Zuchtgenemigung

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Paulo Rossi

Guest
Ich hätte da mal eine Frage . Ich hatte 1997 eine Zuchtgenemigung von Sittichen . Da ich aber durch meiner Scheidung weggezogen bin züchtete ich keine Vögel mehr. Nun möchte ich aber wieder Vögel züchten. Nun meine Frage gilt meine Zuchtgenemigung noch oder muß ich eine neue beantragen. Ich habe aber leider die Papiere nicht mehr (durch Umzug verloren gegangen )was muß ich machen !!!!

Wer kann mir helfen ???

Vielen Dank im Voraus
Paulo Rossi :traurig:
 
Hallo

Da Du umgezogen bist mußt Du sowieso eine neue beantragen. Egal ob Du die Papiere noch hast oder nicht.

Gruss
 
Ummelden

Bei uns in Bayern kann man sich ummelden, der Ablauf ist ähnlich nur die Sachkunde Prüfung entfällt.
 
hi,

wie hans schon schrieb, eine zuchtgenehmigung ist an den wohnort gekoppelt, schon allein begründet durch die zuchtanlage (quarantäneraum).

ein umzug bedeutet grundsätzlich eine erneute abnahme.
 
Thema: Zuchtgenemigung

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