Eric
Foren-Guru
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Natürlich gibt es Jagdwilderei mit Hund und analog dazu Jagdwilderei mit Vogel. Dennoch brauche ich im Unterschied, wenn ich meinen Hund je nach Ort einmal frei laufen lasse, nicht zwingend einen Jagdschein. Beim Vogel schon.
Hier CH wird es gerade neu geregelt. Generell hier: Wenn ich den Vogel nicht mit jagdlicher Absicht fliege, fällt die Sache nicht mehr ins Jagdrecht. Es liegt dann in der Kompetenz des Veterinäramtes. Passiert doch was, ist es dann natürlich Jagdwilderei.
D.h. Wenn ich zum Beispiel an einem Anlass einen Vogel "Schaufliege" brauche ich dazu keine jagdlichen Bewilligungen. Wie gesagt neu in CH und auch hier noch nicht überall durch.
Hier CH wird es gerade neu geregelt. Generell hier: Wenn ich den Vogel nicht mit jagdlicher Absicht fliege, fällt die Sache nicht mehr ins Jagdrecht. Es liegt dann in der Kompetenz des Veterinäramtes. Passiert doch was, ist es dann natürlich Jagdwilderei.
D.h. Wenn ich zum Beispiel an einem Anlass einen Vogel "Schaufliege" brauche ich dazu keine jagdlichen Bewilligungen. Wie gesagt neu in CH und auch hier noch nicht überall durch.