Graupapagei ohne Papiere

Diskutiere Graupapagei ohne Papiere im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo, bin neu hier und möchte gleich einmal ein Thema aufrollen: Ich habe vor ca. 2 Jahren 2 Graupapageien von einem Züchter gekauft (er hat...
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Aydin1986

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Hallo,

bin neu hier und möchte gleich einmal ein Thema aufrollen:

Ich habe vor ca. 2 Jahren 2 Graupapageien von einem Züchter gekauft (er hat die Zucht aufgegeben).
Damals haben wir einen Kaufvertrag abgeschlossen und er hat mir die Zertifikate (DNA- Nachweis) mitgegeben, wo das Geschlecht auch draufsteht.

Nachdem die Grauen so ängstlich waren, bin ich eigentlich nie so richtig in die nähe gegangen (sobald ich es probiert habe, sind die davon geflogen).

Vor kurzem hatte ich endlich die Gelegenheit, dass ich in die nähe gekommen bin und da habe ich bemerkt, dass der Ringnummer nicht mit dem Zertifikat übereinstimmt.

Die Frage ist, darf das sein, weil ich habe nicht einmal ein Herkunftsnachweis oder?
Und jetzt stimmt das Zertifikat auch nicht, was soll ich machen oder was würdet ihr machen?
Den Verkäufer habe ich schon kontaktiert und per Whats app die Bilder geschickt, aber er hat gemeint, dass das vermutlich ein Irrtum von ihm war, aber das er keine Zertifikate mehr hat, da er alle schon verkauft hat.


Danke schon einmal für eurem Feedback.

Liebe Grüße
Aydin
 
Der Züchter muss doch noch die Nachweisbücher haben wo seine Vögel eingetragen waren,die Aufbewarungspflicht beträgt soweit ich weis mind. 5 Jahre.ER muss Dir die Herkuftnachweise ausstellen.....wenn er es verweigert wurde ich drohen,du hast ja den Kaufvetrag noch.
Verstehe ich nur nicht wie kann man Papageien kaufen und dabei nicht die Ringe mit Papieren vergleichen?
 
Moni,
wenn man vertrauen hat zu dem zuchter...und, die Vogel voller angst kreischen ...:roll:
hatte mir auch passieren konnen :D
LG
Celine
 
Moni,
wenn man vertrauen hat zu dem zuchter...und, die Vogel voller angst kreischen ...:roll:
hatte mir auch passieren konnen :D
LG
Celine

"Vertrauen ist gut,Kontrolle noch besser" ,Celine.
Gerade beim Züchter der mehrere Vögel hat müssen die Ringe mit Papieren verglichen werden.
 
hei... ich möchte mal darauf hinweisen, das Graupapageien streng geschützte Tiere sind, die in Deutschland meldepflichtig sind.
Deshalb ist es Pflicht vom Züchter, jeden Papagei nach dem schlüpfen der zuständigen Behörde , hier in Berlin dem Umwelt- und Naturschutzamt,
zu melden und registrieren zu lassen ( Cites Papiere)
Diese Cites Papiere begleiten den Vogel bis an sein Lebensende ( ähnlich dem Personalausweis).
Damit beweisst man, das der Vogel kein Wildfang ist, sondern eine Nachzucht. Ohne diese Bescheinigung kann es dir im schlimmsten Fall passieren,
das der Vogel vom Amt eingezogen wird.
 
hei... ich möchte mal darauf hinweisen, das Graupapageien streng geschützte Tiere sind, die in Deutschland meldepflichtig sind.
Deshalb ist es Pflicht vom Züchter, jeden Papagei nach dem schlüpfen der zuständigen Behörde , hier in Berlin dem Umwelt- und Naturschutzamt,
zu melden und registrieren zu lassen ( Cites Papiere)
Diese Cites Papiere begleiten den Vogel bis an sein Lebensende ( ähnlich dem Personalausweis).
Damit beweisst man, das der Vogel kein Wildfang ist, sondern eine Nachzucht. Ohne diese Bescheinigung kann es dir im schlimmsten Fall passieren,
das der Vogel vom Amt eingezogen wird.

Vor 2 Jahren hat ein Herkuftnachweis(und natürlich Kennzeichnung) gereicht bei hier nachgezogenen Graupapageien....jetzt braucht man die EU-Vermarktungbescheinigung.
 
jep ... trotzdem muss man/frau nachweisen, das der Vogel kein Wildfang ist. ... .ich hatte ähnliches Problem mit meinem Hahn.
Er ist Baujahr ca 1984 und durch Unwissenheit, "Faulheit" und mehrere Vorbesitzer, hatte er nur einen Ring, der lose bei seinen
"Papieren" lag. Damit konnte die Frau vom Amt den Vogel nicht zuordnen ... Zitat: Der Ring könnte von jedem anderen Vogel sein".
Der Papagei wurde also vom Amt eingezogen und ich bekam einen Überlassungsvertrag, d. H. ich darf Ihn behalten, füttern und die
tierarztkosten tragen aber gehören tut er dem Amt. Am Ende ist mir das persöhnlich egal, der Hahn ist bei mir.
Lg Burkhard
 
jep ... trotzdem muss man/frau nachweisen, das der Vogel kein Wildfang ist. ... .ich hatte ähnliches Problem mit meinem Hahn.
Er ist Baujahr ca 1984 und durch Unwissenheit, "Faulheit" und mehrere Vorbesitzer, hatte er nur einen Ring, der lose bei seinen
"Papieren" lag. Damit konnte die Frau vom Amt den Vogel nicht zuordnen ... Zitat: Der Ring könnte von jedem anderen Vogel sein".
Der Papagei wurde also vom Amt eingezogen und ich bekam einen Überlassungsvertrag, d. H. ich darf Ihn behalten, füttern und die
tierarztkosten tragen aber gehören tut er dem Amt. Am Ende ist mir das persöhnlich egal, der Hahn ist bei mir.
Lg Burkhard

Aber nur weil dein Vogel nicht gekennzeichnet war.
Unsere sind alle geschlossen beringt und da muss ich nix nachweisen.
 
Meiner wurde gechipt .. aber man hat da wohl vergessen, die Ringnummer zu verzeichnen.. warum?... keine Ahnung.
Wie alt sind deine? Mein Hahn ist wie schon geschrieben ca 33 .. die Henne 14 und bei Ihr sind alle Papiere ok:0-
 
Hallo,
die gelbe Eu-Cites Bescheinigung kommt nur dann zum tragen, wenn das dazugehörige Tier weitervermittelt/verkauft/vergeben werden soll. Solange es in seinem bisherigen Daheim verbleibt ist diese Bescheinigung unwichtig. Es ist eine reine VERMARKTUNGS-Bescheinigung...
Ich habe für alle meine 5 Tiere (ja, auch für meine Rosakakadus) diese Bescheinigungen eingeholt (übrigens bekommt man die NICHT bei der Unteren Artenschutzbehörde sondern bei der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr), als es hieß, diese wären nun gesetzlich zur Pflicht geworden. Als ich dann letztens wegen eines meiner Pflegetiere mit der zuständigen Dame bei der Artenschutzbehörde zu einem Gespräch kam, wurde mir eben dieser Sachverhalt erklärt.
Nur, wer ein artengeschütztes Tier der EU-Anhangsklassifizierung A weitergeben, verkaufen (in den Handel bringen will), der benötigt eben eine solche Bescheinigung. Für meine Tierchen hätte ich also keine gebraucht, da sie ein Leben lang bei mir sein werden ich nicht vorhabe, sie weiterzugeben.
Ansonsten reicht für alle Tiere im Altbestand (der ja korrekt geführt sein sollte) die ausgestellte Meldebestätigung, für die man allerdings den Nachweis der DEUTSCHEN Nachzucht nachweisen muß.

Na ja, meine Erben, die sich verpflichtet haben auch die Tiere zu übernehmen (so sie mich überleben werden), haben dann nach meinem Tod jedenfalls keine Probleme die Tiere korrekt zu übernehmen. Auch gut....
PS.: auch eines meiner Tiere ist gechippt, es ist egal, ob gechippt oder beringt.
mfG
Marion L.
 
Thema: Graupapagei ohne Papiere

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