Herder Hunde,
ich habe mir nun noch einmal die EU-Artenschutzverordnung (Verordnung (EG) 338/97) angesehen. Darin ist folgendes zu lesen ( die Verordnung gilt Bundesweit):
Tiere des Anhangs B sind Arten, die im WA-Anhang II aufgelistet sind, und solche, deren Überleben durch internationalen Handel in bestimmten Ländern gefährdet ist. Beispielsweise fallen alle Landschildkröten, Riesenschlangen, Warane und Pfeilgiftfrösche darunter, sofern sie nicht schon durch den Anhang A geschützt sind. Tiere der Anhang-B-Arten der Europäischen Artenschutzverordnung dürfen ohne Genehmigung gehalten werden, müssen jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden.
Ich hoffe dies ist nun deutlich genug