H
Henor
Guest
Der Umsatz ist egal, soweit es um Ertragsteuern (Einkommen- und Gewerbesteuer) geht. Hier ist, wie lotko richtig erläutert hat, entscheidend, ob ein Gewinn erzielt wird. Naja, entscheidungsrelevant ist, ob es eine sog. Liebhaberei (keine Gerwinnerzeilungsabsicht) oder eine gewerbsmäßige Zucht/Handel ist. Verluste aus gewerblicher Tierzucht dürfen im übrigen nur mit Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht verrechnet werden (jahresübergreifend!!) .
Der Umsatz ist für die Umsatzbesteuerung relevant. Bei einem Jahresumsatz von (ich glaube) 17.500 € bist du kein sog. Kleinunternehmer mehr und mußt Umsatzsteuern bezahlen. Aus den Rechnungen für deine Vogelzucht (Handel) kannst du dann allerdings auch die sog. Vorsteuern abziehen. Ein u.U.lukratives Geschäft, weil hier nur die Unternehmereigenschaft und nicht die Gewinnerzielungsabsicht von Belang ist.
Der Umsatz ist für die Umsatzbesteuerung relevant. Bei einem Jahresumsatz von (ich glaube) 17.500 € bist du kein sog. Kleinunternehmer mehr und mußt Umsatzsteuern bezahlen. Aus den Rechnungen für deine Vogelzucht (Handel) kannst du dann allerdings auch die sog. Vorsteuern abziehen. Ein u.U.lukratives Geschäft, weil hier nur die Unternehmereigenschaft und nicht die Gewinnerzielungsabsicht von Belang ist.