Urteil bei nichtvorhandener ZG

Diskutiere Urteil bei nichtvorhandener ZG im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Mit der Suchfunktion hatte ich leider kein Glück. gibt es irgendwo Urteile, die verhängt wurden...
ich finde einfach nix, menno.

Muss wohl doch in einem anderen Forum gewesen sein. Sorry
 
Hallo

hier berichtet jemand, das er ein Bussgeld von 35.--€ bezahlen musste für zwei Nymphies.

Gruss Alexandros
 
Sowas habe ich auch noch nicht gehört. Wenn man sich hier so durchliest, scheint es entwedser nur ATA zu geben denen das wurscht ist und die mal eben eine Ausnahmegenehmigung erteilen, oder welche die seeeehr streng sind.

Aber das jemand ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, wenn er seine "Unfälle" freiwillig meldet, habe ich auch noch nicht gehört. Dieses Bußgeld entspricht ja wohl auch nicht den üblich angegebenen Bußgeldern von mehreren tausend Euro.

Also die 35€ werden wohl kaum einen vom Stuhl hauen, wenn er wirklich wild entschlossen ist für den "Eigenbedarf" ein paar Junge hochkommen zu lassen.

Ein Gerichtsurteil ist das aber nicht, wohl er das Ergebniss eines ATA der einen schlechten Tag hatte
 
Züchten ohne ZG

Hi Leute,

es stimmt, dass das Züchten und Aufziehen von Krummschnäblern nicht ohne offizielle Zuchtgenehmigung erlaubt ist! Hierbei geht es vor allem um die Papageienkrankheit (Psittakose), welche auf Menschen übertragbar ist und nur bei den besagten Krummschnäblern vorkommt!!! Diese Krankheit ist daher anzeigepflichtig und muss sogar beim kleinsten Verdacht dem Amtstierarzt gemeldet werden. Es wird dann ein gewisser Bereich (Landkreis) unter Quarantäne gestellt und der gesamte Bestand des Züchters / Halters untersucht sowie entsprechend mit Medikamenten behandelt. Unter Umständen, wenn der Befall schon zu stark ist, kommt es zur Vernichtung des gesamten Vogelbestandes!!! 8o

Der Krankheitsverlauf ist hierbei nicht eindeutig. Das Erscheinungsbild reicht von ganz akuten Todesfällen bis hin zu chronischen Atemwegserkrankungen. Der Beginn äussert sich meist in einer Entzündung der Bindehäute des Auges, Schnupfen, Niesen und Atembeschwerden. Oft besteht gründlicher Durchfall.
Normalerweise sterben die Vögel nach einer Krankheitsdauer von 2 - 10
Wochen! Wenn dies früh genug erkannt wird, kann man die Vögel durch
Medikamenteneingabe noch retten. Daher ist hierbei wichtig, früh genug einzugreifen und vor allem seine Tiere jeden Tag zu beobachten, um soche Anzeichen rechtzeitig zu erkennen! 8(

Der Mensch infiziert sich hauptsächlich durch Einatmung von infiziertem Staub oder Kot. Die Ansteckung kann noch ein halbes Jahr nach Zukauf eines Vogels erfolgen. Es kommt zu grippeähnlichen Erscheinungen mit wechselnden Fieberschüben und Schmerzen beim Einatmen, auch Kopfschmerzen können auftreten. Nur durch eine Antikörperuntersuchung einer Blutprobe kann eine Ansteckung festgestellt werden. Wird die Psittakose nicht erkannt und behandelt, kann sie auch für den Menschen tödlich ausgehen! :traurig:

Nur das ihr mal wisst, warum die Nachzucht genehmigungspflichtig ist. Sollte nämlich ein Vogel ohne Beringung (ob offen oder geschlossen; beide erhält man nur mit Zuchtgenehmigung) erkranken, so kann man nicht mehr nachvollziehen, von welchem Züchter dieser Vogel kommt. Das heisst im schlimmsten Fall, die gesamte Zucht des Verkäufers sowie alle anderweitig verkauften Vögel aus seiner Voliere können diese Krankheit in sich haben und Mensch und Tier gefährden! Mit der Beringung eines Vogels mit geschlossenen
Ringen (ob Spitz- oder Krummschnäbler) kann durch die eingestanzte Nummer im Ring der Züchter ermittelt werden. Bei offenen Ringen ist der Züchter mit
Bestellung der Ringe bei der Ringstelle registriert und auch so ermittelbar. :+klugsche

Darüber hinaus gibt es einige Vogelarten (natürlich auch Reptilien etc.), die gem. Washingtoner Artenschutzübereinkommen in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 338/97 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 230/97 und der Verordnung (EG) Nr. 939/97 in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind (z.B. Prachtrosella, Venezuela-Amazonen etc.)! Dies bedeutet für die besonders geschützten Tiere, dass diese Arten im allgemeinen der heimischen Natur weder lebend noch tot entnommen werden dürfen. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erworben, gehalten und abgegeben werden. Ihre Entnahme aus der Natur für den weltweiten Handel stellt neben der Lebensraumzerstörung eine ganz erhebliche Gefährdung für das Überleben der Arten dar. Das Bundesnaturschutzgesetz hat daher solche Arten unter besonderen bzw. strengen Schutz gestellt. Um diese Arten vor ihrer drohenden Ausrottung zu bewahren, unterliegen sowohl der Handel mit ihnen als auch ihr bloßer Besitz bestimmten Einschränkungen und Pflichten! Besitzt man eine geschützte Art (ob Vogel oder anderes) und man kann nicht nachweisen (z. B. durch Beringung), dass man diese legal erhalten oder gezüchtet hat, wird dies mit empfindlichen Geldstrafen geahndet! :+schimpf

Gem. § 76 Abs. 2 Nr. 2 TierSG sind Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen Ordnungswidrigkeiten, die nach Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 50.000,-- DM (meine ZG ist aus Anfang 2000 und ist deshalb noch in der alten Währung) geahndet werden können!!

Diese Bestimmungen beinhalten u. a. auch div. Vorschriften zur Beringung, Meldepflicht für Bestand sowie Krankheiten, Nachweisbuch-Führung etc.! Man bekommt die ZG natürlich nur mit entsprechendem Hintergrundwissen bzgl. Krankheiten etc.!

Rechtsgrundlagen für eine ZG sind:
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO)
Tierseuchengesetz (TierSG)
Tierschutzgesetz (TierSG)
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (EWG) .......

Eigentlich weiss man, dass eine solche ZG zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt lebenswichtig ist und wir uns an solche Bestimmungen dringend halten sollten. Denn auch wir möchten doch unseren Enkeln noch die Vielfalt der Natur und ihre Bewohnern im Original zeigen und nicht nur auf Bildern mit dem Hinweis: ausgestorben!! 8(
Meine Meinung ist, dass die Behörden die Einhaltung dieser Bestimmungen noch mehr konstrollieren sollten, da trotzdem noch sehr viele Menschen meinen, Gesetze wären dazu da, um sie zu brechen. Ich habe leider schon Vögel aus dreckigen, dunklen Volieren heraus holen müssen oder diesen schlimmen Zustand den Behörden gemeldet. Wir sollten immer bedenken, dass ein Tier in unserer Obhut ganz und gar von uns abhängig ist und sich nicht wehren kann (ob Sauberkeit, Unterbringung oder Fütterung). Wenn wir diese "Arbeit" nicht auf uns nehmen wollen mit all ihren Konsequenzen, dann sollten wir uns keine Tiere halten. :nene:

Im Urlaubs- oder Krankheitsfall kann man sich ja um eine zuverlässige Vertretung kümmern (was ich übrigens auch anbiete und guten Zuspruch findet). :beifall:

Gruss
Carmen Z. :hund
 
hallo carmen,

da scheinst du was durcheinander zu bringen.

rechtsgrundlage für eine zuchtgenehmigung von papageien und sittichen sind nur die psittacoseverordnung und das tierseuchengesetz.

sie hat weder was mit arten- noch natur- oder tierschutz zu tun.

auch ist die nachzucht nicht extra genehmigungspflichtig. sie kann in bestimmten fällen meldepflichtig und nach artenschutz mit pflichtringen zu beringen sein.

das mag sein. das hat aber mit der hier gemeinten zuchtgenehmigung nichts zu tun.

wenn einer irgendwann einmal nur wellensittiche gehalten hat und eine zuchtgenehmigung für papageien und sittiche besitzt, kann er ohne weiteres
später umsteigen auf andere sittiche und papageien, auch solche die einem besonderen artenschutz unterliegen ohne eine neuerliche zuchtgenehmigung beantragen zu müssen.

man sollte, bevor man so etwas schreibt, sich gründlicher informieren.
 
Es paßt nicht ganz zum Thema, aber bei ebay werden seit einigen Wochen Ringe für Sittiche angeboten. Meiner Meinung nach - korrigiert mich, wenn ich irre - dürfen die doch nur gegen Vorlage der Zuchtgenehmigung an Züchter versandt werden, oder ?
 
Zg

lotko schrieb:
rechtsgrundlage für eine zuchtgenehmigung von papageien und sittichen sind nur die psittacoseverordnung und das tierseuchengesetz.

sie hat weder was mit arten- noch natur- oder tierschutz zu tun.

auch ist die nachzucht nicht extra genehmigungspflichtig. sie kann in bestimmten fällen meldepflichtig und nach artenschutz mit pflichtringen zu beringen sein.

wenn einer irgendwann einmal nur wellensittiche gehalten hat und eine zuchtgenehmigung für papageien und sittiche besitzt, kann er ohne weiteres
später umsteigen auf andere sittiche und papageien, auch solche die einem besonderen artenschutz unterliegen ohne eine neuerliche zuchtgenehmigung beantragen zu müssen.

man sollte, bevor man so etwas schreibt, sich gründlicher informieren.

Eigentlich kann ich ohne schlechtem Gewissen verlauten lassen, dass ich mich erkundigt habe!!! Schließlich habe ich bereits seit ein paar Jahren eine ZG. :D

Bei mir war es nunmal so, dass auch die Volierenanlage geprüft und amtlich abgenommen wurde. Dies hat nun mal im weitesten Sinne auch etwas mit der ZG zu tun, da man mir diese nicht ausgestellt hätte, wenn ich z. B. nur einige Käfige für meine Vogelbande präsentiert hätte. Diese sogenannte Tiergehegegenehmigung (gem. § 45 des Nieders. Naturschutzgesetzes NNatG) bekam ich in Verbindung mit der ZG, was auch in dem Schreiben vermerkt wurde. Ferner ist hier genau vermerkt, welche Maße für Volieren pro Paar nicht unterschritten werden dürfen. Auch ist vermerkt, dass mit der Tierhaltung im insbesonderen das Tierschutzgesetz, das Tierseuchengesetz und das Naturschutzgesetz zu beachten ist! Das habe ich nunmal schriftlich und lesen kann ich. ;)

Die Nachzuchten, Zukäufe und Abgänge (ob Tod oder Verkauf) müssen in einem Nachweisbuch aufgeführt werden. Sollte einmal die Überwachungsbehörde bei mir aufkreuzen, so muss ich dieses amtliche Buch korrekt geführt vorlegen können! Beringen (ob offen oder geschlossen) mit amtlichen Ringen kann ich nur, wenn ich eine ZG habe. Diese muss ich vorlegen, sonst bekomme ich keine. :nene:

Extra genehmigungspflichtig sind Nachzuchten - wenn man eine ZG hat - natürlich nicht. Das habe ich auch nicht geschrieben! Und das man, wenn man eine ZG für Wellis bekommen hat, nur diese züchten darf, habe ich auch nicht gesagt. Man kann natürlich dann auch Nymphis oder andere Krummschnäbler züchten. :p

Für Spitzschnäbler (Finken, Kanarien z.B.) braucht man übrigens keine ZG, da diese keine Psittakose bekommen und übertragen können. Hier wird also auch nicht die Haltung der Vögel überprüft. 8o

lotko schrieb:
das hat aber mit der hier gemeinten zuchtgenehmigung nichts zu tun.

Habe ich was verpasst? Gibt es verschiedene ZG? :?

Gruss
Carmen Z. :hund
 
Ringe von ebay

Kobold schrieb:
Es paßt nicht ganz zum Thema, aber bei ebay werden seit einigen Wochen Ringe für Sittiche angeboten. Meiner Meinung nach - korrigiert mich, wenn ich irre - dürfen die doch nur gegen Vorlage der Zuchtgenehmigung an Züchter versandt werden, oder ?

Da gebe ich Dir recht! Es gibt verschiedene Ringstellen (AZ, ZZF, DKB...), bei denen man diese beziehen kann. Entweder über einen Vogelverein oder auch einfach privat. ABER IMMER muss man seine ZG vorweisen und es ist auch nicht zulässig, diese an andere Peronen weiter zugeben! Vorallem weiss ich doch gar nicht, was der andere mit seinen Tieren macht. :nene:

ABER VIELLEICHT sind es ja auch nur sogenannte Farbringe oder ähnliches. Diese kann man in jedem gutsortiertem Zoofachgeschäft oder von Geschäften für Vogelzuchtbedarf (z. B. Quikon) erwerben und sind für die private Kennzeichnung der Tiere gedacht (z.B. um Jungvögel von Eltern zu unterscheiden, Hahn und Henne bei gleiche Färbung oder 1. und 2. Brut). Die kenne ich von Tauben oder auch bei Finken! :idee:

Gruss
Carmen Z. :hund
 
Hallo Carmen

Du hast im Prinzip schon richtig geschrieben, allerdings manches etwas übertrieben. ;)

So werden bei Psittakose keine Landkreise unter Quarantäne gestellt. Lediglich die Räumlichkeiten (Wohnung) in der die Vögel leben bzw. die Zuchtanlagen werden isoliert.
Heutzutage wird bei Psittakose in der Regel auch nicht mehr getötet da die Vögel mit Baytril gut behandelt werden können.

Den Infektionsweg hast Du richtig beschrieben.
Allerdings ist der Erreger außerhalb des Wirtskörper nur drei Monate überlebensfähig.

Hinzufügen möchte ich noch daß Psittakose und Ornithose soweit identisch sind. Hier macht der Gesetzgeber trotzdem einen Unterschied. Dieser resultiert daraus daß man zum Zeitpunkt der Gesetzgebung dies noch nicht wußte.

Wegen des Artenschutzabkommens ist es so daß besonders geschützte Tier nur mit ausdrücklicher Genehmigung weitergegeben werden dürfen. Das in den Verkehr bringen, gleich auf welche Art, ist verboten. Dies hat jedoch mit der Zucht nichts zu tun, wenn jemand ein Spixarapärchen hat und eine normale Zuchtgenehmigung besitzt darf er auch mit diesen züchten.

Das mit den von Dir angesprochenen Kontrollen sehe ich als Problem an.
Denn erstens wird auch eine Einzelhaltung im Käfig ohne Freiflug oftmals toleriert.
Zweitens werden die Hobbyzüchter, und bei denen bricht am häufigsten die Psittakose aus, nie kontrolliert. Gegen das was ich schon als Zuchtanlage gesehen habe ist ein Schweinestall ein Palast.
Nachweisbücher werden selten geführt, habe auch einen Welli bekommen ohne daß irgendwas eingetragen wurde.

Wie die Behörden sind im Beispiel: Es gab hier in jüngster Zeit drei Psittakosefälle. Alle bei Hobbyzüchtern. Der Amtstierarzt war da und hat zur Behandlung der Vögel Medikamente verordnet die es schon lange nicht mehr gibt, deren Zulassung erloschen ist. Als die Vögel vom normalen Tierarzt mit zugelassenen Medikamenten versorgt wurden war besagter Amtstierarzt obendrein auch noch sauer.

Was sagt uns das alles? Papier ist geduldig und kaum jemand kümmert sich um die Vorschriften, auch die Behörden nicht.
 
Zg

Hi,

danke,
ich lerne schließlich auch dazu.

Den sogenannten Schweinestall unter den Zuchtanlagen habe ich auch schon gesehen! Das kommt davon, weil zu wenig geprüft wird. :nene:

Ein Nachweisbuch führe ich. Ich finde dies schon wichtig! :zustimm:

Gruss
Carmen Z. :hund
 
Carmen Z. schrieb:
Für Spitzschnäbler (Finken, Kanarien z.B.) braucht man übrigens keine ZG, da diese keine Psittakose bekommen und übertragen können.
... wie Alfred auch schon schrieb, stimmt das nicht. Spitzschnäbel können an Ornithose erkranken, die Erreger (Chlamydien) sind die gleichen wie bei der Psittacose, nur dass die Krankheiten verschiedene Namen haben und die gesetzlichen Regelungen unterschiedlich sind. Bestes Beispiel hierfür ist der Ausbruch der Papageienkrankheit vor kurzem in dem Geflügelbestand in Sachsen-Anhalt.
 
Ornithose

Ornithose
Nach dem Infektionsepidemiologischen Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten des Robert Koch-Instituts (RKI):
Die Ornithose (auch als Papageienkrankheit bzw. Psittakose bezeichnet) wird durch Bakterien der Art Chlamydia psittaci hervorgerufen. Der in Vogelexkrementen und -sekreten lange haltbare Erreger wird durch Einatmen aufgenommen. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch kommt wahrscheinlich nicht vor. Das Krankheitsbild ist vielfältig und kann fast jedes Organ betreffen. Vorherrschend ist eine fieberhafte Lungenentzündung. Daneben können Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen, eine Lebervergrößerung und Entzündungen des Herzens, des Gehirns und der Bindehäute auftreten.

Für mich unverständlich das die Medien von "Papageienkrankheit" sprechen. Wirft ein völlig falsches Bild auf unsere Krummschnäbel. 8(
gruß birkenholz
 
Was sagt denn eine ZG überhaupt aus ?
Sie bedeutet doch eigentlich nur das jemand einen Antrag zur Behörde schickt, danach kommt der ATA kuckt sich 5 Minuten um und geht und letztendlich kommt ein paar Wochen später die ZG per Post plus Rechnung über etwa 25€ und das war’s.
Mir fallen etwa spontan etwa 20 Züchter ein die schon lange Jahre ohne ZG züchten und das mit großem Erfolg ohne Probleme zu haben ihre Tiere zu vermarkten.
Und das sind weder Kapitalisten noch Tierquäler.

Mit freundlichen Grüßen Andreas
 
Hallo Andreas,

wie kommst du denn darauf? Bisher habe ich immer gehört, dass zur ZG eine Sachkundeprüfung gehört, für die man wohl eine Menge lernen muss. Und genau deshalb wird sich viel Wissen angeeignet.
 
Irrtum Sachkundenachweis und ZG sind zwei verschiedene Ding bei der ZG kommt es erst einmal auf den Zustand der Zuchtanlage, das Vorhandensein eines Quarantäneraumes, zustand der Überwinterungsmöglichkeiten und die Abmessungen der drei letztgenannten Räumlichkeiten an . Der Sachkundenachweis wird Pflicht wenn man 1. Gewerblicher Züchter (Händler) ist oder 2. wenn man mehr als 25 ZP hat oder 3. mehr als 10 ZP einer Art oder 4. mehr als 5 (10 weiß nicht mehr genau wie viele es waren) Großpapageien ZP hat .

Mit freundlichen Grüßen Andreas
 
Mann sollte die Sache mal von einer anderen Sichtweise betrachten es ist doch eigentlich so das ein Züchter Geld mit seinen Tieren verdienen möchte, dann liegt es doch gerade im Interesse des Züchter das er sich mit der Sachkunde auskennt. Abgesehen von den teil- bis ganzdomestizierten Arten, ist die Zucht einiger Arten ohne das entsprechende Wissen ziemlich schwer z.B. bei der Zucht von Kakadus (hauptsächlich der Weißen) tritt immer wieder das Problem auf das das Männchen seine Henne tötet dies ist eine Sache die man auf jedenfall vorher wissen sollte bevor man sich mit der Zucht von solchen Tieren beschäftigt.
Die meisten Züchter informieren sich sowieso umfassen bevor sie sich eine neue Art halten, ob da eine gesetzliche vorgeschriebene Sachkundeprüfung was verbessern soll das möchte ich doch arg bezweifeln zumal die Prüfungsfragen nicht besonders schwer sind.

Mit freundlichen Grüßen Andreas
 
Aber noch mal zurück zum Anfang die da wäre „Urteil bei nichtvorhandener ZG“ warum findet man denn keine? Na weil es so gut wie keine gibt denn das was in der ZG steht mit den 25000 € ist das gleiche wie die Werbung im Fernsehen mit dem „ Raubkopierer werden mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft „ das bedeutet doch nicht gleich das jeder der mal ne CD kopiert gleich hinter Gitter wandert genauso wenig als wenn jemand ein paar Wellensittiche ohne ZG nachzieht mit horrenden Strafen belegt wird. In der Praxis gibt es meist zwei Möglichkeiten, abhängig vom Bundesland, die 1. ist das einen eine OW zur last gelegt wird kostet normalerweise max. 100€ oder 2. man bekommt einen Brief vom LUA das man die Zucht zu unterlassen hat oder eine ZG beantragen soll das kostet dann meistens nichts. Bei beiden Szenarien sei vorausgesetzt das man angeschwärzt wurde denn wo kein Kläger da kein Richter und aus eigenem Antrieb wird die LUA nichts machen.
 
charybdis schrieb:
Aber noch mal zurück zum Anfang die da wäre „Urteil bei nichtvorhandener ZG“ warum findet man denn keine?
Die Frage wurde in Post Nr. 16 hier schon ausreichend beantwortet denke ich. ;)
Alexandros schrieb:
Hallo

Verstösse gegen das Züchten ohne ZG, sind meines Wissens ORDNUNGSWIDRIKEITEN keine Straftaten. Daher kann es keine Urteile sondern nur Bussgeldverfahren geben.
Das man keine Urteile findet hat also nichts damit zu tun das die Strafe zu niedrig wäre oder niemand was unternimmt, sondern einfach das sich mit sowas normalerweise kein Gericht befassen muß weil es sich nicht um eine Straftat handelt. :+klugsche :zwinker:
 
Thema: Urteil bei nichtvorhandener ZG
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