Fliegen ohne Jagdschein

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Hallo,
Ich hätte mal eine Frage zum fliegen von Greifvögeln. Ist es möglich mit beispielsweise einen Harris Hawk auf dem Feld zu trainieren und ihn fliegen zu lassen ohne über einen Jagdschein zu verfügen? Ich habe nicht vor etwas dergleichen zu probieren, allerdings würde es mich mal interessieren, da es anscheinend keine gültigen Gesetze gibt, die dagegen sprechen, einen Greifvogel fliegen zu lassen ohne zu jagen und falls doch, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand diese zeigen könnte.
Mit freundlichen Grüßen und auf eine Antwort hoffend,
Paul
 
Hallo,
Mich würde mal interessieren ob es möglich wäre, rein von der gesetzlichen Lage her, einen Greifvogel (wie z.B einen Harris Hawk) einfach nur zu Trainingszwecken und ohne Beizjagd fliegen zu lassen, ohne über einen Jagdschein zu verfügen. Konnte bisher keine Gesetzesgebungen finden, die dieses verbieten, weshalb es mich mal interessieren würde, ob jemand von euch da was weiß.
Mit freundlichen Grüßen und auf eine Antwort hoffend,
Paul
 
Gegenfrage:
Wie willst Du Deinen Vogel dann am jagen hindern wenn er frei fliegt?

Grüsse,
tox
 
Naja indem man auf Plätzen trainiert, auf welchen sich keine anderen Tiere befinden nehme ich mal an. Aber darum ging es mir auch nicht, da ich, wie gesagt, nie ohne Jagdschein fliegen lassen würde, sondern nur wie sich das rein gesetzlich verhält.
 
Eben war es noch "auf dem Feld", jetzt sind es "Plätze". Nochmal: Wie verhinderst Du, dass sich der Vogel z.B. eine Taube greift? Gibt es "Plätze", an denen Du sicher sein kannst, dass keine anderen Tiere anzutreffen sind?
Dann gibt es da nämlich ein Gesetz gegen Jagdwilderei.
 
Nochmal: Es geht jediglich um die Gesetzesgebung. Das es beinahe unmöglich wäre, einen Greifvogel vom jagen und töten anderer Tiere abzuhalten ist mit klar Hatte nur jediglich letztens eine Diskussion mit einem Kumpel der halt meinte, dass man doch eigentlich einen Greifvogel auf "Plätzen" fliegen lassen könnte auf denen keine Tiere sind. Ähnlich einer Flugshow. Daraufhin meinte ich, dass es da locker Gesetze für gibt, die den Freiflug ohne Beizjagd regeln. Allerdings konnte ich keine finden, was dann mein Interesse bezüglich dieser Thematik geweckt hat. Wie gesagt, dass es praktisch nicht oder nur schwer umzusetzen wäre ist logisch, aber einfach mal rein hypothetisch
 
Les dich hier im Forum schlau. Bei Greifvögel und Eulen hab ich auf Anhieb ne'Menge alter Beiträge gefunden ,die deine Frage zu 100%beantworten. Selber habe ich keine Ahnung von Greifen ,Aber auch bei Google finden sich massenhaft aussagekräftige Beiträge,die die Gesetzeslage auf den Punkt bringen. Also um es kurz zu machen ...ohne Jagdschein verboten ... :D
 
Kannst du mir davon vielleicht mal ein paar verlinken? Also, nach Meinungen von anderen Falknern habe ich jetzt eher weniger gesucht, sondern wollte eher mal den genauen Gesetzesauszug finden, der das regelt.
 
Nun, niemand kann Dich daran hindern, (D)einen Harris in der Garage oder in einer Turnhalle zu fliegen.

Gesetze haben halt meist einen Bezug zur Praxis. Und in der Praxis ist ein Ort jagdlich entweder zu einem Revier gehörig oder ein befriedeter Bezirk. Dann wird stets davon ausgegangen, dass Du Deinen Vogel zur Jagd verwendest, wenn Du ihn fliegen lässt, was in beiden Fällen verboten ist.
Ausschlaggebend ist, dass Du keine Kontrolle mehr über den Vogel hast, sobald er in der Luft ist und auch nicht darüber, was dann an Tieren in seine Reichweite kommt.

Betrachte den Vogel einfach als Jagdwaffe.
Stell Dir vor, Du gehst mit einem Gewehr im Wald spazieren. Da kannst Du Dich auch nicht drauf rausreden dass Du da noch nie Tiere gesehen hast oder dass Du ja nicht schiessen willst.

Und: Selbst ein Jagdschein reicht nicht aus, Du brauchst ausserdem auch ein Revier bzw. die Einwilligung des jeweiligen Revierinhabers.

Mir ist gerade nicht langweilig genug, die entsprechenden Paragraphen herauszusuchen ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
wollte eher mal den genauen Gesetzesauszug finden, der das regelt.

Das sind mehrere, da spielen die Bundeswildschutzverordnung, das Bundesjagdrecht und das Landesjagdrecht rein.
Zum Besitz und zur falknerischen Haltung - zum Beipiel dem Anlegen von Geschüh - bedarf es eigentlich schon mindestens der Sachkundeprüfung. Viele Tierparks haben Flugshows, die von gelernten Tierpflegern durchgeführt werden, aber die finden im Park und damit auf Privatgelände statt.
Jagdhaftpflichtversicherung wäre auch vonnöten, denn der Vogel kann immer mal ausbüchsen und im nächsten Garten auf einem Meerschweinchen landen.
 
Nur die Ruhe, Leute, so blöd ist die Frage nicht.

In dem Moment, in dem der Vogel frei ist, kann er theoretisch losfliegen und sich ein Tier schnappen, das dem Jagdrecht unterliegt. Heißt also, spätestens ab diesem Moment verletzt Du fremdes Jagdrecht oder Jagdausübungsrecht und bewegst Dich im Bereich der Jagdwilderei nach § 292 StGB. Und für diesen Paragraphen ist es völlig egal, ob der Täter einen (Falkner-)Jagdschein hat oder nicht. Es kommt nur auf den Tatbestand an. Denn angenommen, Du hättest vom Jagdausübungsberechtigten eine Erlaubnis, würde dieser Paragraph schon nicht mehr greifen.

Was Du suchst ist § 15 Abs. 1 BJagdG bzw. den entsprechenden Paragraphen der betreffenden Ländergesetzgebung, der lautet: Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen gültigen Jagdschein haben.

Das Argument, es gäbe am betreffenden Ort kein Wild, greift hier nicht. Die ständige Rechtsprechung sagt hier klar: Der Vogel ist meine "Waffe", und sobald ich mit diesem draußen bin, bin ich im Jagdrecht drin. Wenn ich mit einem Gewehr auf fremdem Jagdgebiet unterwegs bin, bin ich ein Wilderer, auch wenn die Waffe gar nicht geladen ist und es weit und breit kein Wild zu geben scheint.

VG
Pere ;)
 
Ah, super! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Damit ist meine Frage geklärt
 
Wobei ich den Vergleich mit der Waffe eigentlich nicht korrekt finde. Viel eher müsste man die Sache mit einem Hund vergleichen. Der kann auch jagen und tut es auch , wenn er die Möglichkeit bekommt. Trotzdem ist ein Jagdschein nicht zwingend Vorschrift wenn ich den mal laufen lasse.
 
Finde es dann aber auch paradox, dass die wenigen Leute die sich einen Greifvogel zulegen mehrere tausend Euro bezahlen müssen um ein paar Kaninchen zu erlegen, sich aber jeder ne Katze zulegen darf, die dann konsequenzenlos bedrohte Tierarten abmeuchelt...
 
Lassen wir mal die Katzen aussen vor. Greifvogel und Hund lassen sich da besser vergleichen. Beide als Jagdkumpan geeignet, beide relativ kontrolliert gehalten. Trotzdem brauchts beim Einen mehr als beim Anderen.
 
Gut, aber betrachtet man das ganze mal ganz rational mit dem Ziel des bestmöglichen Artenschutzes und der Verhinderung von Wilderei, müsste Katzen frei laufen lassen eigentlich auch einen Jagdschein o.Ä benötigen. Wenn ich eine Katze streunen lasse, tue ich das um ihr ein artgerechtes Ausleben ihrer Instinkte zu ermöglichen. Dass dabei vielleicht (im Falle von Katzen eher "höchstwahrscheinlich") Tiere getötet werden ist halt ein negativer Nebeneffekt. Wenn ich einen Greifvogel fliegen lasse, um ihm ein artgerechtes Ausleben seiner Instinkte zu ermöglichen, werden vielleicht auch ein paar Tiere als negativer Nebeneffekt getötet (davon ausgehend dass man den Vogel nur, wie zuvor besprochen, zu Trainingszwecken fliegt und dann plötzlich ein Tier auftaucht welches er dann "blöderweise" erlegt und keine Beizjagd betreibt). Mal ganz davon abgesehen das in einem solchen Szenario die Katze vermutlich deutlich mehr Tiere und vorallem auch bedrohte Arten tötet, sehe ich keinen Grund warum man für das eine Tier einen mehrere tausend Euro teuren Schein mit dazugehörigen Prüfungen und Lehrgängen ablegen muss, für das andere aber nicht... Vielleicht übersehe ich ja etwas, aber was ist eure Meinung dazu?
 
Darum dürfen Katzen ja nicht mehr geschossen werden, wenn sie wildern...Hunde jedoch nach wie vor.
Jagdgesetz NRW
Womit bewiesen ist, das Katzen keinerlei Schaden anrichten können!
Also hat sich die Katzenlobby durchgesetzt...wer redet denn da noch von Biotopschutz, gibt bloß 10 Millionen Katzen mehr als Hunde und letztere sind fast immer angeleint...die Katzen neuerdings wohl auch:zwinker::beifall:
Gruß
 
Oh wow, Hunde dürfen geschossen werden?! Das wusste ich nichtmal! Wahnsinn... Aber die "süßen kleinen Stubentiger" dürfen natürlich weiterhin durch Wald und Wiese marodieren...

P.s. "Womit bewiesen ist, das Katzen keinerlei Schaden anrichten können!" War doch hoffentlich sarkastisch gemeint, oder?
 
Bitte aber nicht die Katzendiskussion wieder aufwärmen. Das hatten wir schon zur Genüge.
 
Wobei ich den Vergleich mit der Waffe eigentlich nicht korrekt finde. Viel eher müsste man die Sache mit einem Hund vergleichen. Der kann auch jagen und tut es auch , wenn er die Möglichkeit bekommt. Trotzdem ist ein Jagdschein nicht zwingend Vorschrift wenn ich den mal laufen lasse.
Das stimmt zwar grundsätzlich, aber ich kann in Deutschland (Schweiz weiß ich nicht) auch mit dem Hund Jagdwilderei begehen. Dazu gibt es unzählige Fälle.

Bezüglich der Katzen muss aber klar sein, was Jagdwilderei ist: Diese kann ich nur begehen, wenn ich Wild nachstelle. Und welchem Wild stellen Katzen nach? Da wird es schon schwierig, da die meisten Vögel kein Wild sind, ebensowenig Mäuse, Ratten, etc.

Jagdrecht ist Länderrecht. In Baden-Württemberg dürfen weder Katzen noch Hunde geschossen werden. Und dort, wo Hunde noch geschossen werden dürfen, liegt die Messlatte dennoch sehr hoch. Wer einen Hund schießt, muss sich seiner Sache schon sehr sicher sein, dass es kein Freigänger-Gassihund ist.

VG
Pere ;)
 
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