Du ich weiß nicht was du eigentlich willst??
Ich habe hier kein auf dicke Backen gemacht !!! Weil das machst du ja hier ständig!
Ich habe regelrecht nur gesagt so wie es bei mir ist und war und du sagst das sei alles falsch.... dann müssen mich die Leute von der behörde ja echt belogen haben.... denn die haben nur die Meldung verlangt und mehr nicht!
Kannst ja dort gerne mal anrufen und selber nachfragen!
HIER SENDE ICH DIR MAL DEN MAIL- VERLAUF
Sehr geehrter Herr Sablowski,
die Anmeldung der Tiere ist bei meiner Behörde vorzunehmen. Dazu benötige ich Ihre vollständige Anschrift sowie Kopien der Herkunftsnachweise bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere. Zu- und Abgänge von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV der örtlich zuständigen Artenschutzbehörde anzuzeigen. Gleichzeitig ist die legale Herkunft der Tiere nachzuweisen. Bei Tieren des Anhang A sind dazu Kopien der EG-Bescheinigung vorzulegen. Bei Tieren des Anhang B können Zuchtbestätigungen oder ähnliches vorgelegt werden. Bei eigenen Nachzuchten ist das Nachweisbuch (falls vorhanden, s. u.) im Original vorzulegen. Bei Vorerwerb (Tiere, die schon vor Inkrafttreten der Schutzvorschriften in Deutschland gehalten wurden) reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage von Rechnung, Quit*tung, Zeugenaussagen von Nachbarn oder Bekannten aus. Sofern „alte“ CITES-Bescheinigungen vorhanden sind, gelten diese weiterhin als Legalitätsnachweis.
Sollten Tiere verenden, so sind evtl. vorhandene Bescheinigungen gemäß Art. 11 der EG-VO 865/2006 (DVO, Abl. EG Nr. L166 S. 1 ff) im Original zurückzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thorsten Weis
Dezernat V 51.1 - Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: +49 (6151) 12 3828
Fax: +49 (6151) 12 6547
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Von: Sven Sablowski [mailto:SvenSablowski@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. März 2012 13:40
An: Weis, Thorsten (RPDA)
Betreff: Papageienhaltung ( Aras)
Sehr geehrter Herr Weis,
möchte eine Auskunft bezüglich Papageienhaltung in Frankfurt am Main.
Es würde sich um 2 Aras handeln, meine Frage wäre sind die Tiere bei der Stadt Frankfurt meldepflichtig
und wie sind hier die Gegebenheiten,Vorschriften oder Zuständigkeit?
Danke im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Sven Sablowski