Also ich habe heute einen per Mail bekommen den stelle ich jetzt hier rein, ober ohne Gewähr:
von "Holiday Petcare" <webmaster@holiday-petcare.de>
Heimtier-Sitter-Vertrag
zwischen
(Tierhalter/Eigentümer)
und
(Tiersitter/Verwahrer)
über folgendes Tier
Name: _________________________ Art/Rasse: _________________________
Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und schutzgeimpft ist. Handelt es sich um einen Hund, versichert der Eigentümer ausdrücklich, dass für dieses Tier eine spezielle Haftpflichtversicherung besteht.
Das Tier wird für die Zeit vom __________ bis __________ vom Tiersitter verwahrt, betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter/Eigentümer Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die das Tier während der vereinbarten Zeit beim Tiersitter erleiden könnte, übernimmt der Tiersitter keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Richtet das Tier beim Tiersitter Schäden an (z.B. Urinflecken auf dem Teppichboden, zerkratzte Polstermöbel etc.), so haftet hierfür der Tierhalter/Eigentümer, wenn es sich um größere Beschädigungen handelt und der Schaden über DM __________ liegt. Für Schäden, die das Tier bei Dritten anrichtet, haftet alleine der Tierhalter/Eigentümer.
Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Hält der Tiersitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Tierhalter/Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass der Tiersitter das Tier im Auftrage des Tierhalters/Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer.
0 Das Futter wird vom Tierhalter/Eigentümer gestellt.
0 Die Verwahrung ist unentgeltlich.
0 Pro Tag erhält der Tiersitter eine Vergütung von DM ________ für Futter, Pflege und Betreuung.
Diese Pflegekosten sind im voraus fällig. DM ________ wurden heute an den Tiersitter bezahlt.
Für den Fall, dass das Tier nicht binnen drei Tagen nach dem vereinbarten Endtermin der Verwahrungsdauer abgeholt wird, ist der Tiersitter berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebende Person etc.). Sollten dem Tiersitter durch die Nichtabholung des Tieres weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter/Eigentümer.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben.
Ort und Datum: ___________________
Tierhalter/Eigentümer Tiersitter/Verwahrer
_________________________ __________________________
Unterschrift Unterschrift
Copyright RA Reinhard Hahn, Biblis
Ich denke das die Zeilen nicht im umbrechen stimmen aber soweit kann man das dann bearbeiten, sonst noch ein Vertrag im Jahr 1999 in Papageien in einem der Sommerhefte, Schutzvertrag in der Zeitschrift "Papageien" Jahrgang. 1999, S. 199.vom Juni 1999