ZG / Auflagen für Taubenhaltung?

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Mich@el

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Moinsens zusammen,

ich habe eine Frage die ich hier nicht in dem Forum gefunden habe, viellt kann einer von euch mir weiter da helfen.

In einer Kleingartenanlage hat sich ein Taubenzüchter einen Taubenschlag gebaut und lässt die Tauben morgens und abends fliegen.
Mir geht es nicht um die Genehmigung von Seiten des Vereins oder wie Aussagekräftig das Bundeskleingartengesetz dazu ist sondern:
1. Muss dieser Taubenhalter/Züchter gesetzliche Auflagen einhalten wegen Größe des Taubenschlages (er hat weit über 30 Tauben in dem Schlag)?
2. Welche Vorraussetzungen muss er haben, zB eine ZG?
3. Tauben sollen, so erlas ich das hier, immun sein gegen den H5N1 Virus, gibt es dennoch Auflagen wie z.B. der Aufstallung und Flugverbote bei der Zugvögelwanderung?
4. Gibt es generelle Flugsperrzeiten für Tauben?

Es wäre toll, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet, da mir das background Wissen dazu fehlt.

mfg ich :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Taubenhaltung

Hallo Michael,

für das Halten von Haustauben bedarf es keiner Zuchtgenehmigung!

Allerdings greifen dafür andere Vorschriften und die tlw. übergreifend.

1. das Landesbaurecht (LBO)hinsichtlich der Größe des zu erstellenden Schlages und der ein zu haltenden Grenzabstände
2. das Bauplanungsrecht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt Gebäude in dem betreffenden Gebiet zulässig sind. Dazu passend dann die Frage, ob ein Taubenschlag überhaupt ein Gebäude darstellt, oder nicht.... .
3. die Ansicht der Ordnungsbehörden (Stadt, Gemeinde) über die „Ortsüblichkeit“ der Taubenhaltung in bestimmten, vom Antragsteller benannten, Gebieten
4. Das (lach nicht) Emissionsschutzgesetz (wg. Lärm u./o. Geruchsbelästigung)

Darüber hinaus können Ordnungsbehörden Vorschriften für bestehende Schlaganlagen versuchen (!) zu verfügen. Und zwar über die Gesamtzahl der zu haltenden Tiere, oder über Flugzeiten, bzw. deren Beschränkungen.
Ordnungsämter versuchen gern, bei entsprechenden Anfragen/Beschwerden von Mitbürgern (nicht zwangsläufig Nachbarn (!) die Anzahl der Tauben, oder deren Freiflug zu beschränken. Diese geschieht im Allgemeinen mit einer Ordnungsverfügung, die allerdings auch angefochten werden kann, so denn Bedarf dazu besteht. Dann entscheidet die Bezirksregierung als übergeordnete, zuständige Behörde über die Rechtmäßigkeit der Verfügung und bestätigt diese, oder eben nicht. Dann geht´s halt ein Haus weiter (Verwaltungsgericht, etc.), das würde im Moment aber zu umfangreich.

Grundsätzlich sollte für alle Beteiligten gelten, dass das persönliche Gespräch mit den jeweils Betroffenen gesucht wird.
Im Konfliktfall sollte versucht werden, die Unstimmigkeiten bilateral aus zu räumen, bevor Behörden involviert werden.

O. g. Punkte stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, sondern lediglich Erfahrungsberichte des Verfassers. Ausserdem besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Beste Grüße

Heinrich
 
hallo heinrich,

vielen dank für dein sehr informatives und ausreichende posting.

Ich bin dadurch etwas schlauer geworden.

Bis auf die Frage:
das bedeutet wenn ich Tauben züchte bedarf es keiner Zuchtgenehmigung.

mfg ich :)
 
Hallo Michael

Wie Heinrich bereits gesagt hat:

Für das Züchten von Tauben benötigt man KEINE Zuchtgenehmigung.

Viele Grüße
 
Hallo soay,

das habe ich so nicht aus dem posting von heinrich verstanden, daher fragte ich nochmals nach.

danke soay für die Aufklärung :)

Auch dir einen schönen Sonntag soay

mfg ich
 
Wie greift das Emissionsschutzgesetz eigentlich? Wir haben einen Nachbarn mit Taubenschlag - ich würde jetzt nicht behaupten das deswegen übermäßig viele Tauben auf unserem Dach sitzen oder so, aber lautes Gurren hört man quasi immer. Meine Frage ist, können sich Mieter hier beschweren oder wer legt fest, wie "laut" ein Taubenschlag sein darf?
 
Auch hier ist das Thema und die letzte Antwort aus dem Jahr 2006
 
hallo Vulpeculay

heute neu angemeldet, 11 Beiträge, wow, und hast praktisch nur "Senf" zu längst erledigten Themen gegeben.
Schau doch bitte auch auf das Themendatum!
 
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