Gesetzliche Vorgaben falls mein Paar brüten will ?

Diskutiere Gesetzliche Vorgaben falls mein Paar brüten will ? im Forum Plattschweifsittiche im Bereich Sittiche - Seit ein paar Tagen sind meine beiden drauf und dran alles zu zerreissen was an papier zu finden ist, was eventuell als Nestbau ausgelegt werden...
Helge

Helge

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Seit ein paar Tagen sind meine beiden drauf und dran alles zu zerreissen was an papier zu finden ist, was eventuell als Nestbau ausgelegt werden kann.
Nun habe ich gehört, dass man in Deutschland nicht einfach brüten lassen darf... was soll ich machen, falls die doch Eier legen ? Austauschen gegen Atrappen und die richtigen wegwerfen ? Oder kann ich die ausbrüten lassen ?

Danke schonmal
 
Seit einigen Jahren darf man das. Man braucht keine spezielle Zuchtgenehmigunjg mehr. Lediglich Anmeldung und Kennzeicuhnung der Vögel muss dem jeweiligen Schutzstatus folgen.
 
Seit einigen Jahren darf man das. Man braucht keine spezielle Zuchtgenehmigunjg mehr. Lediglich Anmeldung und Kennzeicuhnung der Vögel muss dem jeweiligen Schutzstatus folgen.

'tschuldigung, aber was meinst Du damit ? Ich hatte noch nie Vögel gezüchtet, früher hatte ich Wellis für mein Kind und die hatten zwar Eier, aber die wussten nicht, dass man sich dann auch drauf setzen muss. Und unsere Nymphensittiche haben ab und an 1 Ei gelegt irgendwohin und dann lag das da und haben sich nie drum gekümmert.
 
Sie bauen keine Nester...außer der Mönchssittich, kommt aber aus Südamerika.
Zuchtgenehmigung ist leider schon vor vielen Jahren abgeschafft worden, unglücklicherweise auch zum Schaden der Vögel, da sich jetzt jeder in die Zucht stürzen kann, auch ohne die geringsten Kenntnisse zu haben.
Gruß
 
Thema: Gesetzliche Vorgaben falls mein Paar brüten will ?

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