Für mich, hat die Sache einfach ein paar Haken.
a) zur jetzigen Zeit sind davon Greifvögel betroffen die grossteils zugewandert sind, d.h. es betrifft nicht die Oesterreichischen Vögel.
b) Fehlabschüsse, ( bewusst und unbewusst) sind vorprogrammiert
c) Würde das Ganze Füchse betreffen, könnt ich das ja noch nachvollziehen. Bei Greifvögeln bringt so eine Aktion gar nichts, weil ihre Mobilität viel grösser ist.
d) das begleitende Monitoring mit der Zählerei an jeweils vier Tagen während einer halben Stunde, ist geradezu lächerlich. Es ergibt reine Zufallsangaben.
Wenn in einem Gebiet zur Erhaltung einer anderen Art einige Greifvögel weggefangen würden, könnt ich das durchaus nachvollziehen. Nicht weils viel bringt , sondern als Versuch. Im Januar flächendeckend etwas herumzuballern ohne definiertes Ziel, ist sinnlos und hat mit einer Bestandeskontrolle nicht das geringste zu tun.
Hallo Eric,
diese ganze Aktion hat meiner Meinung nach rein politische Gründe. Dir als Nicht-EU-Bürger sind eventuell die Feinheiten der Gesetzgebungsverfahren zwischen EU-Kommission und nationaler Umsetzung in den Mitgliedsstaaten nicht so geläufig wie uns-
ich versuche mich mal an einer Erklärung.
In Brüssel wird eine EU-Vogelschutzrichtlinie beschlossen, die Gültigkeit hat vom Nordkap bis zum Schwarzen Meer.
Logischerweise kann eine solche "General-"Verordnung keine Rücksicht nehmen auf die Besonderheiten der jeweiligen Mitgliedsländer. Deswegen sind die einzelnen Mitgliedsstaaten dazu berechtigt, die Ausnahmen von der Generalverordnung zu regeln.
Ein Beispiel: die grössten Brutvorkommen des Kormorans in Europa liegen in den beiden Mitgliedsstaaten Niederlande und Dänemark. Beide Staaten betreiben Populationsmanagement in Eigenregie, ausdrücklich an der EU vorbei, weil sie sich nicht von der überbordenden EU-Bürokratie gängeln lassen wollen. Die können das alleine auch ganz gut ohne irgendwelche Beamte aus Brüssel.
Anderes Beispiel, diesmal kein Vogel: Der Vollschutz des Braunbären ist sicherlich gerechtfertigt im Alpenraum, in den EU-Mitgliedsländern Schweden und Rumänien ist dieser Schutzstatus eher kontraproduktiv. Verhindert er doch ein umweltverträgliches Bestandsmanagement, wobei unter Umwelt die menschliche Bevölkerung im Verbreitungsgebiet des Braunbären gemeint ist.
wenn der Staat nicht hilft, helfen sich die rumänischen Bauern eben selbst- und die Schweden fackeln im Zweifel auch nicht lange.
Es liegt also quasi "im System", dass immer wieder der eine oder andere Mitgliedsstaat Ausnahmen von der (EU-) Regel zulässt.
Im vorliegenden Fall also verfügt der Mitgliedsstaat Österreich Ausnahmen von der EU-Vogelschutzrichtlinie. Über das warum und weshalb könnte ich mich echauffieren, wenn ich die Verhältnisse dort besser kennen würde.
Ich kenne sie aber nicht, und deshalb halte ich mich zurück. Wir Deutschen neigen nämlich gerne dazu, dem Rest der Welt zu empfehlen, was er tun soll..
idS Daniel