D
die Mösch
Guest
Hallo,
wenn ich jemandem einen Vogel, der unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, verkaufe, gebe ich einen Herkunftsnachweis mit; Meldung an meine Untere Landschaftsbehörde ist selbstverständlich.
Aber: Wie sieht es auch, wenn ich einen solchen Vogel aus dem europäischen Ausland erhalte? Muss ich dem Verkäufer ein hiesiges Herkunftsformular ausfüllen lassen oder wie wird das gehändelt? Weil, diese Vögel muss ich ja auch wieder melden - und dann wird wieder ein Herkunftsnachweis verlangt.
wenn ich jemandem einen Vogel, der unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt ist, verkaufe, gebe ich einen Herkunftsnachweis mit; Meldung an meine Untere Landschaftsbehörde ist selbstverständlich.
Aber: Wie sieht es auch, wenn ich einen solchen Vogel aus dem europäischen Ausland erhalte? Muss ich dem Verkäufer ein hiesiges Herkunftsformular ausfüllen lassen oder wie wird das gehändelt? Weil, diese Vögel muss ich ja auch wieder melden - und dann wird wieder ein Herkunftsnachweis verlangt.