Theoretische Frage

Diskutiere Theoretische Frage im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Folgende Situation: Auffangstation bekommt Greifvogel (z.B. Mäusebussard) welcher in der Natur nicht mehr überleben könnte (z.B. weil er eine...
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Folgende Situation: Auffangstation bekommt Greifvogel (z.B. Mäusebussard) welcher in der Natur nicht mehr überleben könnte (z.B. weil er eine Kralle nicht mehr benützen kann). Nun würde so ein Tier ja im Normalfall eingeschläfert werden.
Ist jetzt nur eine theoretische Frage, aber angenommen eine Privatperson hätte einen großen Garten zur Verfügung und würde anbieten sich um das Tier zu kümmern damit es nicht eingeschläfert werden muss - ginge sowas (auch ohne dass die Person einen Falknerschein hat), oder wird dann dem Gesetz Vorrang vor dem Leben des Tieres gegeben und dieses trotzdem eingeschläfert?

Komische Frage, ich weiß, aber irgendwie finde es traurig wieviele Tiere in Auffangstationen eingeschläfert werden müssen wegen Verletzungen mit denen sie in Gefangenschaft durchaus noch alt werden könnten (ich setze hier eine geeignete Haltungsmöglichkeit voraus).
 
Ich könnte mir vorstellen (ich habe zwar keine Ahnung, aber sage nun trotzdem was), dass man sich da sicher die nötigen Papiere einholen kann. Du würdest den ja nur halten und nicht mit ihm fliegen oder jagen wollen.
Aber ich kann da das Veterinärwesen schon verstehen, weil man weiss ja wirklich nie, ob da so eine "unbescheinigte" Person den Greifvogel doch richtig hält und alles. Evtl. kommt er dann noch vom Regen in die Traufe.
 
Hier bei mir, wäre erstmals grundsätzlich eine Haltebewilligung notwendig. Die bekommt man nach dem entsprechenden Kurs ( 40 Std Kurs, 3 Monate Praktikum), sofern eine entsprechende Voliere vorhanden ist ( Bussard 30 qm, 3 m hoch.)

Dann eine Ausnahmebewilligung weil von Gesetzeswegen, zumindest bei mir hier, eine Euthanasierung von Dauerpfleglingen gefordert wird.

Das alles heisst aber, dass der Vogel nur rein gehalten werden darf. Kein freies fliegen und so.

Wie das andernorts aussieht kann ich nicht genau sagen.
 
Hallo,

eine Privatperson ohne jegliche Scheine bekommt hier in Deutschland "normal" keine Genehmigung ein solches Tier zu halten und macht man die Scheine ist man sowieso Falkner. Ich kenne genügend Beispiele bei welchen die Behörden diverse Greifvögel aus privathaltung beschlagnahmt haben, ich erhielt die Vögel und diese waren in grausamen Zustand. Obwohl die Halter ( natürlich) jede Menge Ahnung hatten und alles " richtig" grmacht haben. Es hat schon seinen Grund weshalb man bei der Haltung von Greifen einige Grundvorraussetzungen ( Prüfungen, Gehege) haben sollte.
Abgesehen davon ist da ja noch mehr entscheidend, das Veterinäramt muß das Gehege prüfen, das Futter für den Greif muß in einer extra Truhe gelagert werden usw.
Abgesehen davon existieren genügend " lebenslange" Pflegefälle in diversen Volieren bei Falknern.
Gruß
Marco
 
Danke für Eure Antworten.
Ich gebe zu dass ich mir das wohl auch etwas zu leicht vorgestellt habe - wurde mir gerade nach der Antwort von Regalis bewusst. Ist wohl eben doch alles nicht so leicht.
 
Die Frage wurde von Regalis bereits korrekt empirisch beantwortet. :zustimm:

Wer es ganz genau wissen will, schaut in die Bundeswildschutzverordnung, in welcher hierzu steht: "Wer Greife oder Falken hält, muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenden gültigen Falknerjagdscheins sein ..."

Es gibt noch eine Ausnahmeklausel, die in vorliegender Frage jedoch nicht greift.

VG
Pere ;)
 
Ich muss das Thema jetzt nochmal aufgreifen, weil ich von meiner Mutter 'nen Ausschnitt aus der Tageszeitung bekommen habe wo berichtet wurde dass jemand zwei Wüstenhabichte hält und in Zukunft auch noch seinen Jagdschein und dann den Falknerschein machen will - demnach ist das wohl doch keine Voraussetzung.

[Offtopic]Heißt es denn nun Wüstenhabicht oder Wüstenbussard? Beides meint ja anscheinend den Harris Hawk.[/Offtopic]
 
Es ist ein Wüstenbussard. Wenn du vom Harris sprichst, weiß aber so ziemlich jeder, was gemeint ist :)
 
Ich muss das Thema jetzt nochmal aufgreifen, weil ich von meiner Mutter 'nen Ausschnitt aus der Tageszeitung bekommen habe wo berichtet wurde dass jemand zwei Wüstenhabichte hält und in Zukunft auch noch seinen Jagdschein und dann den Falknerschein machen will - demnach ist das wohl doch keine Voraussetzung.[/Offtopic]
§ 3 Abs. 4 BWildSchV: Ausnahmen vom Regelfall sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Möglicherweise liegt ein solcher Ausnahmefall vor. Wenn nicht, dann hat sich der Mensch, der schon immer mal in die Zeitung wollte, einen Bärendienst erwiesen.

VG
Pere ;)
 
Alles klar. Ich gehe aber mal davon aus dass eine Genehmigung vorliegt - andernfalls wäre das echt selten dämlich sich damit in einer Zeitung zu brüsten. *lach*
 
Hallo,

wir haben doch schon in verschiedenen Threads auf solche Fragen geantwortet. In verschiedenen Bundesländern ( z.B. Hessen) ist es kein Problem ausländische Greifvögel ( so der Harris) ohne jegliche Scheine in einer Voliere zu halten. Ich habe selber seit 16 jahren Greifvögel und vor 8 Jahren die Scheine erst gemacht, hat nie Problem gegeben. Man darf aber die Greife nicht aus der Voliere holen und damit " fliegen " gehen. Es wird aber zum Teil mittlerweile ein kleiner Sachkundenachweis gefordert der hier auf dem Veterinäramt abgelegt werden kann!
Es ist aber ein großer Unterschied ob ich ausländische Greife halten will oder einheimische, denn die einheimischen sind alle an das vorhandensein der Scheine gebunden ( auch hier kann es Ausnahmen geben aber eher selten).
Gruß
Marco
 
Thema: Theoretische Frage

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