Nils
Foren-Guru
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Hallo zusammen,
Ich bräuchte mal einige Informationen zum Thema Beringung und Meldeflicht einiger Vogelarten.
Und zwar habe ich Probleme bei einigen Vogelarten die zwar bei der WISIA aufgeführt wurden, aber nicht in der Anlage 6 des ZFFHier
Es dreht sich um diverse Loriarten. Mir geht es in erster Linie um die Arten der Gattung Trichoglossus (Keilschwanzlori). Der Allfarblori ist als einzige Art bei der WISIA und der Anlage 6 geführt. Es herscht eine Beringungspflicht und auch eine Anmeldepflicht. Alle Keilschwanzloriarten fallen unter Anlage 2 des Washingtoner Artenschutzabkommens, EG B und BG B. Die WISIA unterscheidet als in keiner Weise bei den Arten. Wie kommt es nun das nur der Allfarblori in der Anlage 6 zur Kennzeichung aufgeführt ist ?
Ähnliches habe ich übrigensfestgestllt bei der Gattung Chalcopsitta (Glanzloris) wo nur de Kardinallori (Chalcopsitta cardinalis) in Anlage 6 aufgeführt wird.
Bzw. bedeutet es im Umkehrschluss das ich alle anderen Arten zwar melden aber nicht beringen muss ? Was weiderum Schwachsinnig ist denn dann könnte man ja die "Identität" nicht nachweisen...
Achja keine Loriart ist in der Anlage 5 aufgeführt und damit offiziel von der Anzeigepflicht aufgehoben.
Warum sind bestimmte Arten dort aufgeführt andere nicht ?
Bei anderen Arten ist es einfach, z.B. bei den Arten der Gattung Vini (Maidloris) oder Eos (rotloris) die in beiden Anlagen geführt sind...
Kann mir jemand erklären warum das so ist und wie es sich nun für die betreffenden Arten verhält? Gern auch mit Quellen zum nachlesen dazu, denn ich würde mir gern Arten wie den Schuppenlori (Trichoglossus chlorolepidotus) oder den Schmucklori (Trichoglossus ornatus) gern in der Zukunft anschaffen da diese auch "regelmäßig" in Deutschland gezüchtet werden.
Achja und eine weitere Sache machte mich auch stutzig der Blauohrlori (Eos cyanogenia) darf als eine der wenigen Arten in der Liste nicht mit offenen Ringen beringt werden. Ein interessanter Aspekt, wo man nach dem "Warum?" fragen sollte, denn einige Arten der Loris (ich spreche jetzt nur von den Loris da ich es da weiß) nehmen Nistkastenkontrollen übel und töten daraufhin manchmal ihre Jungtiere nach der Beringung. Sicherer ist es in solchen Fällen und bei den betroffenen Arten erst später mit offenen Ringen zu beringen wenn die Jungtiere ausgeflogen sind. Warum sollte es also bei einigen verboten sei bei anderen wiederum erlaubt ?
Ich hofe hier findet sich jemand der sich besser mit der Tematik auskennt als ich...
Ansonsten allen einen schönen Abend
Ich bräuchte mal einige Informationen zum Thema Beringung und Meldeflicht einiger Vogelarten.
Und zwar habe ich Probleme bei einigen Vogelarten die zwar bei der WISIA aufgeführt wurden, aber nicht in der Anlage 6 des ZFFHier
Es dreht sich um diverse Loriarten. Mir geht es in erster Linie um die Arten der Gattung Trichoglossus (Keilschwanzlori). Der Allfarblori ist als einzige Art bei der WISIA und der Anlage 6 geführt. Es herscht eine Beringungspflicht und auch eine Anmeldepflicht. Alle Keilschwanzloriarten fallen unter Anlage 2 des Washingtoner Artenschutzabkommens, EG B und BG B. Die WISIA unterscheidet als in keiner Weise bei den Arten. Wie kommt es nun das nur der Allfarblori in der Anlage 6 zur Kennzeichung aufgeführt ist ?
Ähnliches habe ich übrigensfestgestllt bei der Gattung Chalcopsitta (Glanzloris) wo nur de Kardinallori (Chalcopsitta cardinalis) in Anlage 6 aufgeführt wird.
Bzw. bedeutet es im Umkehrschluss das ich alle anderen Arten zwar melden aber nicht beringen muss ? Was weiderum Schwachsinnig ist denn dann könnte man ja die "Identität" nicht nachweisen...
Achja keine Loriart ist in der Anlage 5 aufgeführt und damit offiziel von der Anzeigepflicht aufgehoben.
Warum sind bestimmte Arten dort aufgeführt andere nicht ?
Bei anderen Arten ist es einfach, z.B. bei den Arten der Gattung Vini (Maidloris) oder Eos (rotloris) die in beiden Anlagen geführt sind...
Kann mir jemand erklären warum das so ist und wie es sich nun für die betreffenden Arten verhält? Gern auch mit Quellen zum nachlesen dazu, denn ich würde mir gern Arten wie den Schuppenlori (Trichoglossus chlorolepidotus) oder den Schmucklori (Trichoglossus ornatus) gern in der Zukunft anschaffen da diese auch "regelmäßig" in Deutschland gezüchtet werden.
Achja und eine weitere Sache machte mich auch stutzig der Blauohrlori (Eos cyanogenia) darf als eine der wenigen Arten in der Liste nicht mit offenen Ringen beringt werden. Ein interessanter Aspekt, wo man nach dem "Warum?" fragen sollte, denn einige Arten der Loris (ich spreche jetzt nur von den Loris da ich es da weiß) nehmen Nistkastenkontrollen übel und töten daraufhin manchmal ihre Jungtiere nach der Beringung. Sicherer ist es in solchen Fällen und bei den betroffenen Arten erst später mit offenen Ringen zu beringen wenn die Jungtiere ausgeflogen sind. Warum sollte es also bei einigen verboten sei bei anderen wiederum erlaubt ?
Ich hofe hier findet sich jemand der sich besser mit der Tematik auskennt als ich...
Ansonsten allen einen schönen Abend