Übrigens ist meine Futterstelle nicht im 3., sondern im 2. Stock. Wusste nicht, dass man das Erdgeschoss nicht mitzählt
habe dazu etwas "gegraben":
off topic
In korrektem Deutsch ist „der erste Stock“ (das erste Stockwerk)
niemals das Erdgeschoss, sondern stets die erste Etage darüber. Wenn ein Haus vier Stockwerke hat, dann hat es das Erdgeschoss und darüber vier weitere Etagen.
Die Zählung der Geschosse beginnt mit dem ersten Obergeschoss, also dem ersten oberhalb des Erdgeschosses liegenden Geschoss. Das ergibt folgende Zählweise:
Erdgeschoss, dann 1. Obergeschoss /1. Stock(-werk), dann 2.
Das Erdgeschoss wird dann als
Hochparterre bezeichnet, wenn es ein halbes Stockwerk über der Erdoberfläche liegt. Es ist in der Regel über wenige Stufen erreichbar. Es gilt: liegt die Unterkante der Fenster auf einer Höhe von 1,94m ist es keine Erdgeschosswohnung mehr, sondern eine Hochparterre-Wohnung.
dann gibt es auch noch das:
Eine
Souterrainwohnung (auch Tiefparterre genannt) ist eine Wohnung, welche sich im Untergeschoss oder im Kellergeschoss befindet. Der Fußboden der Kellerwohnung liegt unterhalb der Erdoberfläche. Das Wort Souterrain kommt auf dem Französischen und heißt frei übersetzt „unter der Erde“.
(früher hat man dazu nur "Kellerwohnung" gesagt. Aber französisch klingt es wohl besser.
)
nun alles klar?