ic h habe ja auch eingige zeit an Seite von Angelika gewirkt und versucht den Verein dort auf die Beine zu stellen.
Auffangstation ist eben nicht gleich Auffangstation. Und ein Tierschutzverein ist wieder was anderes.
Den
amtlich anerkannten Begriff einer Auffangstation, den gibt es nicht !
Halter von Papageien beantragen normalerweise eine im Volksmund üblicherweise genannte Zuchtgenehmigung, welche nach § 17g Tierseuchengesetz ausgestellt wird. Die hat mit dem Betreiben einer Auffangstation nichts zu tun, die baucht man eh wenn man Psittaciden halten möchte.
Möchte man offiziell mehr, dann muss man nach §11 des Tierschutzgesetzes verfahren. ( welcher wiederum weitergehende Sachkenntnis, eventuelle Bauabnahmen durch die zuständigen Ordnungsämter und einiges mehr, was man durch googlen oder nachfragen beim seinem zuständigen Veterinär herausbekommen kann. )
Als Link mal angefügt so ein Antrag eines Landkreises:
http://www.landkreis-eichstaett.de/formular/201%20Antrag%20Tierschutzgesetz%20%C2%A7%2011.pdf
Dort wären die Kreuze bei e und f zu setzen.
Mein Veterinär im Landkreis stellt das für Privatleute nicht mehr aus ! Zusammenarbeit mit ihm ja, Hilfe, Einstellungen, Unterstützung, aber kein Papaier. zwingen kann man ihn leider nicht.
Hätte man diese Genehmigung , dann könnte man sich mit dem Prädikat schmücken, Inhaber einer Erlaubnis nach §11 zu sein. Vielleicht wichtig weil man sich bei seriöser Arbeit deutlich von anderen abheben kann und die Ernsthaftigkeit seines Tuns nachweist, aber,
wenn ich das noch richtig weiss,
muss man dann auch etwas Platz in seiner
echten Quarantänestation ( gefliest, Schleuse, Wasser ... nicht GästeWC ) auch den Platz für Notfälle vorhalten.
Dann bekommt man auch Tiere von Zoll, Vet usw eingestellt, mit denen dann nach bestimmten Verfahrensweisen umgegangen wird. Sie gehören nicht unbedingt dem Betreiber sondern noch der Behörde welche eigentlich auch einen Hungerlohn an Unterhalt bezahlt. gehen sie per Übereignung in den Besitz des Betreibers über, bleiben sie im Falle eines Anhang A Tieres auch dort, Vermarktungsgenehmigungen werden nicht erteilt.
Aufgrund der Bürokratie gehen immer mehr Veterinäre dazu über stillschweigend mit Privatleuten zusammenzuarbeiten. Rechtlich zumindest eine Grauzone.
Deren übergeordnete Behörde hat bei Anhang A Vögeln dann aber eigentlich das letzte Wort, wenn der Tierarzt nicht vor Ort schon irgendwelche Papaiere nachdem ein Chip gesetzt ist oder andere Maßnahmen ergriffen worden sind. Wenn die nämlich sagt, ne ne, der Platz ist nichts für den Molukken, Hellroten oder was auch immer, der sollte besser dahin, dann hat man als Privatmann oder als Betreiber so einer Station keine Chance dagegen anzukommen. Denn die Beamten sehen ja nicht was vor Ort tatsächlich los ist.
Manchmal kann eine Privatperson bessere Bedingungen liefern als so eine Station. Die wird normalerweise auch nicht öfter geprüft als einer mit Zuchtgenehmigung. Mein zuständiger Veterinär ist einmal im Jahr als Pflichtveranstaltung hier !
Das üble was du, Jens, aufzeigst ist tatsächlich, wer nimmt auf ? Hat man das Recht nein zu sagen ?
Ich denke schon, ein verantwortungsvoller Zoo sagt schon mal , ich gebe meine Löwen ab, ich halte keine xy. Eine Privatperson sagt von sich aus, mehr wie 7 Vögel geht nicht. Mindesmaße ausgereizt.
Aber
werden in Frankfurt beim Zoll 300 Mohren beschlagnahmt, die
müssen ja auch irgendwo hin.
kommt eine Familie und sagt, die Amazone schreit nur, 12 Stunden am Stück, wir können nicht mehr, was dann
steht einer vor der Tür und sagt, nimm hin, ich lasse sie sonst jetzt hier fliegen ( in dem Fall waren es Wellis ), was soll man da machen ? ( letzteres pers erlebt ! )
Eine "Auffangstation" kann nur so gut wie der betreiber sein, nicht wie eventuell seine Angestellten, nein wie er persönlich. Die Qualität eines Vereines wie der von Angelika lässt sich auch nicht so richtig beschreiben. Es sind immer die Einzelnen die etwas machen, handeln und letztendlich bewirken. Egal ob mit oder ohne der Bescheinigung nach §11 .
Hat dir das geholfen ?