat wenn ich es richtig einschätze so mitte der Neunziger angefangen. Und bei den von mir zitierten Büchern waren mehr als eins von GU (weil die explizit angesprochen wurden) dabei, die vor 1990 erschienen sind. Ich hab eins davon sogar fast doppelt (unterschiedliche Auflage), weil ich bei ebay das Cover nicht wiedererkannt hatte und ich nicht alle Titel im Kopf hatte, als ich darauf geboten habe und da ist eine Auflage vor 1990 und die andere Auflage danach und in Beiden ist was über die Ringpflicht drin.
Dass die ZG in ihrere jetztigen Form nicht wirklich sinnvoll ist bestreitet ja auch keiner, aber es gibt nun mal Gesetze und die gilt es einzuhalten, egal ob sinnvoll oder nicht und wer sich eben nicht daran hält, egal ob wissend oder unwissend, kann dem Gesetz entsprechend bestraft werden.
Mal abgesehen davon, dass Psittakose sehr gut heilbar ist, auch beim Menschen, und wenn man sich andere Länder anguckt, haben die auch nicht mehr Psittakose-Fälle als hier. Eine generelle Meldepflicht für solche Krankheiten wäre da sinnvoller, siehe Vogelgrippe.
Ähm, wer sagt, dass bei Psittakose-Fällen keine generelle Meldepflicht besteht? Etwa weil in der Psittakose-Verordnung nur "Schutzmaßregeln in Beständen von Züchtern und Händlern" steht und nichts von Schutzmaßregeln bei Privathaltern?
Die Psittakose wird als Tierseuche angesehen und ist deshalb auch im Tierseuchengesetz angesiedelt. Die Psittakoseverordnung enthält auch einige Paragraphen Angefangen von der Ringpflicht, mit genauen Hinweisen, welche Ringe verwendet werden dürfen, über "Schutzmaßregeln in Beständen von Züchtern und Händlern" "A. Vor amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts" und "B. Nach amtlicher Feststellung der Psittakose oder des Psittakoseverdachts" desweitern besteht sogar für den normalen Arzt eine Meldepflicht, wenn er einen Patienten mit Psittakose/Ornithose, d.h. Clamydienbefall hat. Dass die Psittakose mittlerweile sehr gut behandelt werden kann, ist eine Tatsache, die erfreulich ist. In dem einen GU-Buch (von 1989) steht zur Behandelbarkeit "Auf den Menschen übertragen, tritt die Krankheit ähnlich auf wie eine Lungenentzündung und kann zum Tod führen (heute nur noch in 2 bis 4 % der Fälle). Bei Kindern besteht die Fefahr der Hirnhautentzündung." Dass Ornithose (Psittakose) meldepflichtig ist, steht bei mir auch in den beiden dünnen GU-Ratgebern von Wolters drin. Auch wenn bei dem Buch von 1989 noch nicht geklärt war, ob es sich bei Ornithose und Psittakose wirklich um identische Viren handelt, steht drin, dass die Krankheit meldepflichtig ist.
Somit sollte zumindest auf Mediziner-Seite gewährleistet sein, dass beim Auftreten der Ornithose (auch wenn der Überträger nicht die Wellis aus unseren Wohnzimmern, sondern wie in einigen Büchern erwähnt als noch etwas weiter verbreiteter Überträger eine Taube Ursprung der Krankheit war), diese immer gemeldet wird.
Also bitte erst genauer nachlesen und dann unklares erfragen, aber nicht als Tatsache hinstellen, wenn es nicht der Fall ist, bzw. man den Tatsachenverhalt nicht genau kennt.
Liebe Grüßle
Saskia