Ziervögel in der Mietwohnung

Diskutiere Ziervögel in der Mietwohnung im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo Zusammen, ich weiß nicht, ob es bei dem Thread über Urteile so klar rübergekommen ist, daher wollte ich es hier noch mal schreiben...
P

Pflaume

Guest
Hallo Zusammen,

ich weiß nicht, ob es bei dem Thread über Urteile so klar rübergekommen ist, daher wollte ich es hier noch mal schreiben:

Selbst wenn in Eurem Mietvertrag ausdrücklich das Halten von Haustieren untersagt ist, dürft Ihr Ziervögel und Zierfische halten. Mit anderen Worten: das Halten von Ziervögeln und Zierfischen darf vom Vermieter nicht verboten werden!!!

Liebe Grüße
 
Hallo Ute,

Danke für den Hinweis !

Habe die Urteilssammlung ergänzt .

Es ist schon richtig,das es kein generelles Halteverbot von Kleintieren in einer Mietwohnung gibt,allerdings wenn dadurch Geruchsbelästigungen oder Lärmbelästigungen entstehen oder Schäden durch Rohrverstopfungen,kann sich der Vermieter schon dementsprechend wehren,und die Tierhaltung untersagen.

Ich muß aber darauf hinweisen,das hier keine Rechtsberatung stattfinden kann.
 
Hallo!

Ich bin bereits wegen des Haltens von Vögeln in einer Voliere in der Mietwohnung mit Räumungsklage aus der Wohnung geflogen, also Vorsicht!

Ok, es war nur vorgeschoben, aber genau das war das Urteil und die Rechtsschutzversicherung hat die Übernahme abgelehnt, weil wir die Vögel angeblich ohne Genehmigung gehalten hatten!

Viele Grüße
Claudia
 
Hallo Maddia,
tja dann bist du unrechtmäßig aus der Wohnung geflogen, weil bei sowas auch keine Räumungsklage hilft.
Wenn du ne Viper, Klapperschlange oder ähnliches Gefährliches halten würdest, wäre es fast Rechtmäßig gewesen. Aber nur fast.
Denn wenn du Nachweisen kannst, das für andere Mieter keine Gefahr besteht, ist ein Rausschmiß trotzdem Schwer zu Rechtfertigen.
Es hat auch schon fälle gegeben, da sind junge Mädels aus der Wohnung Zwangsgeräumt wurden, weil sie trotz Verbot des Vermieters(!!) Schwanger geworden sind und mit dem Knirps in der Wohnung lebte!!!

cu

Tom

8(
 
Hallo Claudia und Tom,

meiner Ansicht nach kann man das so einfach nicht beantworten, ob das jetzt unrechtmäßig war oder nicht..... Kommt halt darauf an, was das für Ziervögel waren, wieviele es waren und wie laut sie waren..... erst wenn wir das wissen, kann man über Recht- oder Unrechtmäßigkeit entscheiden.

Liebe Grüße
 
Hi du Pflaume(:D ),

"Ziervögel":
Welli, Sperlingespapas, Agas, Prachtfinken etc.
Kleinvögel halt.

Keine "Ziervögel":
Aras und Kakadus etc die mit bis zu 150 db/a herumplärren!!!!!!!


cu

Tom
 
Also, bei mir ging´s nicht um die Lautstärke. Es ging einfach darum, dass ich unrechtmäßig in der Wohnung eine Voliere erbaut habe. Und völlig zu Unrecht "etliche exotische Vögel" gehalten hätte. Ich hatte zwei Prachtrosellas und zwei Wellis. Alles war seitens der Vermieter erstunken und erlogen, aber der Richter hat das zum Anlass für eine Räumung gemacht, obwohl ich auch noch schwanger war. Also: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei und es hängt alles von der Willkür des Richters ab, der legt die Gesetze so aus, wie er es gerade will.

Viele Grüße
Claudia
 
Hallo Zusammen,

@ Tom: das ist mir schon klar, nur hätte es ja sein können, dass sie nicht, wie sie jetzt schreibt, vier Vögelchen gehalten hat, sondern 30 Wellensittiche. Es war ja nur von einer Voliere die Rede, hätte ja also sein können. Und ich garantiere Dir, 30 Wellensittiche in einer Mietwohnung können ein Kündigungsgrund sein....

@ Claudia: Ich weiß leider überhaupt nicht, wie laut Prachtrosellas sein können. Ansonsten finde ich es auch etwas eigenartig, dass Du da wegen vier Vögeln eine Kündigung erhalten hast. Wie groß war denn die Voliere? Hast Du irgendwas an der Wohnung verändert, was man so vielleicht nicht mehr hätte rückgängig machen können? Finde ich alles etwas eigenartig.... Ich weiß aber, dass normalerweise eher die Mieter von der Rechtsprechung geschützt werden.... insofern kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es wirklich nur das war. Vielleicht war noch irgendwas anderes, was Du als nebensächlich betrachtet hast, was der Richter aber wichtig fand? Ansonsten hattest Du wirklich extremes Pech mit dem Richter!!! Hattest Du einen Anwalt? Wie lange ist das jetzt her?

Liebe Grüße
 
Hallo Ute!

Das ganze ist in November 2000 passiert. Es gab natürlich massig Gründe für die Kündigung, das ist klar, aber die Räumungsklage basierte ganz klar auf der Haltung von Vögeln in einer Voliere. Wir hatten auch noch andere Tiere, das könnte natürlich den Richter beeinflusst haben.

Ich hab mir von Tierschutzorganisationen Urteile zuschicken lassen, die hat der Richter als "nicht einschlägig" abgewiesen.

Anwalt hatten wir nicht, weil alle um uns rum meinten, wir könnten gar nicht verlieren. Deshalb haben wir uns selbst vertreten. War letztlich bestimmt billiger, zumal wir auch keinen Bock mehr hatten, bei solchen Vermietern länger zu wohnen, ehrlich gesagt.

Und wie gesagt: die Rechtschutzversicherung, damals noch beim Mieterverein, hat abgelehnt, eben mit der Begründung, die Vögel würden zu Unrecht gehalten. Für Versicherungen ist dies ein klarer Rechtsbruch! Daraufhin haben wir die Mitgliedschaft im Mieterverein fristlos gekündigt, was natürlich auch nicht ohne Probleme vonstatten ging. Die haben uns auch noch die Creditreform auf den Hals gehetzt, bezahlt haben wir da auch genug:-(

Viele Grüße
Claudia
 
Thema: Ziervögel in der Mietwohnung

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